Schlagwort-Archive: der

Alle Jahre wieder

Auch dieses Jahr herrscht wieder wilder Trubel in der Toys Company Hamburg.

Dieses Jahr ist die Toys Company Hamburg wieder voll besetzt und die Hamburger Recyclinghöfe Sammeln auch wieder gebrauchtes Pielzeug das dann von den Mitarbeitern der Toys Company aufgearbeitet, gereinigt und im zweifel repariert wird bevor es dann kostenlos an Bedürftige Familien abgegeben wird.

Ganz besonders kurz vor Weihnachten ist der Besucherandrang jedes Jahr unbeschreiblich.

Obwohl ich schon nachgefragt habe möchte mich das Jobcenter dort nicht hinlassen, vermutlich braucht man die Plätze für Leute die man dann sanktionieren kann wenn sie nicht auftauchen und nicht für Leute die gern arbeiten würden.

Bewertungsplattform oder privater Pranger

Bewertungsplattformen können Kunden und Händlern helfen, wenn jedoch die Betreiber dieser Bewertungsplattform selbst diese als Pranger für von Ihm ausgewählte Händler nutzen ist dies schon sehr zweifelhaft.

So wurden von Steamer-Rating.com einige Liquid produzierende Shops angeschrieben mit der Bitte die Inhaltsstoffe der Liquids zu veröffentlichen, im Grunde nicht verkehrt jedoch reicht es nach Ansicht von Steamer-Rating nicht dies im Gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu machen.

Ein Beispiel liest man dort unter Dampf-Mary.de, im Shop werden bereits die Gesetzlichen vorgaben eingehalten jedoch bei Steamer-Rating.com liest man folgenden Beitrag:

Keine Auskünfte über Inhaltsstoffe von Liquids und Aromen ist mehr als fragwürdig. Mehr als einen Hinweis vom „Team Dampf-Mary“ auf die (unvollständige) Liste der Inhaltsstoffe, welche im Shop unter den Artikeln ist, haben wir seitens des Betreibers nicht erhalten. (Quelle)

Einige Aromenhersteller wollen nicht mit e-Zigaretten in Verbindung gebracht werden und wenn ein Shop das ganze dann aber dennoch machen würde sei es mit Zertifikaten oder einfach so kann sich wohl jeder Ausmahlen wie es für den Shop weitergeht.

Steamer-Rating  wirbt in Facebookgruppen immer fleissig damit das deren Seite  in Zukunft ein Vorteil für Händler sein wird weil Kunden dann einfach einen Preisvergleich haben werden wenn Sie ein Produkt suchen, davon ist auf der Seite aber keine Spur bisher ist es ein wilder Mix aus Produktkategorien die einmalig aus den Shops ausgelesen werden inkl Schreibfehlern, es wird nicht akktualisiert oder ähnliches wie es bei einem Markt der sich ständig ändert nötig wäre, so gibt es für den beliebten CE4+ beispielsweise grade mal 2 Händler laut derem Suchergebniss.

Auf Grund meiner nähe zu dem ein oder anderen Shop scheine ich allerdings jetzt als Kunde auch bereits in das Visier des genannten Seitenbetreibers geraten zu sein, anders als bei Shopbetreibern hat dieser nämlich kein Interesse an Gesetzlichen vorschriften und seine eigene Meinung ist die einzig richtige, so kommt es dann auch zu solchen kleinen Anspielungen wie auf meinen Kommentar bei der IGeD dieser Kommentar von Herrn Sch. zeigt aber sehr gut wo es mit Steamer-Rating hingehen soll.

Nebenbei sollte sich der Betreiber von Steamer-Rating vielleicht mal mit den Penalty regeln von google auseinandersetzen, die Startseite besteht aus einer wunderbaren Linkliste aller Shops ohne jeglichen Mehrwert/Inhalt sollte diese Seite einmal in den Raster von Google kommen werden sich die Händler freuen die dort nicht gelistet sind und darum keine abstrafung (rückstufung in den suchergebnissen) erhalten.

 

UPDATE:

Heute erhielt ich eine unfreundliche Nachricht mit der Androhung einer Abmahnung da ich angeblich mit meinem Zitat gegen den Datenschutz von dem Bewertungsportal verstoßen würde, ja Datenschutz angeblich und nicht Urheberrecht.
Man bedenke das dieses Zitat vollständig veröffentlicht war entgegen dem Willen des Händlers, es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Erfahrungsbericht sondern lediglich die persönliche Meinung des Betreibers.

Es zeigt mir persönlich wie man mit Kritik dort umgeht.

Aquariumfilter undicht…

Nein liebe Nachbarn keine Panik, ich habe den Aquariumfilter undicht bekommen ohne ihn im Produktiven Einstaz zu haben.

Ein bekannter hat mir gestern einen JBL CristalProfi e900 geschenkt da er ihm ausgelaufen ist und er keine Lust hatte das Problem zu suchen.

