Schlagwort-Archive: dampfe

Es war einmal…

Oma wie war das eigentlich als du noch jung warst?

Ja kleiner, da war noch alles anders, damals hatten wir noch eine Demokratie da durften die Bürger nur alle 4 Jahre an einem Tag zur Wahl gehen um einen Bundestag zu wählen, dieser hat dann für die Bürger entscheidungen getroffen egal ob die Bürger diese so wollten oder nicht.
Das führte natürlich zu einer Politikverdrossenheit und gab den Nährboden für eine Partei die sich die Piraten nannten, diese kam mit der Idee den Bürger an entscheidungen zu beteiligen was der Grundstein für unsere heutige Basisdemoktratische Politik wurde, natürlich haben sich die grossen Parteien dagegen geweht so gut es ging, so gab es Schmutzkampagnen, anriufe bei Fernsehsendern die von den Politikern unter Druck gesetzt wurden und und und.

Am Ende kam es dann sogar zu einem Aufstand der Bürger, es gab Straßenschlachten mit der Polizei, tote und Verletzte, die Bürger haben sich gegen die selbstgewählte Politik zur Wehr gesetzt, sie haben den Bundestag gestürmt, es sind tausende dabei gestorben und eigentlich nur weil es keine sinnvolle Alternative in der Politik gab, die Bürger im Wahljahr belogen wurden und diese Wahlversprechen fast nie eingelöst wurden, die Politiker die Probleme der Bürger erst mit 10 jahren verspätung bemerkt haben…

Zu dieser Zeit gab es auch noch Tabakzigaretten, das waren Blätter die kleingeschnitten wurden und dann in Papier eingerollt wurden, das hat man dann angezündet und den Qualm durch die Glut eingeatmet, viele Menschen sind damals am Rauchen noch gestorben.

Was Oma? man konnte damals am Rauchen Sterben?

Ja damals gab es noch keine Dampfen bzw. kamen sie grade erst unter dem Begriff „elektrische Zigaretten“ raus und es gab nur einen kleinen Kreis von Leuten die damals gedampft haben, jedoch war das Dampfen auch ein Dorn im Auge dieser Politiker, die Tabaksteuer war damals eine der Haupteinnahmequellen für die Politiker.
Man wollte das Dampfen verbieten obwohl  es keinen Beweis gab das sie dem Menschen schaden, die Inhaltsstoffe waren schon damals als Lebensmittel zugelassen, abgesehen vom Nikotin.

Oma das ist doch blöde etwas zu verbieten was dem Menschen nicht schadet wenn es dagegen ein erlaubtes Teil gibt das das gleiche macht aber Menschen töten kann.

Ja kleiner so war es damals, der kleine Kreis der Dampfer hat sich auch dagegen gewehrt die „elektrischen Zigaretten“ zu verbieten, sie haben Vereine gegründet, die anderen Menschen aufgeklärt, versucht die Politiker aufzuklären, Ihre erfahrungen damit erzählt, die Verkäufer dieser Dampfen haben sogar Untersuchungen machen lassen doch die Politiker aben diese Untersuchungen alle abgelehnt da sie ja von den Händlern beauftragt sind.

Oma dann hätten doch diese Politiker selbst Untersuchungen machen können oder?

Ja das hätten Sie aber es ging eigentlich nur um das Geld damals, wie gesagt war die so genannte Tabaksteuer einer der Haupteinnahmequelle des Landes.

Einnahmequelle Oma? heist das damals gab es noch dieses komische Geld?

Ja damals gab es noch Geld, man musste alles bezahlen was man haben wollte, nicht wie heute wo man sich alles einfach so holen kann, es gab Arbeitslose die mit wenig Geld auskommen mussten und es gab reiche die nicht wussten wo sie Ihr Geld anlegen sollten.

Das ist ja ein schwachsinn Oma, warum haben die Reichen dann nicht einfach den armen etwas abgegeben?

Doch auf diese Frage wusste Oma dann leider auch keine Antwort mehr und zuckte nur noch mit der Schulter.

E-Zigarette Holland

In den Niederlanden hat ein Gericht jetzt ein Urteil gesprochen das die E-Zigarette kein Arzneimittel ist.

