Japan bei Nuklearkatastrophe nicht versichert

Es ist schon traurig und zeigt uns wohin Lobbyisten wollen.

Ein Gesetz aus dem Jahre 1961 stellt japanische Betreiber von Kernkraftwerken bei Nuklearkatastrophen in Zusammenhang mit Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen von allen Schadensansprüchen frei.

Damit dürfte auch Klar sein das alle Opfer dieser Katastrophe leer ausgehen werden.

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