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Alle Jahre wieder

Auch dieses Jahr herrscht wieder wilder Trubel in der Toys Company Hamburg.

Dieses Jahr ist die Toys Company Hamburg wieder voll besetzt und die Hamburger Recyclinghöfe Sammeln auch wieder gebrauchtes Pielzeug das dann von den Mitarbeitern der Toys Company aufgearbeitet, gereinigt und im zweifel repariert wird bevor es dann kostenlos an Bedürftige Familien abgegeben wird.

Ganz besonders kurz vor Weihnachten ist der Besucherandrang jedes Jahr unbeschreiblich.

Obwohl ich schon nachgefragt habe möchte mich das Jobcenter dort nicht hinlassen, vermutlich braucht man die Plätze für Leute die man dann sanktionieren kann wenn sie nicht auftauchen und nicht für Leute die gern arbeiten würden.

Es war einmal…

Oma wie war das eigentlich als du noch jung warst?

Ja kleiner, da war noch alles anders, damals hatten wir noch eine Demokratie da durften die Bürger nur alle 4 Jahre an einem Tag zur Wahl gehen um einen Bundestag zu wählen, dieser hat dann für die Bürger entscheidungen getroffen egal ob die Bürger diese so wollten oder nicht.
Das führte natürlich zu einer Politikverdrossenheit und gab den Nährboden für eine Partei die sich die Piraten nannten, diese kam mit der Idee den Bürger an entscheidungen zu beteiligen was der Grundstein für unsere heutige Basisdemoktratische Politik wurde, natürlich haben sich die grossen Parteien dagegen geweht so gut es ging, so gab es Schmutzkampagnen, anriufe bei Fernsehsendern die von den Politikern unter Druck gesetzt wurden und und und.

Am Ende kam es dann sogar zu einem Aufstand der Bürger, es gab Straßenschlachten mit der Polizei, tote und Verletzte, die Bürger haben sich gegen die selbstgewählte Politik zur Wehr gesetzt, sie haben den Bundestag gestürmt, es sind tausende dabei gestorben und eigentlich nur weil es keine sinnvolle Alternative in der Politik gab, die Bürger im Wahljahr belogen wurden und diese Wahlversprechen fast nie eingelöst wurden, die Politiker die Probleme der Bürger erst mit 10 jahren verspätung bemerkt haben…

Zu dieser Zeit gab es auch noch Tabakzigaretten, das waren Blätter die kleingeschnitten wurden und dann in Papier eingerollt wurden, das hat man dann angezündet und den Qualm durch die Glut eingeatmet, viele Menschen sind damals am Rauchen noch gestorben.

Was Oma? man konnte damals am Rauchen Sterben?

Ja damals gab es noch keine Dampfen bzw. kamen sie grade erst unter dem Begriff „elektrische Zigaretten“ raus und es gab nur einen kleinen Kreis von Leuten die damals gedampft haben, jedoch war das Dampfen auch ein Dorn im Auge dieser Politiker, die Tabaksteuer war damals eine der Haupteinnahmequellen für die Politiker.
Man wollte das Dampfen verbieten obwohl  es keinen Beweis gab das sie dem Menschen schaden, die Inhaltsstoffe waren schon damals als Lebensmittel zugelassen, abgesehen vom Nikotin.

Oma das ist doch blöde etwas zu verbieten was dem Menschen nicht schadet wenn es dagegen ein erlaubtes Teil gibt das das gleiche macht aber Menschen töten kann.

Ja kleiner so war es damals, der kleine Kreis der Dampfer hat sich auch dagegen gewehrt die „elektrischen Zigaretten“ zu verbieten, sie haben Vereine gegründet, die anderen Menschen aufgeklärt, versucht die Politiker aufzuklären, Ihre erfahrungen damit erzählt, die Verkäufer dieser Dampfen haben sogar Untersuchungen machen lassen doch die Politiker aben diese Untersuchungen alle abgelehnt da sie ja von den Händlern beauftragt sind.

Oma dann hätten doch diese Politiker selbst Untersuchungen machen können oder?

Ja das hätten Sie aber es ging eigentlich nur um das Geld damals, wie gesagt war die so genannte Tabaksteuer einer der Haupteinnahmequelle des Landes.

Einnahmequelle Oma? heist das damals gab es noch dieses komische Geld?

Ja damals gab es noch Geld, man musste alles bezahlen was man haben wollte, nicht wie heute wo man sich alles einfach so holen kann, es gab Arbeitslose die mit wenig Geld auskommen mussten und es gab reiche die nicht wussten wo sie Ihr Geld anlegen sollten.

Das ist ja ein schwachsinn Oma, warum haben die Reichen dann nicht einfach den armen etwas abgegeben?

Doch auf diese Frage wusste Oma dann leider auch keine Antwort mehr und zuckte nur noch mit der Schulter.