Quelle: siehe Link
Sinngemäss übersetzt…

Der Beschluss des Ministers die E-Zigarette definitiv als Arzneimittel zu qualifizieren basiert auf dem Arzneimittelgesetz. Der Richter muss jetzt ein vorläufiges Urteil geben, ob die Begriffsbeschreibung
im Arzneimittelgesetz diese Entscheidung tragen kann.
Bei der Beantwortung dieser Frage muss das Arzneimittelgesetz – wo nötig und möglich – in Übereinstimmung mit den Arzneimittelrichtlinien betrachtet werden (richtlinienkonforme Interpretation). Dem Standpunkt des Staates, dass die E-Zigarette pharmakologische Eigenschaften hat, die die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers beeinflussen und deswegen nur als Arzneimittel eingestuft werden können, kann nach vorläufigem Urteil nicht entsprochen werden.Die E-Zigarette ist nicht dazu bestimmt, solche Effekte zu bewirken. Durch die Worte „soll verwaltet oder verwendet werden als“ in der gesetzlichen Definition sind Genussmittel wie Alkohol und Tabak aus der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen. Das gleiche gilt für das Urteil des Gerichts für die E-Zigarette.

Dies bedeutet nicht, dass Nikotinhaltige Produkte keine Arzneimittel sein können. Somit hat sich der Nicorette Inhaler
bereits aufgrund seines Präsentationskriteriums als Arzneimittel qualifiziert.

Bei der Beantwortung der Frage bleibt offen, ob eine richtlinienkonforme Auslegung der gesetzlichen Definiton zu einer Einstufung der E-Zigarette als Medikament führen kann. Der Staat hat argumentier, dass es nicht seine Aufgabe ist wissenschaftlich zu belegen, dass die E-Zigarette die pharmakologischen Wirkungen
eines Arzneimittels im Rahmen der Arzneimittelrichtlinien hat und somit unter das Arzneimittelgesetz fällt.
Diese Ansicht hät der Richter für nicht haltbar.
Es ist in der Tat der Minister, der beschlossen hat, E-Zigaretten
als Arzneimittel anzusehen. Nun ist es auch an ihm für eine ausreichende Begründung zu sorgen.
In diesem Fall ruht gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung die Beweislast im Prinzip auf der Seite des Staates,
das an was er sich gesetzlich binden will, nachzuweisen.

Aufgrund dieser Vorlage ist der Richter der Auffassung, dass die Entscheidung des Ministers die E-Zigarette endgültig als Arzneimittel anzusehen im Konflikt mit dem Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen einer guten Regierungsführung steht – insbesondere bezüglich des Rechtfertigungsprinzip und der Rechtssicherheit.

Dies bedeutet, dass der Boden der geänderten regressiven Politik des Ministers ins Rutschen kommt.

Das geforderte Gebot um die Einfuhr von E-Zigaretten aus dem EU-Ausland und den Handel mit ihnen in den
Niederlanden zu erlauben, soll deswegen zugewiesen werden.

Gefahr der e-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette

 

Schon alleine eine Auflistung der Inhaltsstoffe sagt viel aus.

Inhaltstoffe der normalen Tabakzigarette

Kanzerogen (Krebs auslösend):

  • Teer
  • Schwermetalle
  • Nitrosamine
  • Nickel, Hydrazin
  • Vinylchlorid
  • Benzol
  • Benzypren
  • Polonium 210
  • Dibenzacridin
  • s-Methylcholanthren
  • Furfural, Hydrochinon
  • Phenol, Kresol Benzopyren
  • Arsenverbindungen
  • Nickelkomplexe
  • Zinkoxid
  • Plutonium
  • Thorium
  • Dibenzanthrazen
  • Benzofluranthren
  • Dibenzpyren
  • Benzanthrazen
  • Chrysen
  • Dioxine
  • Indenopyren
  • Benzphenanthren
  • Methylbenzopyren
  • Methylchrysen
  • 7H-Dibenzcarbazol
  • Dimethylnitrosamin
  • N-Nitrosamine
  • N-Nitrosodimetylamin
  • 4-Aminobiphenyl
  • Betanaphtylamide.

Kanzerogen-verdächtige:

  • FormaldehydAnilin
  • Blei, Cadmiumchlorid
  • Akrolein
  • Cadmiumverbindungen
  • N-Nitrosonornikotin
  • N-Nitrosopyrrolidin
  • Dimethylnitrosamin
  • N-Dimethylamin
  • Methylnitrosamin
  • N-Ethyl-N-Methylnitrosamin
  • N-Diethylnitrosamin
  • N-Dimethylnitrosamin.

Giftig:

  • Nikotin
  • Kohlenmonoxid
  • Toluol
  • Acetaldehyd
  • Blausäure
  • Cyanid
  • Zink
  • Pyridin
  • Phenole

 

Demgegenüber stehen in der E-Zigarette:

Nicht nachgewiesen Schädlich:

  • Propylenglykol
  • Glyzerin nach Deutscher Arzneibuchqualität
  • Wasser
  • Lebensmittelaromen

Giftig:

  • Auf eigenen Wunsch Nikotin

 

Nun darf jeder für sich selbst entscheiden wie er seine Sucht befriedigt.

Das beste ist und bleibt allerdings auf die Sucht zu verzichten wer es denn kann.