Es wurde ein schönes und übersichtliches Ergebnis in Form einer Tabelle veröffentlicht in der 8 Züge aus einer E-Zigarette mit 8 Zügen einer normalen Tabakzigarette verglichen wurden.
Jeder der sich für E-Zigaretten Interessiert und wegen der Lügenkampagne aus NRW Zweifel hat sollte sich diese Tabelle mal ansehen.
http://www.janty.com/en/news/item/vapor-test-results-by-keca
Das Ergebnis bestätigen sogar einige Erfahrungen von Dampfern die alle Warnungen in den Wind geschrieben haben und trotz einer COPD (Raucherasthma) erkrankung angefangen haben zu Dampfen.
Hier hört man oft von einer Linderung der Symptome, verbesserter Lungenleistung, bis dahin das man Medikamente absetzen konnte.
Nach dem Verbot in NRW schliessen sich auch andere Bundesländer an zum Beispiel in Thüringen.
Ob dies jedoch rechtlich Haltbar ist lässt sich zweifeln, in Antwortschreiben diverser Anfragen liest man immer wieder folgende Begründung
Dabei stellte die Thüringer Landesregierung fest, dass sie die E-Zigaretten als Arzneimittel einstuft und nach geltender Rechtslage diese nicht verkauft werden dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden, welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technisches Produktsicherheitsrechts beauftragt sind, diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen.
Ok demnach vergleichen sie alle Dampfgeräte mit dem einen Gerät welches als Arzneimittel zugelassen wurde, ist anscheinend rechtens.
Auch der gern verwendete Text aus einer Veröffentlichten Sitzung der BfArM steht für mich nun in einem anderen Licht.
Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt. Dabei ist die Anwendung des Nicorette inhaler deutlich von dem Gebrauch einer E-Zigarette abzugrenzen. Für den Nicorette inhaler wurden Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen einer Raucher-Entwöhnungsbehandlung belegt. Die Freistellung von der Verschreibungspflicht erfolgte bereits 2002. Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.
Somit sagen sie nur aus das es nicht Ihre Sache ist ob die e Zigarette frei verkäuflich ist oder ob man diese nun mit dem als Rauchentwöhnungmittel welches auch so eingestuft wurde gleichstellen muss.
Ups nun wird das ganze Verbot auch rechtlich Haltbar aber…
Es gibt ja noch eine Stelle, die über Arzneimittel und deren einstufungen vornimmt, dies allerdings nicht in Deutschland sondern in der EU und diese Richtlinien sind für alle EU Mitgliedsstaaten rechtlich bindend.
Abweichungen von diesen Richtlinien sind der EU anzuzeigen und mit Ihr abzusprechen, warum erwähne ich das nun, bereits 2008 hat sich die European Medicals Agency mit der e Zigarette beschäftigt und darüber auch etwas in Ihrer Richtlinie CHMP/EWP/369963/05 von Dezember 2008 verabschiedet.
Diese Richtlinie ist mit Wirkung 1.Juli.2009 für alle Eu Staaten rechtlich bindend wenn ich mich nicht irre.
Zitat aus dieser Richtlinie: “Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosamine contents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations. 6/12 3.
LEGAL BASIS This document should be read in conjunction with Directive 2001/83/EC (as amended) and all relevant CHMP Guidelines, among them
Leider reichen meine Englischkentnisse nicht um dieses Fachenglisch in ein verständliches Deutsch zu übersetzen aber hier geht es wohl eindeutig um die einstufung von unseren Heissgeliebten Dampfgeräten.
Wenn also die Grünen Sagen es sind Rauchentwöhnungsmittel dann müssen sie auch wie die in der benannten Richtlinie Geräte behandelt werden, these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations..
Der Rauch einer Zigarette dieser Marken enthält 0,XX mg Nikotin…
Was es mit diesem Text auf sich hat ist ganz einfach denn in zigaretten darf maximal 0,99mg Nikotin enthalten sein.
