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Bewertungsplattform oder privater Pranger

Bewertungsplattformen können Kunden und Händlern helfen, wenn jedoch die Betreiber dieser Bewertungsplattform selbst diese als Pranger für von Ihm ausgewählte Händler nutzen ist dies schon sehr zweifelhaft.

So wurden von Steamer-Rating.com einige Liquid produzierende Shops angeschrieben mit der Bitte die Inhaltsstoffe der Liquids zu veröffentlichen, im Grunde nicht verkehrt jedoch reicht es nach Ansicht von Steamer-Rating nicht dies im Gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu machen.

Ein Beispiel liest man dort unter Dampf-Mary.de, im Shop werden bereits die Gesetzlichen vorgaben eingehalten jedoch bei Steamer-Rating.com liest man folgenden Beitrag:

Keine Auskünfte über Inhaltsstoffe von Liquids und Aromen ist mehr als fragwürdig. Mehr als einen Hinweis vom „Team Dampf-Mary“ auf die (unvollständige) Liste der Inhaltsstoffe, welche im Shop unter den Artikeln ist, haben wir seitens des Betreibers nicht erhalten. (Quelle)

Einige Aromenhersteller wollen nicht mit e-Zigaretten in Verbindung gebracht werden und wenn ein Shop das ganze dann aber dennoch machen würde sei es mit Zertifikaten oder einfach so kann sich wohl jeder Ausmahlen wie es für den Shop weitergeht.

Steamer-Rating  wirbt in Facebookgruppen immer fleissig damit das deren Seite  in Zukunft ein Vorteil für Händler sein wird weil Kunden dann einfach einen Preisvergleich haben werden wenn Sie ein Produkt suchen, davon ist auf der Seite aber keine Spur bisher ist es ein wilder Mix aus Produktkategorien die einmalig aus den Shops ausgelesen werden inkl Schreibfehlern, es wird nicht akktualisiert oder ähnliches wie es bei einem Markt der sich ständig ändert nötig wäre, so gibt es für den beliebten CE4+ beispielsweise grade mal 2 Händler laut derem Suchergebniss.

Auf Grund meiner nähe zu dem ein oder anderen Shop scheine ich allerdings jetzt als Kunde auch bereits in das Visier des genannten Seitenbetreibers geraten zu sein, anders als bei Shopbetreibern hat dieser nämlich kein Interesse an Gesetzlichen vorschriften und seine eigene Meinung ist die einzig richtige, so kommt es dann auch zu solchen kleinen Anspielungen wie auf meinen Kommentar bei der IGeD dieser Kommentar von Herrn Sch. zeigt aber sehr gut wo es mit Steamer-Rating hingehen soll.

Nebenbei sollte sich der Betreiber von Steamer-Rating vielleicht mal mit den Penalty regeln von google auseinandersetzen, die Startseite besteht aus einer wunderbaren Linkliste aller Shops ohne jeglichen Mehrwert/Inhalt sollte diese Seite einmal in den Raster von Google kommen werden sich die Händler freuen die dort nicht gelistet sind und darum keine abstrafung (rückstufung in den suchergebnissen) erhalten.

 

UPDATE:

Heute erhielt ich eine unfreundliche Nachricht mit der Androhung einer Abmahnung da ich angeblich mit meinem Zitat gegen den Datenschutz von dem Bewertungsportal verstoßen würde, ja Datenschutz angeblich und nicht Urheberrecht.
Man bedenke das dieses Zitat vollständig veröffentlicht war entgegen dem Willen des Händlers, es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Erfahrungsbericht sondern lediglich die persönliche Meinung des Betreibers.

Es zeigt mir persönlich wie man mit Kritik dort umgeht.

Helloween rückt näher

Da wir bisher immer auf unseren Süssigkeiten sitzen geblieben sind da kaum ein Kind in den 3. Stock kam nachdem sie in den unteren Stockwerken schon leer ausgingen haben wir dieses Jahr mal etwas aufgerüstet um auf uns Aufmerksam zu machen.

Dieses Jahr schmückt ein beleuchteter Kürbis unser Küchenfenster, zum Einsatz kommt ein Styropor Kürbis (Krümet 3,99€) bei dem ich die Augen und den Mund ausgeschnitten habe und von unten eine angeschliffene rote 5mm LED eingesetzt habe.

Das schönste daran ist das der Kürbis sogar leicht durchschimmert.

Pumpkinface

Die Chest Studie wird verdreht

Gegner der E-Zigaretten verdrehen immer wieder die Ergebnisse der Chest Studie oder lassen wichtige Dinge unter den Tisch fallen.

Ich konnte mir zum Glück die Chest Studie noch in Volltext runterladen bevor sie dann plötzlich nicht mehr kostenlos  verfügbar war, ein Schelm wer da bis 2 zählen kann.

Da einige Gegner der E-Zigarette immer wieder auf die veränderungen in dieser Studie als Gesundheitsgefahr bezug nehmen möchte ich hier mal das ganze etwas hervorheben.

Eigentlich ist diese Veränderung sehr positiv zu bewerten da sich der FeNo wert bei den benutzern der E-Zigarette in kürzester Zeit verringert hat.

Bei diesem Test kamen Nichtraucher als Kontrollgruppe und Raucher als Testgruppe zum einsatz.

Die Kontrollgruppe musste an leeren E-Zigaretten ziehen damit ein verfälschen vorgebeugt wird.

