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E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel, zu dieser Einschätzung kam nun auch das Verwaltungsgericht in Köln.

Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Az.: 7 K 3169/11

 

Das beste an der Sache ist aber das ein weiteres Verfahren noch offen ist, dieses liegt beim OVG Münster also dem zuständigen Berufungsgericht in diesem verfahren, bei dem anderen Verfahren hat das OVG Münster am 20.3.2012  jedoch schon einen Hinweis an das Ministerium für Gesundheit in NRW geschickt mit der einschätzung das der Erlass vom 16.12.2011 rechtswidrig ist damit hat das Gericht dem Ministerium 3 Wochen Zeit gegeben den Erlass zurück zu nehmen welches bisher noch nicht geschehen ist.

 

Das heist im Endeffekt wenn die Regierung gegen dieses Verfahren in Berufung gehen wollen müssen sie zu einem Gericht von dem Sie bereits was an die Ohren bekommen haben.

Danke Niedersachsen, Danke Herr Bullerdiek

Niedersachsen sieht die einstufung der eZIgaretten ebenso wie die Dampfer und hat sich anscheinend auch mit der Rechtslage auseinandergesetzt, dementsprechend wird es in Niedersachsen wohl vorerst kein Verbot für eZigaretten geben.

Um ein Verbot der sogenannten „elektronischen Zigaretten“ durchzusetzen, bedarf es nach Einschätzung des Sprechers des Kommunalen Spitzenverbandes einer verlässlichen gesetzlichen Regelung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob dies erforderlich ist oder ob „elektronisches Rauchen“ mit geprüften Liquids eine Alternative zu echten Zigaretten ist, bleibt daher abzuwarten. Dies zu beurteilen ist Aufgabe des Verbraucherschutzes. Für die Städte und Gemeinden gibt es derzeit keine Möglichkeit Verbote auszusprechen und damit ohne gesetzliche Regelung Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.

Was aber noch besser ist er regt an das es eine Regulierung nach Lebensmittelrecht geben sollte, Viele Dampfer wünschen sich regelmässige Prüfungen bei Liquids und auch Verdampfern, was man jedoch nicht möchte ist eine einstufung gemäss Arzneimittelgesetz denn das würde vermutlich den Verkaufspreis von Liquids ins unbezahlbare treiben, nicht ohne Grund spricht man oft von Apothekerpreisen.

Problematisch kann es aber werden, wenn der Handel der Produkte nicht mehr offen und damit kontrollierbar erfolgt, sondern sich ein „grauer“ Markt entwickelt. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abgabe der in den Verdampfern verwendeten Liquids nicht besser lebensmittelrechtlich kontrolliert und mit den Inhaltsstoffen ausgezeichnet im Supermarkt oder Tabakladen unter Beachtung des Jugendschutzes erfolgt und nicht unkontrolliert“, so Bullerdiek.

Ein Herzliches Dankeschön für eine solche einschätzung der Sachlage und den Mut dies auch bei der derzitigen Negativpresse zu veröffentlichen.

Quelle: Niedersächsischer Städte und Gemeindebund

Danke an HolgerNils

Eine Ausarbeitung von HolgerNils aus dem Dampfertreff Forum die seinesgleichen suc.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre anerkennenswerte Arbeit für die Bevölkerung über die Mittel einwandfreier Recherchen und
die damit verbundene Aufklärung zu brenzligen Sachthemen hat mich in der Vergangenheit immer
wieder als Zuschauer und Konsument dieser Informationen gefesselt. Sie greifen Themen auf, die
den normalen Bürger interessieren und Sie fördern Informationen ans Licht und bieten den
Sachthemen und der Aufklärung hierzu eine Plattform.

Daher möchte ich mich an sie wenden mit der Bitte ein Thema aufzugreifen, welches brandaktuell
ist und mich selbst – sowie rd. 19 Millionen Bundesbürger direkt oder indirekt – betrifft.

Denn ich bin Raucher! Vielmehr, ich war es. Bis ich vor fast einem halben Jahr auf die elektrische
Zigarette umgestiegen bin und es mir seitdem gesundheitlich enorm besser geht! Dieser
persönliche Erfolg täuscht allerdings in keiner Weise über die Hetzjagd hinweg, die aktuell auf der
politischen Showbühne stattfindet und zu der ein informierter Betroffener keine Worte mehr findet.

Derzeit läuft in der deutschen Presse- und Fernsehlandschaft eine beispiellose Kampagne, an der
sich viele deutsche Verlage und Sender ohne nach zu denken beteiligen. Die nahezu schon
täglichen Berichte mit Unwahrheiten, gefährlichem Halbwissen und auch dreisten Lügen nehmen
kein Ende, dabei sind Informationen und Daten allein im Internet frei zugänglich und von
vertrauensvollen Herausgebern und Stellen verfasst. Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgend
Rechercheansätze und Informationsquellen geben.

Seit vielen Jahren ist die Problematik rund um das Rauchen bekannt und wird beackert. Die
Gefährlichkeit des Tabakrauchens ist ergründet, bewiesen und mit mehr Belegen bewiesen als es
eigentlich notwendig wäre.

Nun gibt es seit einigen Jahren aber eine Alternative zum Rauchen von Tabakprodukten: Das
Dampfen mit einer elektrischen Zigarette. Gegen diese Alternative wird derzeit in einem Umfang
mobil gemacht, dass man vom Glauben abkommen könnte auch nur einer der agierenden
Politiker und Stellen würde nur im Ansatz die Volksgesundheit und im speziellen die Gesundheit
von Rauchern interessieren; dabei ging es in den letzten Jahren eigentlich immer nur um die
Gesundheit – aber plötzlich scheint dieses hohe Gut nicht mehr zu zählen, zumindest nicht für die
Millionen Raucher.

19 Millionen Bundesbürger sind Raucher.

25% der Bundesbürger.

http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/05/PD10__
190__239,templateId=renderPrint.psml

Sie rauchen in dem Wissen, dass das, was sie tun höchst schädlich für sie selbst und auch für
Andere ist.  Was sie gemeinsam haben ist, dass sie einer Sucht nachkommen: der Sucht nach
Nikotin. Und auch wenn der erste Gedanke sich leicht anhört, so ist das Rauchen –nach 10, 20,
30 oder noch mehr Jahren des Tabakkonsums – wirklich kein einfaches Vorhaben.

