AKW Unfälle in Japan

Überall in den Foren ist es ein Thema die Unfälle in den Atomkraftwerken nach dem grossen Erdbeben in Japan.
Leider liest man dann auch gleich noch das es soja in Deutschland nicht passieren kann da wir ja nicht solche Erdbeben haben.

Dummerweise zeigt es dann auch gleich wie Informiert diese schreiberlinge sind denn die Überhitzungen in Japan sind ja keine direkte Folge des Erdbebens sondern eigentlich eher ein Problem der Stromversorgung.
Anfangs konnte man die Kühlung durch die Notfallbatterien aufrecht erhalten aber bekanntermassen sind Batterien irgendwann leer.
Das es auch in Deutschland zu langfristigen Stromausfällen kommen kann zeigen diverse Beispiele wie das Münsterländer Schneechaos Dazu braucht man kein Erdbeben, etwas Schnee reicht.

Wir hatten selbst schon ca. 24 std Stromausfall in Hamburg, verursacht durch einen Tornado der die Oberleitung zerfetzt hat.
Der Strom konnte dann bereits nach 24 std wieder fliessen weil die Bahn sich bereit erklärt hat das Schienennetz als Ersatzstromleitung zur verfügung zu stellen, aber was wäre gewesen wenn es keine Schienen hier gegeben hätte und hier ein AKW gestanden hätte?

Man sollte sich auch mal die Liste der zwischenfälle in deutschen AKW´s anschauen, klar es ist nicht sonderlich lang aber wenn man bedenkt das es hier um Millionen Menschenleben geht finde ich ein Zwischenfall bereits zu viel.

Klar das AKW in Japan ist alt und sollte nächsten Monat vom Netz genommen werden, immerhin ist es seit 1970 aktiv aber man bedenke Biblis A ist 1974 ans Netz gegangen.

Interessant finde ich auch die Haftungssummen in Europa für Atomare Unfälle.
Haftung der Betreiber von Kernkraftwerken

Innerhalb der EU haften die Betreiber von Kernkraftwerken nur in Deutschland und in Österreich in der Schadenssumme unbegrenzt. In der Praxis kann die Haftungssumme nicht höher ausfallen als das Vermögen der Betreibergesellschaften. Das Atomgesetz in Deutschland (§13) legt eine Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. Euro fest.

In Österreich sieht das Atomhaftungsgesetz 1999 (AtomHG) eine verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers einer Kernanlage für Schäden durch ionisierende Strahlung ohne Beschränkung der Haftungssumme vor.

In anderen EU-Staaten ist die Haftung jeweils in unterschiedlicher Höhe begrenzt. In Spanien belaufe sich nach Angaben der deutschen Bundesregierung die Haftungssumme auf rund 700 Millionen Euro, in Belgien, Lettland, Rumänien und Schweden auf etwa 330 Millionen Euro und in den Niederlanden auf 313 Millionen Euro. In Tschechien betrage die Haftungssumme rund 250 Millionen Euro, in Finnland rund 194 Millionen Euro, in Großbritannien, Polen und Slowenien etwa 165 Millionen Euro und in Ungarn etwa 100 Millionen Euro. Die Haftungssumme für Frankreich gibt die deutsche Bundesregierung mit etwa 84 Millionen Euro, für die Slowakei mit etwa 82,5 Millionen Euro, für Dänemark mit rund 66 Millionen Euro und für Bulgarien mit 16,5 Millionen Euro an. Die Haftungssumme Italiens beläuft sich den Angaben zufolge auf 5,5 Millionen Euro, die Litauens auf 3,3 Millionen Euro.

In den übrigen EU-Staaten gibt es keine gesetzlichen Regelungen, zum Teil, weil es dort keine Kernkraftwerke gibt.
Nachzulesen auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk

Aber selbst wenn alle Deutschen Atomreaktoren sofort abgeschaltet werden würden/könnten was ist denn mit den anderen EU ländern?
Klar die stehen ja nicht in Deutschland also geht es uns nichts an aber nach Tschernobyl sollte es uns klar sein das selbst der Zoll keine Radioaktiven Wolke die Einreise nach Deutschland verweigern kann.

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