Also gestern abend noch das gute Stück zerlegt und alle in Frage kommenden Teil mal gefettet um wieder etwas besser abzudichten aber beim heutigen Probelauf in der Dusche nur Schwierigkeiten gehabt.

Er hat ständig irgendwo nebenluft gezogen und ich habe alle Schlauchverbindungen geprüft wie nichts gutes, also eben nochmal zerlegt und den verdächtigen etwas genauer angeschaut da der Filterdeckel schon wieder voll war mit Wasser.

Was mich da allerdings bei genauerer Betrachtung erwartete finde ich traurig, erklären kann ich mir das nur dadurch das der Dichtungszulieferer schlechte Infos bekommen hat oder die Designer der Handpumpe haben sich die Dichtung auf einer Betriebsfeier ausgedacht.

Pumpenaufsatz mit 2 vorstehenden trägern

Auf diesem Bild kann man sehen das vorn und hinten jeweils diese Plättchen etwas höher sind als die Ränder.

Pumpenaufsatz mit zugehöriger Dichtung

Hier sieht man dazu die Dichtung bei der bereits die erhebungen etwas eingedrückt sind, an den Seiten kam natürlich fleissig Wasser raus.

Meine Theorie würde jetzt sagen das soll nach dem Nut und Feder Prinzip da eigentlich rein gehören aber es gab auf der Dichtung keine Vertiefung die in die erhöhungen gepasst hätte.

Wie dem auch sein ich habe jetzt die Dichtung beidseitig einfach mal mit Aquarium Silikon eingeklebt und hoffe das das jetzt hält.

 

Update: erster Versuch hat leider nicht gehalten, ich hab noch einen Verauch mit Silikon gestartet…

Gonzo goes Tüv…

Es ist mal wieder zeit für den Tüv, na ja eigentlich schon wieder überfällig…

Das ganze kommt daher das da doch mehr zu machen war als ich gedacht habe denn statt kleiner ausbesserungsarbeiten das ganze eher zu einer Grundrenovierung  ausgeartet ist.

Die Bleche die vom Vorbesitzer eingeschweißt wurden waren alle durch so das da eine komplett erneuerung der Holme nötig war.


Beim ersten aufflexen der alten Bleche begrüsste mich schon der Rost, was danach kam war aber noch besser.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Originalblech war noch rostig vorhanden und hat deshalb die eingeschweißten Bleche gleich mit in Mitleidenschaft gezogen da dort natürlich keinerlei Rostschutz existierte von Innen.

 

 

 

 

 

 

 

Altes Blech entfernt dann wurde erstmal innen entrostet so gut es geht und Farbe aufgetragen sowie Hohlraumkonserviert.

 

 

 

 

 

 

Neue Bleche wurden zuvor verzinnt, mit Farbe eingestrichen und dann eingeschweißt, als krönung gabs dann nochmal Hohlraumkonservierung.

 

 

 

 

 

 

 

Schaltdom innenansicht

Heute habe ich mich um den Ölverlust am Schaltdom gekümmert, da war der Simmerring undicht, also Schaltdom ausbauen, zerlegen Simmerring getauscht und artig dabei gleich gereinigt vor dem zusammenbau.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schaltdom vorher eingebaut und schmutzig

Mal zum Vergleich ein Bild wie der Schaltdom vorher aussah…

 

 

 

 

 

Alles in allem hoffe ich das der Tüv nächste woche gnädig ist, es darf Daumen gedrückt werden.

Die Dampferszene

Bisher hatte ich das Gefühl die Szene der Dampfer (benutzer der e-Zigarette) wären eine Gemeinschaft denen Ihr Hobby am Herzen liegt doch der Wind in der Szene wird rauher.

Mir gefiel es das Händler und Kunden direkten Kontakt hatten, sich gegenseitig unterstützten und Tips gaben…

Doch inzwischen gibt es immer mehr Händler und dadurch wird die Stimmung härter.

Da wird langsam mit allen Mitteln gekämpft sogar mit Patentrechten die mehr als zweifelhaft sind, so hat sich ein Händler in Hamburg den Begriff eGo-T gesichert um andere Händler abzumahnen, ein Bastler hat sich einen Tankverdampfer Patentieren lassen bei dem selbst von einem anderen Modell Bestandteile kopiert wurden…

Alles in allem ist die Szene bald an einem Punkt angekommen wo ich mir die Frage stelle ob es nicht besser ist mich aus dem ganzen zurückzuziehen.

Eigentlich sehr Schade wie sich das ganze entwickel, das ein Patent genutzt wird um technische Weiterentwicklung zu verhindern…

 

Urteil vom OVG in NRW

Dieses Urteil wird von den Dampfern gefeiert, ich bin eigentlich kein Freund von Copy&Paste aber hier gönne ich mir mal die Faulheit.

Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

23. April 2012

Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem  Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Er ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php zu finden.

Aktenzeichen: 13 B 127/12

Quelle:http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php