Die meisten Raucher haben mehr als einmal probiert auf zu hören – und sind immer wieder
gescheitert. So rauchen sie weiter, starten nach einiger Zeit den nächsten Versuch auf zu hören
und setzen sich aus ihrem eigenen Zwang heraus einer enormen gesundheitlichen Gefahr aus.
Grotesk! Ohne Zweifel! Aber auf zu hören ist leider nicht einfach. Nicht umsonst ist nicht nur der
Tabakwarenmarkt sondern auch der Markt der Entwöhnungsprodukte milliardenschwer.
Aber ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch mehr Hintergründe aufzeigen, daher fange ich mal
ganz vorne an:

Vor rund 7 Jahren tauchte ein Produkt auf, welches neue Hoffnung gab: die elektrische Zigarette.

Das Konzept einer elektronischen Zigarette wurde 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert. Seine
Idee einer rauch- und tabakfreien Zigarette, mit erhitzter, befeuchteter und aromatisierter Luft als
harmlosen Ersatz für die konventionelle Zigarette, ging allerdings niemals in Produktion.

2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version der elektronischen Zigarette und brachte sie
ein Jahr später in China auf den Markt. Das Unternehmen, für das er arbeitete, änderte seinen
Namen von Golden Dragon Holdings zu Ruyan und begann 2005/2006 mit dem Export.

Scheinbar hat der aktuelle Erfolg – derzeit sind ca. 1,2 Millionen Raucher auf elektrische
Zigaretten umgestiegen – die Politiker wachgerüttelt, allerdings scheint der Grund nicht die
Gesundheit der Raucher und Bevölkerung zu sein, sondern andere Gründe über die nur spekuliert
werden kann… Hierzu aber später etwas mehr.

Erst einmal zum Verständnis: Die eZigarette besitzt einen Akku zur Stromversorgung sowie einen
Verdampfer, der ein sog. „Liquid“ bei relativ geringen Temperaturen verdampft. Hierbei erzeugt
der Verdampfer eine Temperatur, die ca. 5-10% der Temperatur entspricht, die bei der
klassischen Tabakverbrennung (ca. 800-1100°C) erzeu gt wird. Allein dieser Unterschied ist sehr
wichtig. Verbrennungsprodukte und Produkte aus unvollständiger Verbrennung können nicht
entstehen und das wurde auch bereits nachgewiesen!

Quellen:
http://www.toxcenter.de/artikel/Tabakverbrennung.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch

Details zu elektrischen Zigaretten gibt es z. B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette

Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise Liquid genannt und besteht zu geringen
Teilen aus Wasser, Benzylalkohol, Glycerin und künstlichen Lebensmittelaromen in
unterschiedlichen Mengenverhältnissen. Als Trägerflüssigkeit fungiert, zum größten Teil,
Propylenglycol (= 1,2-Propandiol), welches ein in Deutschland zugelassenes
Nahrungsergänzungsmittel ist. Das Liquid kann auf Wunsch des Verbrauchers auch Nikotin
enthalten. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das
verdampfte Liquid erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort
benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt), als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen von
Depots und Tanks, oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.

Während der auf Verbrennung – oder vielmehr unvollständiger Verbrennung – basierende Rauch
einer Tabakzigarette mehr als 3800 (!!) chemische Verbindungen in Form von lungengängigen
Feinstaubpartikeln enthält, wobei 200 davon als giftig eingestuft sind und von diesen wiederum 40
als krebserregend gelten (http://www.infantologie.de/raucher/inhaltsstoffe.php und
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch), schien die elektrische Zigarette auf den ersten Blick
schadstofffrei zu sein, sofern man das Nikotin, welches ggf. je nach Wahl des „Dampfers“
enthalten sein kann – oder nicht – einmal ausblendet. Aber das Nikotin – auch in der
Tabakzigarette – war niemals das Problem. Nikotin ist sicherlich ein Nervengift und Suchtstoff,
aber kein Karzinogen.

Problematisch sind bei der Tabakverbrennung die Verbrennungsprodukte. Schaut man sich die
Inhaltsstoffe und ihre Wirkung wie auch ihre Klassifizierungen (krebserregend, giftig, reizend,
usw.) an, so muss man sich ohne Zweifel grundsätzlich wundern, dass Tabakprodukte überhaupt erlaubt und frei zugänglich sind. In diesem Bezug muss man den Anti-Raucher-Kampagnen
sicherlich Recht geben, aber leider ist ein langjähriger Raucher trotz der ihm bekannten Gefahren
nur relativ schwer vom Rauchen und den Suchstoffen zu entwöhnen.

Aber woraus besteht nun dieses Liquid, welches in eZigaretten verdampft wird?

Auch wenn die Kritiker immer wieder anführen das wäre nicht bekannt so ist diese Aussage
schlichtweg falsch! Die Inhaltsstoffe sind sehr wohl bekannt und die meisten der Liquids verfügen
mittlerweile über Herstellerzertifikate und Inhaltsangaben. Sicherlich gibt es Importe, die dieser
Ideologie nicht folgen, aber die Verbraucher strafen diese durch Nichtkauf und Ausweichen auf
adäquate Produkte ab und dieser Umstand wäre ggf. eine politische Reaktion wert, aber
stattdessen will man das elektrische Rauchen verbieten.

Aber zurück zu dem aktuellen Sachpunkt: Das Liquid setzt sich im Wesentlichen aus folgenden
Inhaltsstoffen zusammen:

1,2-Propylenglycol   E 1520
Glycerin    E 422
Ethanol
Aromastoffe

ggf. Nikotin

Allein die E-Nummern verraten, dass es sich um bekannte – und sogar in DE und der EU
zugelassene – Stoffe handelt. Der Hauptbestandteil mit über 90% ist allerdings das
Propylenglycol – kurz PG genannt. Dieser Stoff ist bereits jetzt in einer Vielzahl von Produkten
enthalten, darunter auch Inhalationsflüssigkeiten für Asthmatiker und diverse Lebensmittel
(http://www.gelbe-liste.de/pharmindex/wei…glycol/16725/6/).

Dass man aus PG auch Frostschutzmittel herstellt und PG in solchen enthalten ist wird von den
Kritikern sehr gerne als Argument benutzt, denn allein „Frostschutzmittel“ klingt gefährlich und
dieses Argument hat so seine ganz eigene Wirkung angesichts dieser Halbweisheit.