Werte zu Beginn des Tests:

Kontrollgruppe (nichtraucher): 8.76ppb

Testgruppe (Raucher):13.02ppb
Nach dem Inhalieren der E-Zigarette gab es bei den Rauchern eine massive veränderung des FeNo wertes, bei den Nichtrauchern nur eine geringe veränderung.

Kontrollgruppe:8.75ppb

Testgruppe:10.89ppb
(ppb=parts per billion)
Natürlich wird man jetzt hellhörig wenn es darum geht das es solche gravierenden veränderungen bei dem FeNo wert gibt der ein anhaltspunkt für eine entzündung in den Bronchien ist.

Man darf aber nicht vergessen das die Testgruppe aus Rauchern besteht welche sicher bereits vorschädigungen durch das Rauchen hatten, daher dürfte sich auch der hohe Startwert beim Testbeginn erklären.

Ob man jetzt eine schnelle verbesserung dieses wertes als Grund für eine so massive Warnung sehen sollte halte ich für mehr als fraglich, Es wird von Seiten der E-Zigarettengegner immer nur darauf hingewiesen das es hier eine veränderung gab, es wird einfach weggelassen das diese veränderung eigentlich positiv war da sich der Wert an den der Nichtraucher angenähert hat.

 

Dampfen ist nicht erforscht

Immer wieder liest man wie gefährlich die Inhaltsstoffe doch sind, ganz besonders im Fadenkreuz ist Propylenglycol.

Aber oh Wunder es ist auch in normalen Zigaretten enthalten, zusammen mit Glycerin.

Wenn man nun nochmal genauer hinschaut stellt man auch noch fest in welcher höhe dann muss man das auch nur noch hochrechnen auf eine Schachtel und stellt fest das ein Durchschnittsraucher bei einer Schachtel täglich immerhin 5ml unseres Liquids verbraucht.

Ich schätze mal von den 5ml gehen 3 ml im Nebenstromrauch verloren wodurch er den Verbrauch eines Dampfers inhaliert, natürlich gibt es auch da wieder wenig und vieldampfer also kann man davon ausgehen das ein Dampfer lediglich auf die in Zigaretten enthaltenen 3000 für ihn unnötigen nebenprodukte verzichtet.

Quelle:BMELV

Brauchen wir demnächst neue Richter beim BVerfG?

Die Deutschen Sozialgerichte sind dank ALG II hoffnungslos überlastet.
Teilweise muss man als ALG II empfänger 2 Jahre auf ein Urteil warten obwohl eigentlich jedes Jahr die Richterstellen an den Sozialgerichten aufgestockt werden.
Hartz IV hat zumindest für Arbeitsplätzen an den Sozialgerichten gesorgt.

Doch wie geht es weiter nach dem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die Regelsätze für Verfassungswidrig erklärt hat.
Ich vermute dies hat eine Lawine in bewegung gesetzt die noch keiner überblicken kann denn jetzt weis man wie die Regelsätze aufgebaut sein müssen.

Schaue ich mir nun den neuen Regelsatzentwurf an weis ich beim Überfliegen schon das er Verfassungswidrig ist.

Das BVerfG hat eindeutig festgelegt das die Regelsätze NACHVOLLZIEHBAR sein müssen, schaue ich mir jetzt den Entwurf an finde ich bei Kindern heraus das er aus über 30% auf Daten mit geringer Validität (verlässlichkeit) beruht.

Diese Beträge sind mit / eingetragen.

Also beispielsweise
/+
/+
/+
=8€

Ich vermute mal das kann kein Mathegenie nachvollziehen und der kleine Bürger wohl noch weniger.

Doch die Nachvollziehbarkeit ist nicht alles (Weiterlesen)Desweiteren müssen die im Regelsatz enthaltenen Beträge Bedarfsdeckend sein.
Bei einigen Teilen mag dies sogar beinahe hinkommen doch es gibt auch massive Unterdeckungen wie beispielsweise beim Strom, Fahrkosten…

Ausserdem hat das BVerfG der Regierung auferlegt die Regelsätze der Kinder Bedarfsgerecht zu ermitteln.
Doch statt den wirklichen Bedarf zu ermitteln nimmt man einfach einen verteilungsschlüssel den ich bis Dato noch nirgends finden konnte wo wir wieder bei dem Thema Nachvollziehbarkeit wären.

Das BVerfG hat auferlegt die versteckt armen und ALG II empfänger herauszurechnen um Zirkelschlüsse zu vermeiden.
Nun stellt sich mir die Frage ist jemand der weniger als 100€ zu seinem ALG II dazuverdient nun ein Aufstocker oder ist er ein ALG II empfänger.
Man bedenke das die 100€ komplett anrechnungsfrei sind um die Kosten zur Arbeit zu decken.

Desweiteren weigert sich die Regierung die Rohdaten zu veröffentlichen , hier könnte man vermuten das wie auch 2003 wieder einige Haushalte komplett ohne Ausgaben für Lebensmittel dabei sind.
Ich frage mich wie man 3 Monate lang ohne irgendwelche Lebensmittel hinkommen kann.

Doch ich hoffe das Thomas Kallay und die anderen Kläger vor dem BVerfG einige Leute wach rütteln konnte und die sich dann auch wehren, egal ob sich die Grossen Parteien nun auf 5€ oder auf 11€ einigen, falls man sich jemals einigt.