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Ohrfeige für Barbara Steffens

Barbara Steffens erhält vom Oberwerwaltungsgericht in Köln/Bonn eine kräftige Ohrfeige für Ihre Äusserung das E-Zigaretten Arzneimittel bzw Medizinprodukte sein sollen.

 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.

Das Thema geht derzeit durch alle Dampferforen und Facebookgruppen, das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen.

Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden.

 

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Brauchen wir demnächst neue Richter beim BVerfG?

Die Deutschen Sozialgerichte sind dank ALG II hoffnungslos überlastet.
Teilweise muss man als ALG II empfänger 2 Jahre auf ein Urteil warten obwohl eigentlich jedes Jahr die Richterstellen an den Sozialgerichten aufgestockt werden.
Hartz IV hat zumindest für Arbeitsplätzen an den Sozialgerichten gesorgt.

Doch wie geht es weiter nach dem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die Regelsätze für Verfassungswidrig erklärt hat.
Ich vermute dies hat eine Lawine in bewegung gesetzt die noch keiner überblicken kann denn jetzt weis man wie die Regelsätze aufgebaut sein müssen.

Schaue ich mir nun den neuen Regelsatzentwurf an weis ich beim Überfliegen schon das er Verfassungswidrig ist.

Das BVerfG hat eindeutig festgelegt das die Regelsätze NACHVOLLZIEHBAR sein müssen, schaue ich mir jetzt den Entwurf an finde ich bei Kindern heraus das er aus über 30% auf Daten mit geringer Validität (verlässlichkeit) beruht.

Diese Beträge sind mit / eingetragen.

Also beispielsweise
/+
/+
/+
=8€

Ich vermute mal das kann kein Mathegenie nachvollziehen und der kleine Bürger wohl noch weniger.

Doch die Nachvollziehbarkeit ist nicht alles (Weiterlesen)Desweiteren müssen die im Regelsatz enthaltenen Beträge Bedarfsdeckend sein.
Bei einigen Teilen mag dies sogar beinahe hinkommen doch es gibt auch massive Unterdeckungen wie beispielsweise beim Strom, Fahrkosten…

Ausserdem hat das BVerfG der Regierung auferlegt die Regelsätze der Kinder Bedarfsgerecht zu ermitteln.
Doch statt den wirklichen Bedarf zu ermitteln nimmt man einfach einen verteilungsschlüssel den ich bis Dato noch nirgends finden konnte wo wir wieder bei dem Thema Nachvollziehbarkeit wären.

Das BVerfG hat auferlegt die versteckt armen und ALG II empfänger herauszurechnen um Zirkelschlüsse zu vermeiden.
Nun stellt sich mir die Frage ist jemand der weniger als 100€ zu seinem ALG II dazuverdient nun ein Aufstocker oder ist er ein ALG II empfänger.
Man bedenke das die 100€ komplett anrechnungsfrei sind um die Kosten zur Arbeit zu decken.

Desweiteren weigert sich die Regierung die Rohdaten zu veröffentlichen , hier könnte man vermuten das wie auch 2003 wieder einige Haushalte komplett ohne Ausgaben für Lebensmittel dabei sind.
Ich frage mich wie man 3 Monate lang ohne irgendwelche Lebensmittel hinkommen kann.

Doch ich hoffe das Thomas Kallay und die anderen Kläger vor dem BVerfG einige Leute wach rütteln konnte und die sich dann auch wehren, egal ob sich die Grossen Parteien nun auf 5€ oder auf 11€ einigen, falls man sich jemals einigt.