Was aber nicht viele Wissen ist das dieser Wert durch einen Rauchroboter ermittelt wird wie oft dieser an einer Zigarette zieht und wie stark weis ich leider nicht.
Wenn man eine Zigarette in die Bestandteile auflöst enthält man jedoch 12 mg Nikotin aus einer Zigarette (Quelle die-zigarette.com), vergleicht man diesen Wert nun mit dem Liquid in E-Zigaretten hat man fast den Inhalt eines Mililiters Liquid welches ca. 10 Zigaretten entspricht.
Beim Dampfen erfordert es etwas Übung um aus Liquid mit 18mg/ml Nikotin in etwa genauso viel Nikotin aufzunehmen wie ein normaler Raucher.
Diese Frage dürfte wohl jeder Dampfer in letzter Zeit mehr als oft genug haben.
Ich für meinen Teil beantworte immernoch liebend gern diese Frage mit folgenden Worten.
Jaaa ich weis das Liquid enthält das böse Reizgas propylenglykol welches jedes Wochenende in vermutlich schlechterer Qualität Literweise in Discotheken verdampft wird und in ähnlicher reinheit in über 700 Medikamenten als Trägerstoff dient unter anderem in Asthmasprays.
Jaaa ich weis auch das mein Liquid Glyzerin nach Deutscher Arzneibuchqualität enthält zusammen mit destiliertem Wasser.
Auch die Aromen welche in vielen Lebensmitteln vorkommen und eigentlich täglich beim Kochen verdampfen sind mir bewusst.
Auch vom Nikotin weis ich denn das ist der Hauptgrund das ich Dampfe.
SO ABER NUN BIST DU DRAN, erzähl mir doch mal was in deinen Zigaretten drinne ist.
Ich habe hier ja schon länger nichts mehr geschrieben obwohl sich so viel getan hat in letzter Zeit.
Allerdings war so gut wie alles nicht erwähnenswert, gestern beispielsweise waren wir zu einem Treffen inkl. Grillen mit Leuten aus meiner Jugendzeit.
Die meisten davon habe ich schon seit über 15 jahren nicht mehr gesehen.
Thema Jobcenter haben wir eine neue Arbeitsvermittlerin, deren Tätigkeit beschränkt sich jedoch darauf Eingliederungsvereinbarungen anzufertigen denn Stellenvorschläge müssen die nicht bringen…
Die Ausarbeitung einer Eingliederungsvereinbarung gestaltet sich jedoch recht schwer mit mir, ich will immer wieder änderungen haben die der Arbeitsvermittlerin nicht gefallen.
Beispielsweise möchte ich nicht das mein Bewerberprofil veröffentlicht wird, gemäss Datenschutzgesetz mein Recht, das Jobcenter übernimmt Kosten für 5,4 Bewerbungen im Monat möchte jedoch 8 von mir haben, na ja alles nicht so leicht mit einem wie mir.
Falls es doch noch dazu kommt das wir uns mit einer Eingliederungsvereinbarung einig werden bekomme ich zum derzeitigen Stand eine verlängerung bei der Toys Company Hamburg.
Wo wir grade bei der Toys Company sind, am Freitag durfte ich zum Bürgerbüro der SPD um Infomaterial über uns abzugeben, wir wollen nämlich am 4.9.2011 am grossen SPD Flohmarkt in Harburg teilnehmen um Infomaterial zu verteilen, spielzeugspenden zu sammeln und wohl mit einem Glücksrad auch kleinere Gewinne gratis abzugeben.
Nebenbei bastel ich noch an einer Homepage, zum Einsatz kommt ein WordPressblog aber als reines Statisches CMS.
Unser Auto hat zwischendurch hinten neue Stoßdämpfer bekommen, ich sag euch das ist ein ganz neues Fahrgefühl, erste Amtshandlung war erstmal Spiegel neu einstellen denn Gonzo ist einige Zentimeter hochgekommen hinten.
Na ja wie gesagt es hat sich viel kleinkram getan.




