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Ohrfeige für Barbara Steffens

Barbara Steffens erhält vom Oberwerwaltungsgericht in Köln/Bonn eine kräftige Ohrfeige für Ihre Äusserung das E-Zigaretten Arzneimittel bzw Medizinprodukte sein sollen.

 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.

Das Thema geht derzeit durch alle Dampferforen und Facebookgruppen, das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen.

Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden.

 

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