Ein Argument der Kritiker und jüngst auch die Antwort von „Bündnis90/Die Grünen“ zu einer
Anfrage ist: „Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus
Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann.“

Dieses Argument greift nicht. PG ist in den Liquids enthalten, weil es einen sichtbaren weißen
Dampf erzeugt. Daher ist es auch das PG, welches in Nebelmaschinen in Diskotheken, auf
Festen, bei Filmen, in Clubs und Vergnügungsparks eingesetzt wird: wegen des sichtbaren
Dampfes welcher bei der eZigarette das „Raucherfeeling“ erzeugt. Ich habe recherchiert und mir
ist kein Fall bekannt, bei dem Diskothekenbesucher nach stundenlanger Einwirkung von PG-
Dampf Schäden davon getragen hätten, es sei denn die jeweilige Person hätte eine individuelle
Unverträglichkeit. PG-Dampf ist bereits heute erlaubt und wird im gleichen Umfang eingesetzt wie
bei der eZigarette: als Dampf, welcher auch eingeatmet wird. Allein die bekannte Anwendung als
Vernebelungsstoff in einer Vielzahl von medizinischen Inhalatoren als zugelassene und
unbedenklich eingestufte Arzneimittel für Asthmatiker und Lungenkranke, auch wenn dieses PG
vor der Applikation nicht erhitzt wird, spricht eine andere Sprache als die Politiker, die derzeit mit
diesem Argument ins Feld gehen.

Die Wirkungsweise von PG wurde bereits 1997 ergründet
http://www.atsdr.cdc.gov/toxprofiles/tp189.pdf

Ein weiteres Argument, welches immer wieder angeführt wird: „Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die
amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in
einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine
nachweisen können.“

In den USA veröffentlichte am 22. Juli 2009 die Gesundheitsbehörde FDA eine Pressemitteilung,
in der bekannt gegeben wurde, dass mehrere Ladungen von elektronischen Zigaretten an der
Grenze abgefangen wurden. Die FDA ließ die E-Zigarette im Labor untersuchen und berichtete,
dass einige dieser Produkte giftige Substanzen enthielten, eben die genannten Nitrosamine.
Weiterhin vertrat die Behörde die Ansicht, dass E-Zigaretten als Medikamente einzustufen seien.
Die FDA-Berichterstattung über die giftigen Substanzen in den E-Zigaretten wurde von vielen
Wissenschaftlern deutlich kritisiert. Gegen die Beschlagnahme und Einstufung als Arzneimittel
erhoben die betroffenen Firmen Klage vor dem Bundesbezirksgericht. Am 14. Januar 2010 wurde
der Klage stattgegeben. In dem Urteil wurde die FDA wegen der „fortwährenden, aggressiven
Bemühungen Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente oder Medikamentenapplikatoren unter
dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“ kritisiert. Im April 2011 ließ die FDA
verlauten, dass sie die Regulierung von E-Zigaretten als Tabakwaren plane.

Auf unser aktuelles Problem bezogen muss man allerdings auch wissen, dass in einer
klassischen (und zugelassenen wie auch frei verkäuflichen) Tabakzigarette ebenfalls Notrosamine
– allerdings IMMER – nachweisbar sind und das in Mengen, die mehrere Hundert male höher
liegen als es in wenigen der geprüften Liquids der Fall war.

Informationen hierzu sind ebenfalls im Internet zu finden:

FDA Bericht:
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/ScienceResearch/UCM173250.pdf

FDA warnt zunächst vor eZigaretten:
http://www.fda.gov/newsevents/newsroom/pressannouncements/ucm173222.htm

http://www.fda.gov/downloads/Drugs/ScienceResearch/UCM173250.pdf

Wissenschaftler kritisieren FDA-Vorgehensweise:
http://www.24-7pressrelease.com/press-release/the-real-meaning-of-the-fdas-anti-ecigarette-
report-119100.php

US Bezirksgericht hebt Einfuhrverbote von eZigaretten auf und rügt FDA für die versuchte
Einstufung der eZigarette als Medikament
http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/district-of-
columbia/dcdce/1:2009cv00771/136376/54/

http://abcnews.go.com/Business/wireStory?id=13453151#.TxgMpIEnUrD

Die Harvard-Universität hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und in vergleichbaren Studien
nachgewiesen, dass eZigaretten bzw. Ihre Liquids einen Bruchteil der Nitrosamine enthalten, die
von Hause aus in Tabakzigaretten enthalten sind.

Studie der Harvard-Universität:
http://www.hsph.harvard.edu/centers-inst…rticle.jphp.pdf

Weitere frei zugängliche Studien von vertrauenswürdigen Instituten:
http://www.biomedcentral.com/1471-2458/11/786
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116

Im übrigen wurde folgendes Fazit gezogen:
Conclusion
The use of e-Cigarette substantially decreased cigarette consumption without causing significant side effects in
smokers not intending to quit (http://ClinicalTrials.gov webcite number NCT01195597).

Dieses Fazit bringt im Übrigen die Problematik auf den Punkt. Die eZigarette wird nur von
Politikern als Entwöhnungsmittel angesehen. Der Raucher sieht in ihr eine Alternative zum
wissentlich gefährlichen Tabakrauchen wobei sein Nikotinsucht wie auch der gewohnte Habitus
(Rauchbewegung, die Hände haben etwas zu tun, usw.) gegeben die Gefährlichkeit aber um
Längen reduziert ist.

Der Dampf einer eZigarette, das haben namhafte Institute und Wissenschafter belegt, enthält bis
zu 1000-fach weniger Schadstoffe (http://www.e-zigarette-test.de/index.php/e-zigarette-test-
interview-murray-laugeson.html), aber sie ist ohne Zweifel nicht ganz frei von Schadstoffen und
daher auch nur die – bei weitem – nicht so gefährlichere Alternative. Selbst die strengste
Zulassungsbehörde der USA – die FDA hat lediglich in wenigen Proben in Spuren Nitrosamine
nachweisen können; übrigens in Mengen, die selbst von einer deutschen Leberwurst mehrfach
übertroffen wird!

Hier weitere Auszüge aus obigen Quellen:

Maximum tobacco-specific nitrosamine levelsa in various cigarettes and nicotinedelivery
products (ng/g, except for nicotine gum and patch that are ng/patch or ng/gum piece)6
Product NNN NNK NAT NAB Total
Nicorette gum (4 mg)18 2.00 ND ND ND 2.00
NicoDerm CQ patch (4 mg)18 ND 8.00 ND ND 8.00
Electronic cigarettes6 3.87 1.46 2.16 0.69 8.18
Swedish snus18 980 180 790 60 2010
Winston (full)18 2200 580 560 25 3365
Newport (full)18 1100 830 1900 55 3885
Marlboro (ultra-light)18 2900 750 1100 58 4808
Camel (full)18 2500 900 1700 91 5191
Marlboro (full)18 2900 960 2300 100 6260
Skoal (long cut straight)18 4500 470 4100 220 9290

The concentrations here represent nanograms (ng) of toxin detected in 1 ruyan 16-mg multidose
cartridge (which contains approximately 1gm of e-liquid). They are compared to the
amount of toxin contained in approximately one tobacco cigarette (approximately 1gm of
tobacco) or one unit of nicotine replacement product.
Abbreviations: NNN=4-(methylnitrosamino)-1-(3-pyridyl)-1-butanone; NNK=N0-nitrosonornicotine;
NAT=N0-nitrosoanatabine; NAB=N0-nitrosoanabasine.
ND=Not detected.