Helloween rückt näher

Da wir bisher immer auf unseren Süssigkeiten sitzen geblieben sind da kaum ein Kind in den 3. Stock kam nachdem sie in den unteren Stockwerken schon leer ausgingen haben wir dieses Jahr mal etwas aufgerüstet um auf uns Aufmerksam zu machen.

Dieses Jahr schmückt ein beleuchteter Kürbis unser Küchenfenster, zum Einsatz kommt ein Styropor Kürbis (Krümet 3,99€) bei dem ich die Augen und den Mund ausgeschnitten habe und von unten eine angeschliffene rote 5mm LED eingesetzt habe.

Das schönste daran ist das der Kürbis sogar leicht durchschimmert.

Pumpkinface

Aquariumfilter undicht…

Nein liebe Nachbarn keine Panik, ich habe den Aquariumfilter undicht bekommen ohne ihn im Produktiven Einstaz zu haben.

Ein bekannter hat mir gestern einen JBL CristalProfi e900 geschenkt da er ihm ausgelaufen ist und er keine Lust hatte das Problem zu suchen.

Also gestern abend noch das gute Stück zerlegt und alle in Frage kommenden Teil mal gefettet um wieder etwas besser abzudichten aber beim heutigen Probelauf in der Dusche nur Schwierigkeiten gehabt.

Er hat ständig irgendwo nebenluft gezogen und ich habe alle Schlauchverbindungen geprüft wie nichts gutes, also eben nochmal zerlegt und den verdächtigen etwas genauer angeschaut da der Filterdeckel schon wieder voll war mit Wasser.

Was mich da allerdings bei genauerer Betrachtung erwartete finde ich traurig, erklären kann ich mir das nur dadurch das der Dichtungszulieferer schlechte Infos bekommen hat oder die Designer der Handpumpe haben sich die Dichtung auf einer Betriebsfeier ausgedacht.

Pumpenaufsatz mit 2 vorstehenden trägern

Auf diesem Bild kann man sehen das vorn und hinten jeweils diese Plättchen etwas höher sind als die Ränder.

Pumpenaufsatz mit zugehöriger Dichtung

Hier sieht man dazu die Dichtung bei der bereits die erhebungen etwas eingedrückt sind, an den Seiten kam natürlich fleissig Wasser raus.

Meine Theorie würde jetzt sagen das soll nach dem Nut und Feder Prinzip da eigentlich rein gehören aber es gab auf der Dichtung keine Vertiefung die in die erhöhungen gepasst hätte.

Wie dem auch sein ich habe jetzt die Dichtung beidseitig einfach mal mit Aquarium Silikon eingeklebt und hoffe das das jetzt hält.

 

Update: erster Versuch hat leider nicht gehalten, ich hab noch einen Verauch mit Silikon gestartet…

Gonzo goes Tüv…

Es ist mal wieder zeit für den Tüv, na ja eigentlich schon wieder überfällig…

Das ganze kommt daher das da doch mehr zu machen war als ich gedacht habe denn statt kleiner ausbesserungsarbeiten das ganze eher zu einer Grundrenovierung  ausgeartet ist.

Die Bleche die vom Vorbesitzer eingeschweißt wurden waren alle durch so das da eine komplett erneuerung der Holme nötig war.


Beim ersten aufflexen der alten Bleche begrüsste mich schon der Rost, was danach kam war aber noch besser.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Originalblech war noch rostig vorhanden und hat deshalb die eingeschweißten Bleche gleich mit in Mitleidenschaft gezogen da dort natürlich keinerlei Rostschutz existierte von Innen.

 

 

 

 

 

 

 

Altes Blech entfernt dann wurde erstmal innen entrostet so gut es geht und Farbe aufgetragen sowie Hohlraumkonserviert.

 

 

 

 

 

 

Neue Bleche wurden zuvor verzinnt, mit Farbe eingestrichen und dann eingeschweißt, als krönung gabs dann nochmal Hohlraumkonservierung.

 

 

 

 

 

 

 

Schaltdom innenansicht

Heute habe ich mich um den Ölverlust am Schaltdom gekümmert, da war der Simmerring undicht, also Schaltdom ausbauen, zerlegen Simmerring getauscht und artig dabei gleich gereinigt vor dem zusammenbau.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schaltdom vorher eingebaut und schmutzig

Mal zum Vergleich ein Bild wie der Schaltdom vorher aussah…

 

 

 

 

 

Alles in allem hoffe ich das der Tüv nächste woche gnädig ist, es darf Daumen gedrückt werden.

Urteil vom OVG in NRW

Dieses Urteil wird von den Dampfern gefeiert, ich bin eigentlich kein Freund von Copy&Paste aber hier gönne ich mir mal die Faulheit.

Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

23. April 2012

Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem  Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Er ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php zu finden.

Aktenzeichen: 13 B 127/12

Quelle:http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php