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E-Zigarette Holland

In den Niederlanden hat ein Gericht jetzt ein Urteil gesprochen das die E-Zigarette kein Arzneimittel ist.

Quelle: siehe Link
Sinngemäss übersetzt…

Der Beschluss des Ministers die E-Zigarette definitiv als Arzneimittel zu qualifizieren basiert auf dem Arzneimittelgesetz. Der Richter muss jetzt ein vorläufiges Urteil geben, ob die Begriffsbeschreibung
im Arzneimittelgesetz diese Entscheidung tragen kann.
Bei der Beantwortung dieser Frage muss das Arzneimittelgesetz – wo nötig und möglich – in Übereinstimmung mit den Arzneimittelrichtlinien betrachtet werden (richtlinienkonforme Interpretation). Dem Standpunkt des Staates, dass die E-Zigarette pharmakologische Eigenschaften hat, die die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers beeinflussen und deswegen nur als Arzneimittel eingestuft werden können, kann nach vorläufigem Urteil nicht entsprochen werden.Die E-Zigarette ist nicht dazu bestimmt, solche Effekte zu bewirken. Durch die Worte „soll verwaltet oder verwendet werden als“ in der gesetzlichen Definition sind Genussmittel wie Alkohol und Tabak aus der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen. Das gleiche gilt für das Urteil des Gerichts für die E-Zigarette.

Dies bedeutet nicht, dass Nikotinhaltige Produkte keine Arzneimittel sein können. Somit hat sich der Nicorette Inhaler
bereits aufgrund seines Präsentationskriteriums als Arzneimittel qualifiziert.

Bei der Beantwortung der Frage bleibt offen, ob eine richtlinienkonforme Auslegung der gesetzlichen Definiton zu einer Einstufung der E-Zigarette als Medikament führen kann. Der Staat hat argumentier, dass es nicht seine Aufgabe ist wissenschaftlich zu belegen, dass die E-Zigarette die pharmakologischen Wirkungen
eines Arzneimittels im Rahmen der Arzneimittelrichtlinien hat und somit unter das Arzneimittelgesetz fällt.
Diese Ansicht hät der Richter für nicht haltbar.
Es ist in der Tat der Minister, der beschlossen hat, E-Zigaretten
als Arzneimittel anzusehen. Nun ist es auch an ihm für eine ausreichende Begründung zu sorgen.
In diesem Fall ruht gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung die Beweislast im Prinzip auf der Seite des Staates,
das an was er sich gesetzlich binden will, nachzuweisen.

Aufgrund dieser Vorlage ist der Richter der Auffassung, dass die Entscheidung des Ministers die E-Zigarette endgültig als Arzneimittel anzusehen im Konflikt mit dem Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen einer guten Regierungsführung steht – insbesondere bezüglich des Rechtfertigungsprinzip und der Rechtssicherheit.

Dies bedeutet, dass der Boden der geänderten regressiven Politik des Ministers ins Rutschen kommt.

Das geforderte Gebot um die Einfuhr von E-Zigaretten aus dem EU-Ausland und den Handel mit ihnen in den
Niederlanden zu erlauben, soll deswegen zugewiesen werden.

Chest Studie zur e-Zigarette

Auch die neueste Studie mit der gewisse Damen gegen die e-Zigarette stimmung macht scheint durchschaut zu sein.

Es zeigen sich immer neue Studien die anfangs herhalten müssen wie schädlich die e-Zigaretten sind und nach genaueren Hinsehen sich dann zum gegenteil wandeln, sei es die FDA Studie die zeigt wie wenig Nitrosamine enthalten sind oder wie jetzt auch die Chest Studie mit der gewisse Personen auf Anzeichen einer Infektion  in den Bronchien warnen.

Richtig ist das der FeNo wert ein Indikator für entzündungen im Körper sein kann, bei der Chest Studie wurde nach 5 minuten Inhalation einer e-Zigarette ein abfall dieses FeNo wertes bei den Probanten festgestellt, was allerdings unter den Tisch fällt ist das ein steigender FeNo wert auf entzündungsanzeichen hinweist.

Dies würde auch erklären weshalb die Nichtrauchenden Probanten in der Kontrollgruppe zu beginn des tests schon einen wesentlich niedrigeren FeNo wert aufwiesen, ob nun die e-ZIgarette auswirkungen auf die Testpersonen hatte oder ob es am verzicht von Tabakprodukten lag das sich der Gesundheitszustand der Probanten verbessert hat sei mal dahin gestellt aber für mich zeigt sich mal wieder das es reine Panikmache ist wenn mit halbwahrheiten vor der e-Zigarette gewarnt wird.

Weist du eigentlich wie gefährlich E-Zigaretten sind?

Diese Frage dürfte wohl jeder Dampfer in letzter Zeit mehr als oft genug haben.

Ich für meinen Teil beantworte immernoch liebend gern diese Frage mit folgenden Worten.

Jaaa ich weis das Liquid enthält das böse Reizgas propylenglykol welches jedes Wochenende in vermutlich schlechterer Qualität Literweise in Discotheken verdampft wird und in ähnlicher reinheit in über 700 Medikamenten als Trägerstoff dient unter anderem in Asthmasprays.

Jaaa ich weis auch das mein Liquid Glyzerin nach Deutscher Arzneibuchqualität enthält zusammen mit destiliertem Wasser.

Auch die Aromen welche in vielen Lebensmitteln vorkommen und eigentlich täglich beim Kochen verdampfen sind mir bewusst.

Auch vom Nikotin weis ich denn das ist der Hauptgrund das ich Dampfe.

 

SO ABER NUN BIST DU DRAN, erzähl mir doch mal was in deinen Zigaretten drinne ist. :mrgreen:

 

Nitrosamine in E-zigaretten

Wie Frau Steffens ja behauptet wurden in Amerika Nitrosamine in E-Zigaretten gefunden, in welcher Höhe wurde allerdings artig unterschlagen.

Ebenso hat man vergessen zu erwähnen das die Zigaretten in dessen Depots es gefunden wurde nicht auf dem Deutschen Markt vertreten sind.

Wenn ich die Auswertung richtig entziffere enthält demnach ein gewisses Arzneimittel in Kaugummiform ebenso Nitrosamine.

 

Immerhin stehen nach der Auswertung die inder E-zigarette gefundenen 8,18 ng gegen die in Tabakzigaretten gefundenen 3365 – 6260 ng

Ich möchte euch aber bitten schaut euch die Grafik einfach selbst an und Urteilt selbst.

Grafik auf die-zigarette.com