Man beachte, dass im angelsächsischen der Punkt das Komma ersetzt. Eine eZigarette enthielt
also 8,18 ng Nitrosamine, eine „Marlboro ultra-light“ *lediglich* 4808 ng.

Die „American Association of Public Health Physicians” zieht ebenfalls ein Statement:
„As of April 2010, The American Association of Public Health Physicians (AAPHP) supports
electronic cigarettes sales to adults, „because the possibility exists to save the lives of four million
of the eight million current adult American smokers who will otherwise die of a tobacco-related
illness over the next twenty years.“ However, the AAPHP is against sales to minors. The AAPHP
recommends that the FDA reclassify the electronic cigarette as a tobacco product (as opposed to
a drug/device combination).”

http://www.aaphp.org/Resources/Documents/20100207FDAPetitionSummary.pdf

http://www.aaphp.org/Resources/Documents/20100207FDAPetition2.pdf

Die “Boston University School of Public Health study” berichtete:  A study by researchers at the Boston University School of Public Health in 2010 concluded that
electronic cigarettes were safer than real cigarettes and may aid in breaking the habit of smoking.
Researchers said that while further studies on electronic cigarettes were needed, „few, if any,
chemicals at levels detected in electronic cigarettes raise serious health concerns.“ Electronic
cigarettes were found to be „much safer“ than traditional tobacco ones, and had a level of toxicity
similar to existing nicotine replacements.
In the report, the level of carcinogens in electronic cigarettes was found to be up to 1,000 times
lower than regular cigarettes. It also said early evidence shows that electronic cigarettes may help
people to stop smoking by simulating a tobacco cigarette.“

http://www.physorg.com/news/2010-12-evidence-e-cigs-safer-cigarettes.html

http://www.sify.com/news/e-ciggies-much-safer-than-real-ones-study-news-health-
kmrmajgggbi.html

Gouverneur Schwarzenegger verweigerte z. B. die Unterschrift unter ein Gesetz, welches
seinerzeit die eZigarette in Kalifornien verbieten sollte:

http://leginfo.ca.gov/pub/09-10/bill/sen/sb_0351-0400/sb_400_vt_20091012.html

Ein weiteres Argument der Politik ist:
„Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz.“

Das BfArm (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erkannte in ihrem Bericht vom
27. Mai 2009 und hat eindeutig festgestellt, dass Nikotin zwar pharmakologisch wirksam sei,
Nikotin allein aber noch kein Arzneimittel darstellt. Die Abschrift ist im Internet leicht zu finden:

http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.pdf

Noch in ihren Unterlagen von 2009 empfiehlt der Sachverständigenrat der BfArM Nikotin nicht als
Arzneimittel einzustufen und Nikotin ist bis heute kein Arzneimittel:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/gremien/Verschreibungspfli
cht/62Sitzung/anlage1.pdf?__blob=publicationFile

Beeindruckend interne Schulungsunterlagen der BfArM über elektrische Zigaretten:
http://www.docstoc.com/docs/36064671/Die-elektrische-Zigarette-Medizi

Hier wird eindrucksvoll dargestellt, dass die Vorgehensweise von z. B. Frau Steffens, ihres
Zeichens Gesundheitsministerin der NRW-Landesregierung, sehr gewagte Vorstöße gemacht hat.
Der Vollständigkeit halber auch hier die Verweis:

http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index
.php

Ihr angeblicher Erlass und die Aufforderung der kommunalen Behörden den Verkauf von
eZigaretten und Liquids wie auch ihre willkürliche Einstufung von Liquids als Arzneimittel ist
haltlos und zudem noch rechtlich unhaltbar. Eine Gesundheitsministerin sollte eigentlich wissen,
welche Bundesbehörde für Arzneimittel und ihre Einstufung zuständig ist; ihr Ministerium ist es
jedenfalls nicht. Sie mischt damit die Bevölkerung auf und schafft gezielt Unsicherheit die in den
aktuell der Presse vorhandenen „Berichten“ mündet: gespickt von Unwahrheiten und haltlosen
vermeintlichen Fakten.

Auch zu der Willkürlichen Einsortierung von Stoffen, Geräten und Produkten als Arzneimittel kennt
die deutsche Rechtsprechung wie auch die EU eindeutige Vorschriften:
Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
„…Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel „nach der Funktion“ müssen sich die
Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben
kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)…“.

Das BverwG geht in diesen Entscheidungen noch einen Schritt weiter:
Bundesverwaltungsgericht 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06, alle vom 25. Juli 2007
„Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen
Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (…) Es geht nicht an, zum
Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen.“

Die nachfolgenden Urteile gehören sachlich zusammen:
Vorabentscheidung des EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009

„3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten
Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt – abgesehen von den Stoffen oder
Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose
angewandt zu werden – nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann,
wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung – einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe – und
bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter
Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung
wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“

Dieses hatte der EuGH ähnlich bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03
vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007
ausgesprochen.

Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03,
C-317/03 und C-318/03 festgestellt:

„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine
Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein
Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive
wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest
eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“

Bundesverwaltungsgericht 3 C 5.09 vom 26. Mai 2009
In diesem Urteil konkretisiert das BVerwG noch einmal die Voraussetzungen zur Einstufung von
Produkten als Arzneimittel:

„Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/
83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den
wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische,
immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder
beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen
Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt
werden.“

Bezüglich unzulässiger Einstufung von Produkten als Arzneimittel ist Deutschland in der
Vergangenheit bereits mehrfach vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 und 30 EG
verurteilt worden:  z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007

Die Einstufung als Arzneimittel hat in Deutschland wie auch der EU gewissen „Spielregeln“ zu folgen:
Richtlinie 2001/83/EG – Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 – Begriff ‚Funktionsarzneimittel‘ – Produkt,
dessen Eigenschaft als Funktionsarzneimittel nicht nachgewiesen ist – Berücksichtigung der
Dosierung der Wirkstoffe

http://lexetius.com/2009,15

Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
„…Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel „nach der Funktion“ müssen sich die
Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben
kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)…“.

Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03,
C-317/03 und C-318/03 festgestellt:

„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine
Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein
Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive
wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest
eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“

Eine sehr gute Sammlung von Internetquellen und Informationen findet sich unter folgendem Link:
http://www.smok-e.de

Vermeintliche Fachleute, wie beispielsweise die in letzter Zeit immer wieder zitierte Frau Dr. X-
Pötschke,

Eine sehr interessante Berichterstattung befindet sich unter folgender Quelle:
http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/tabakindustrie-die-grosse-vernebelung-
551524.html

Eine ebenfalls sehr gute Quelle mit einer Vielzahl von externen Dokumenten, Studien und
Informationen findet sich hier:
http://www.e-zigarette-test.de

Ob man in Nichtraucherbreichen nun dampfen darf oder nicht ist an dieser Stelle nicht das
Problem, dennoch der Vollständigkeit halber ein Ausdruck der Rechtsunsicherheit:
http://www.nsgb.info/magazin/artikel.php?artikel=1234&type=&menuid=3&topmenu=3

http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/district-of-
columbia/dcdce/1:2009cv00771/136376/54/

In UK wird die eZigarette offiziell als gute Alternative zur Tabakzigarette propagiert und auch US-
Forscher und Wissenschafter empfehlen „wenn schon rauchen, dann dampfen“

http://www.guardian.co.uk/society/2011/sep/14/smokeless-nicotine-cigarettes-
government?CMP=twt_gu

http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/312561.html

Zoll-  und andere Behörden verweigern die Einfuhr; nicht nur ohne rechtliche Grundlage, nein sie
wissen es sogar besser, dass z. B. eZigaretten und Liquids nach aktuell geltendem Recht keine
Arzneimittel sind und dennoch machen sie Probleme; weil eine Ministerin sich hinstellt und ihre Meinung äußert. Minister(innen), Politiker und Behörden gehen ohne rechtliche Grundlage gegen
Bürger, Geschäftsleute und Arbeitgeber vor – und er kleine Mann ist machtlos.

Soweit ein Ausschnitt aus den Informationen und der Sachlage, die bei Recherchen noch weiter
vertieft werden kann.

Angesichts der enormen Fülle an – alles andere als vernichtenden Informationen über die
eZigarette – vermag das Auftreten von Politik und Presse doch sehr verwundern.  Daher fragt man
sich berechtigterweise nach den Gründen.

Unter Nennung folgender Quelle http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/tabakindustrie-
die-grosse-vernebelung-551524.html möchte ich insbesondere eine Information herausgreifen, die
sicherlich ein Interessenansatz bieten könnte: „Die wissenschaftliche Abteilung des VdC unter
Leitung von Professor Franz Adlkofer hatte die Federführung bei der Einflussnahme auf deutsche
Ärzte und Wissenschaftler. Um weniger auffällig agieren zu können, gründete der VdC 1975 den
‚Forschungsrat Rauchen und Gesundheit’. Diese vermeintlich unabhängige Organisation
umfasste 15 hochrangige Wissenschaftler, die vom VdC bezahlt wurden – unter ihnen auch
Professor Dietrich Schmähl, Direktoriumsmitglied des Deutschen Krebsforschungszentrums, der
den Forschungsrat mit aufbaute.“ (Seiteneinschub)

Dass die deutsche Rot-Grüne Politik schon mehrfach Nichtrauchermaßnahmen zu verhindern
versucht hat ist einschlägig bekannt:
http://www.klemperer.com/tabak/2002-10stern.pdf

Was aber treibt sie aktuell zu der Hetzkampagne gegen ein Alternativprodukt, welches – ja man
kann sagen „nachweislich“ – weitaus weniger schädlich ist als die Tabakzigarette?

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist ein Produkt verfügbar was über das Potential verfügt die
Nachteile und Gefahren des Rauchens zumindest dramatisch zu reduzieren. Ein Produkt, welches
tausenden von Rauchern das Leben retten und Schmerzen reduzieren könnte. Ein Produkt,
welches geruchs- und immissionslos auch den Ansprüchen von Nichtrauchern entgegen kommt
ohne jetzt den Anspruch erheben zu wollen überall dampfen zu wollen.

Was sind die Gründe?
Ein paar Milliarden Tabaksteuer vielleicht?
Arbeitsplätze in der Tabakindustrie in Relation zu Arbeitsplätzen im Ausland hinsichtlich der
eZigaretten- und Liquidhersteller?
Eine Lobby der Tabakindustrie?

Gerüchte besagen, dass Parteikolleg(inn)en der vorstoßenden Grünenpolitikerin Steffens eine
Heimstadt bei einem Verband der Tabakindustrie gefunden habe!? Hierüber konnten meine
Nachforschungen allerdings nichts herausbringen.

Eine entscheidende Person bei dieser Hexenjagd ist die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention
im Deutschen Krebsforschungszentrum, des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle und
Außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer.
Eine Wissenschaftlerin und Ärztin, die die Auswirkungen und Problematiken der Tabakzigarette
nur zu Genüge kennen sollte, verwehrt sich einer objektiven Befassung mit der eZigarette und
versteckt sich hinter Phrasen und fragwürdigen Positionen; vor allem interessant ist dies, weil sie
mit Hilfe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Mitarbeiter und Quellen aus Wissenschaft und
Forschung sehr schnell an eindeutige(re) Informationen über das elektrische Rauchen und die
Erkenntnisse in anderen Ländern kommen könnte.

Hierzu sei folgende Quelle beachtet, die die Statements der Dame in der Presse in den letzten
Wochen auf den Punkt bringt: http://www.die-zigarette.com/2011/12/e-zigarette-neue-studie-von-dr-martina-potschke-langer/

Angesichts dieser wissenschaftlich fundierten Feststellung muss angezweifelt werden, dass man
an dieser Stelle weiß, wovon man eigentlich spricht. Wenn diese Vorgehensweise allen Ernstes
die Arbeitsgrundlage dieser hoch dekorierten „Wissenschaftlerin“ ist, dann sollte man sämtliche
Arbeiten nochmals eingehend prüfen. Wovor hat Frau Dr. Pötschke-Langer Angst? Dass ihre
Arbeit wertlos würde, wenn ein Alternativprodukt plötzlich nur noch den Suchstoff Nikotin als
Agressor findet und die anderen negativen Elemente – die Basis ihrer Arbeit – Gefahr läuft nichtig
zu werden?

Es wäre grandios, wenn Sie in der Sache ein wenig „graben“ und sich der Thematik annehmen
würden. Die Fakten sprechen für die eZigarette und es muss einen Grund haben, den wir Otto-
Normal-Verbraucher momentan nicht ergründen können warum man uns Raucher an das Messer
des Tabaks liefern möchte anstatt uns eine Alternative zu gönnen möglicherweise auf dem Weg
zum Nichtraucher, in jedem Fall jedoch mit viel weniger Gefahren als bisher.

Das Thema ist HEISS und es muss einen Grund für das Feuer unter diesem Topf geben.

19 Millionen Raucher und Millionen Kinder von rauchenden Eltern wären ihnen Dankbar; egal was
ihre Nachforschungen ergeben: Pro oder Contra.

Ich übrigens auch!

Offener Brief von Philgood (Dampferhimmel)

Durch die falsche Berichterstattung in den Medien, sehe ich mich gezwungen, eine Gegendarstellung als „offener Brief“zu veröffentlichen:

Offener Brief an die Presse, Frau Dr. Pötschke-Langer und Frau Ministerin Steffens

Video Teil 1: http://www.youtube.com/watch?v=oIpOpU-hgQQ
Video Teil 2: http://www.youtube.com/watch?v=r9JO19bzft0
YouTube-Kanal: http://www.youtube.com/user/Dampferhimmel

Text Video Teil 1

In den letzten Wochen und Monaten wurden wiederholt und mit sich häufender Kadenz Negativmeldungen über die elektrische Zigarette in Presse, Funk und Fernsehen verbreitet. Wenn man sich die Mühe macht und sich die Verbreitung in den Medien, die Häufung der Meldungen und die Aussagen in den Berichten genauer anschaut muss man zwangsläufig zu der Vermutung kommen dass es sich um eine gezielte und systematische Kampagne handelt. Diese gipfelte nun in einer offiziellen Erklärung des Ministeriums für Gesundheit des Landes Nord-Rhein-Westfalens.

Frau Ministerin Steffens lässt in dieser Meldung verlauten
Zitat:
„Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten.“
Zitat Ende

Zu dieser Aussage würde mich interessieren wo genau dieses Gesetz zu finden ist. Es widerspricht nämlich gängigem EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach geurteilt dass die elektrische Zigarette oder die dazu verwendeten Liquids keine Arzneimittel sind und auch nicht als solche eingestuft werden können. Ich bin mir nicht sicher ob sich hier das Land Nord-Rhein Westfalen aus einer Laune heraus über das EU-Recht hinwegsetzen kann.

Im Weiteren führt Frau Ministerin Steffens aus:
Zitat:
„Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus.“
Zitat Ende

Hier wird also den Händlern und Verkäufern von heute auf Morgen mit Strafe gedroht falls sie ihrem Beruf weiter nachgehen sollten. Obschon die elektrische Zigarette nicht unter das Arzneimittelgesetz fällt und die Händler somit auch nicht gegen selbiges verstossen.

Ich zitiere noch einmal Frau Ministerin Steffens:
Zitat:
„Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist.“
Zitat Ende

Nun, diese Aussage ist schlicht falsch. Diese wissenschaftlichen Belege gibt es. Sie wurden sogar schon von mehreren Amtsstellen festgehalten.

Das Bundesamt für Risikobewertung hält dazu beispielsweise fest:
Zitat:
„Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektronischen Zigaretten, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln, nicht erwartet.“
Zitat Ende

Prof. Bernd Schönhofer, Chefarzt für Lungenheilkunde bestätigt in einer Stellungnahme:
Zitat:
„Nach dem Stand des heutigen Wissens besteht bei der E-Zigarette keine relevante Gefahr, dass Mitmenschen durch Passivrauchen geschädigt werden.“
Zitat Ende

Dies bestätigt auch eine Untersuchung der Raumluftbelastung im Vergleich E-Zigarette/Zigarette am Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen dass der einzige Schadstoff den eine elektrische Zigarette enthält das Nikotin ist. Nikotin wurde aber im Zusammenhang mit Passivrauchen niemals als Problem eingestuft. Im Gegenteil, es wurde in allen Studien zum Passivrauchen mit Tabakzigaretten immer wieder darauf hingewiesen dass Nikotin das kleinste aller Übel sei, da es nur in Minimalstmengen in die Raumluft gelangt, vergleichbar mit der Nikotinkonzentration beim Kartoffel- oder Tomatenkochen.
Eine kleine Anmerkung für diejenigen die es nicht wissen, auch in Kartoffeln, Tomaten, Auberginen und in anderen Naturprodukten ist Nikotin enthalten.

Die Aussage dass diese minimalen Nikotinmengen in der Raumluft für Drittpersonen schädlich sei wurde auch von Frau Dr. Pötschke-Langer mehrfach geäussert. Frau Dr. Pötschke-Langer ist die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle.
In dieser Funktion war sie in den letzten Wochen als Expertin immer häufiger in allen Medien vertreten. Dabei hat Frau Dr. Pötschke-Langer ganz erstaunliche Argumente gegen die elektrische Zigarette vorgebracht.

Sie hat zum Beispiel einen bemerkenswerten Selbstversuch durchgeführt. Dabei hat sie allerdings nicht selber an einer elektrischen Zigarette gezogen, sondern sie hat zwei Probanden zugezogen die je eine E-Zigarette gedampft haben – im gleichen Raum wie sich auch Frau Pötschke und andere Mitarbeiter befunden haben

Ich möchte hier Frau Dr. Pötschke-Langer zitieren wie dieser Selbstversuch ausgegangen ist:
Zitat:
“Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl”
Zitat Ende

Frau Dr. Pötschke-Langer, dieser Selbstversuch scheint mir nicht wirklich einen wissenschaftlichen Wert zu haben. Es ist weder eine wissenschaftliche Arbeit, noch eine Untersuchung oder gar eine Studie die man in allen Medien glaubwürdig vertreten könnte. Und unter uns: Entweder sind sie da einem kollektiven Placebo-Effekt zum Opfer gefallen – oder es waren Substanzen involviert die wir Dampfer bestimmt nicht rauchen würden. Elektrische Zigaretten verursachen weder Atemwegreizungen noch ein Benommenheitsgefühl. Weder für den Dampfer selbst noch für Personen im Umfeld.

Frau Dr. Pötschke-Langer hat sich in der Folge mehrfach geäussert dass das Propylenglycol – das ist der Hauptbestandteil in den Liquids – mit grösster Wahrscheinlichkeit sehr schädlich sei, einem Reizgas ähnlich und es dazu noch keine ausreichenden Studien gäbe.

Nun ist es aber ausgerechnet so dass es zu Propylenglycol – abgekürzt PG, sehr viele Studien gibt, im Speziellen auch zur Inhalation des Dampfes. Alle diese Studien kommen ausnahmslos zum gleichen Schluss: Nämlich dass Propylenglycol für den Menschen in keiner Weise schädlich ist.
PG ist eine sehr weit verbreitete Substanz die in der Kosmetik, in Lebensmitteln und Arzneimitteln zum Einsatz kommt. Auch in Asthma- und anderen medizinischen Inhalatoren ist PG der Trägerstoff.
Da Propylenglycol bakterienhemmend wirkt laufen in den USA bereits Versuche in denen PG-Dampf in die Belüftungsanlagen von Schulhäusern und Behörden eingespeist wird, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
Übrigens besteht auch der bekannte Disco- oder Konzertnebel aus Propylenglycol-Dampf. Und da werden dann ganz andere Mengen verdampft als mit einer elektrischen Zigarette.

Von Reizgas oder hoher Schädlichkeit kann hier also ganz sicher keine Rede sein.

Die nächste Aussage von Frau Dr. Pötschke-Langer war – ebenfalls wieder sehr breit in allen Medien gestreut – dass Nikotin in elektrischen Zigaretten krebserregend sei.
Darauf möchte ich hier aber gar nicht näher eingehen, weil es dazu genügend und ausführliche Studien gibt die allesamt aussagen dass Nikotin ohne Tabakverbrennung erwiesenermassen nicht canzerogen – also nicht krebserregend ist. Sonst müssten ja auch Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis krebserregend sein, in diesen Produkten ist exakt das gleiche Nikotin enthalten wie in den Liquids der elektrischen Zigaretten.

Ja, es ging weiter, nun brachte Frau Dr. Pötschke-Langer Nitrosamine ins Spiel. Nitrosamine sind stark krebserregende Stoffe die auch in Zigaretten enthalten sind, man nennt sie da tabakspezifische Nitrosamine.
Frau Pötschke bezieht sich da auf eine Untersuchung aus dem Mai 2009 der amerikanischen Arzneimittelbehörde, der FDA.
Diese hatte verschiedene Liquids auf Nitrosamine untersucht. Die meisten davon waren frei von Nitrosaminen, in einigen wenigen hat man sie aber nachweisen können. Allerdings hat die FDA die Ergebnisse nie offen gelegt, es ist also unklar in welcher Menge Nitrosamine gefunden wurden. Allgemein geht man deshalb davon aus dass sich die gefundenen Mengen unmittelbar in der Nähe der Nachweisgrenze befinden und somit kaum schädlich sind.
Durch das Verweigern der Veröffentlichung der Resultate wird diese FDA-Untersuchung allgemein nicht anerkannt.
Der Versuch der FDA – unter anderem – mittels dieser Untersuchung die elektrische Zigarette als Arzneimittel einzustufen ist deshalb vor den US-Gerichten gescheitert.

In der Zwischenzeit gibt es neue und aktuelle Untersuchungen zu Nitrosaminen in den Liquids, die Aktuellste vom November 2011. Ein angesehenes Analyselabor in Hamburg hat bei keinem der getesteten Liquids Nitrosamine nachweisen können. Oder nur im unbedenklichen Marginalbereich wie sie auch in Pökelfleisch, Käse, Bier, Fisch usw. Vorkommen.

Dies sind nur ein paar wenige Beispiele um aufzuzeigen wie negativ und offensichtlich falsch im Zusammenhang mit der elektrischen Zigarette argumentiert wird. In der Berichterstattung der vergangenen Wochen wurden noch ganz andere Argumente ins Feld geführt die sich ebenfalls sehr leicht widerlegen lassen.

Ich möchte hier Frau Dr. Pötschke-Langer in keiner Weise irgend eine unlautere Absicht unterstellen. Ich bin überzeugt davon dass Frau Dr. Pötschke-Langer nach bestem Wissen und Gewissen im Dienste der Gesundheit handelt.

Allerdings ist es ganz erstaunlich dass – trotz der unbestrittenen Fachkompetenz von Frau Dr. Pötschke-Langer auf vielen Gebieten – so viele Falschmeldungen, Halb- und Unwahrheiten über das elektrische Rauchen in die Medienberichte eingeflossen sind.

Man muss sich deshalb die Frage stellen ob Frau Dr. Pötschke-Langer zum Thema elektrische Zigarette als Expertin hinzugezogen werden soll, oder doch eher jemand mit einem umfassenderen Detailwissen auf diesem Gebiet.

Damit möchte ich den ersten Teil meiner kleinen Botschaft an Sie abschliessen, ich sehe Sie gleich wieder im zweiten Teil.

Text Video Teil 2

Ich habe Ihnen im ersten Teil aufgezeigt welche zurecht gebogenen Wahrheiten in der Berichterstattung über die elektrische Zigarette verbreitet werden. Im zweiten Teil möchte ich Ihnen noch ein paar grundsätzliche Gedanken und weitere Fakten zum elektrischen Rauchen erörtern.

Erstens zum Thema Tabakprävention. Als Dampfer halte ich die Tabak- und Suchtprävention für sehr wichtig und unerlässlich. Und zwar aus dem einfachen Grund weil wir Dampfer zu diesen Süchtigen gehören. Wir wissen aus eigener Erfahrung wie schlimm es ist mit dieser Sucht zu leben und wie sehr diese Sucht den Alltag und die Lebensqualiät beeinträchtigt. Wir unterstützen deshalb die Prävention uneingeschränkt, damit nicht noch mehr Leute in die gleiche Suchtfalle tappen wie das bei uns leider der Fall ist.

Über 80% der Dampfer sind zwischen 40 und 60 Jahre alt und blicken auf eine unrühmliche Karriere von 20, 30 oder gar 40 Jahren Tabakrauch zurück. Alle diese Menschen haben zahlreiche Versuche unternommen mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind aber laufend gescheitert weil der Suchtdruck schlicht zu gross ist. Diese Menschen haben mit der elektrischen Zigarette die Möglichkeit erhalten ihre Sucht auf eine deutlich weniger schädliche Art zu befriedigen.
Dampfen ist nicht gesund! Dampfen ist schädlich! Ich werde nicht müde dies immer wieder zu betonen. Aber es ist mit Sicherheit um ein vielfaches weniger schädlich als rauchen.

Wir Dampfer sind übrigens sehr gesundheitsbewusste Menschen. Das mag im ersten Moment ein wenig paradox klingen, es ist aber tatsächlich so. Wir haben es geschafft mit den Zigaretten aufzuhören und achten deshalb sehr genau darauf was wir inhalieren und dass da keine zusätzlichen Schadstoffe involviert sind.

Und damit komme ich zu einem Thema dass immer wieder in der Presse verbreitet wird. Das Argument man wisse nicht was für Stoffe in den Liquids enthalten sind. Diese Aussage ist komplett falsch. Wir wissen sogar sehr genau woraus Liquids bestehen – im Gegensatz zu der Zigarette, dort wissen wir es nicht.
Wie haben von der Konsumentenseite her immer Druck auf die Hersteller und die Händler gemacht und Transparenz gefordert. Mit gutem Erfolg. Heute sind auf vielen Liquidfläschchen die genauen Inhaltsangaben deklariert oder es gibt separate technische Datenblätter oder Zertifikate dazu.
Auch die Forderung nach Liquidflaschen mit kindersicheren Verschlusskappen und die Forderung nach Warnhinweisen auf den Flaschen kam immer wieder von uns Konsumenten. Wir sind in dieser Frage auf dem richtigen Weg, immer mehr Händler und Hersteller erfüllen diese Forderungen.
Aus diesen Gründen unterstützen wir auch Kontrollen und Regulierungen der Inhaltsstoffe, das ist in jedem Fall in unserem Sinne. Dazu bedarf es aber ganz sicher keiner Einstufung als Arzneimittel.

Zum besseren Verständnis der Liquids möchte ich Ihnen noch kurz die Inhaltsstoffe aufzählen, es sind nämlich nur 3 oder vier. Prpylenglycol und Glycerin machen über 90% der Liquids aus, dazu kommen Lebensmittelaromen und – nur wenn gewünscht – Nikotin.
Alle diese Inhaltsstoffe sind auch in Zigaretten enthalten.

Ich erwähne dies um Ihnen aufzuzeigen wie absurd die Diskussion über ein Verbot der elektrischen Zigarette oder eine Einstufung als Arzneimittel ist.
Es wird also tatsächlich über ein Verbot – oder über eine massive Einschränkung – der elektrischen Zigarette diskutiert obwohl Tabakzigaretten, die exakt die gleichen Stoffe beinhalten und noch einige hundert nachweislich schädliche und krebserregende mehr – in jedem Warenhaus frei verkäuflich sind.
Meine Damen und Herren, das ist absurd! Ein Schelm wer dabei Böses denkt…….

Ein weitere Punkt der immer wieder in der Presse angeführt wird: Es gibt noch keine Studien über die elektrische Zigarette. Falsch, falsch. Es gibt Studien, es gibt wissenschaftliche Arbeiten, es gibt Untersuchungen und es werden immer mehr. Immer mehr Wissenschaftler beschäftigen sich mit der elektrischen Zigarette und veröffentlichen ihre Ergebnisse. Man muss sie einfach lesen wollen.
Natürlich gibt es keine Langzeitstudie über einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren. Das kann es nicht geben, weil es das elektrische Rauchen erst seit ca. 6 Jahren gibt. Also der Ruf nach solchen Langzeitstudien ist komplett verfehlt.

Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Langzeitstudien über die Schädlichkeit der Zigarette oder über die Lungenbelastung durch den Strassenverkehr. Es wurde aber trotz all dieser Studien niemals über ein Verbot von Verbrennungsmotoren oder einer Einstufung derselben ins Arzneimittelgesetz diskutiert.

Prof. Dr. Michael Siegel von der Universität in Boston kommt in seiner letztjährigen Studie zum Schluss dass die elektrische Zigarette
Zitat:
„mindestens 1000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette“.
Zitat Ende

In seinen Schlussbemerkungen zur Studie schreibt Professor Siegel:
Zitat:
Würde man diese Produkte vom Markt nehmen, würde dies tausende Nutzer dazu zwingen, wieder Zigaretten zu rauchen. warum sollten die FDA und Anti-Raucher-Gruppen solche Schritte unternehmen, die die öffentliche Gesundheit ernsthaft schädigen würden? Die Einzigen, die durch ein Verbot der E-Zigarette geschützt würden, sind die Tabakkonzerne, da diese neuen Produkte die erste wirkliche Bedrohung ihrer Profite seit Jahrzehnten darstellen.
Zitat Ende

Damit möchte ich mich nun direkt an die Presse wenden, sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten. Es liegt jetzt in Ihrer Pflicht in dieser Sache objektiv zu berichten. Sie alle wissen um den Pressekodex. Die journalistische Ethik verbietet es Ihnen offensichtliche Falschaussagen ohne Prüfung zu veröffentlichen auch wenn sie von noch so hoch dekorierten Persönlichkeiten kommen.
Ich bitte Sie alle in dieser Angelegenheit Ihre Hausaufgaben zu machen und seriös zu recherchieren. Die Recherchen zu diesem Thema sind übrigens sehr einfach, Sie finden alle Informationen im Netz und das mit einem sehr geringen Suchaufwand.

Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien, überhaupt nicht. Wenn man sich aber die Veröffentlichungen in den letzten Wochen und Monaten anschaut dann erkennt man ein Muster und es scheint offensichtlich dass hier eine Kampagne läuft. Sehr gezielt und sehr systematisch. Wer im Hintergrund die Fäden zieht, auf diese Spekulation möchte ich mich nicht öffentlich einlassen. Ich überlasse sie gerne Ihrem eigenen Urteilsvermögen.

Ich komme zum Schluss, aber ich möchte Ihnen unbedingt noch die Geschichte von Klaus erzählen, sie ist mir sehr wichtig. Klaus ist 56 Jahre alt, er ist ein sehr humorvoller, intelligenter und belesener Mensch. Er besitzt seit 30 Jahren ein kleines Buchantiquariat im Norden von Deutschland.
Klaus hat 40 Jahre lang geraucht, 50 bis 60 Zigaretten täglich. Ich habe seit gut einem Jahr Kontakt mit ihm und er hat im Dezember 2010 von einem Tag auf den anderen mit dem Rauchen aufgehört und ist auf die elektrische Zigarette umgestiegen.
Er hat mir dann immer mal wieder geschrieben wie es ihm so geht.
Sein vorher bedenklicher Gesundheitszustand hat sich in diesem Jahr massiv verbessert. Es war mir immer eine grosse Freude seine Emails zu lesen in denen er von seiner neuen Lebensqualität berichtete. Er hat gesprüht vor Lebenslust, ist dem örtlichen Turnverein beigetreten und hat mit seiner Frau zusammen das Wandern als Hobby entdeckt.
Diese Woche kam nun die folgende Emai von Klaus:

Zitat
„Lieber Phil
Ich kann nicht mehr. Nach dem RTL-Bericht von gestern Abend bin ich es leid. Ich habe genug mich ständig überall rechtfertigen zu müssen vor Leuten die ihre Bildung bei RTL-Extra abholen. Ich kann es nicht mehr hören wie sie mir alle erzählen wie gefährlich und schädlich das Dampfen doch ist.
Ich habe heute Morgen 5 Stangen Zigaretten geholt und soeben die dritte Schachtel aufgemacht. Ich schäme mich und ich verachte mich, vor meiner Frau und vor mir selbst.
Ich gebe auf. Sie sollen feiern dass sie es geschafft haben. Ich bin am Boden zerstört, aber ich bin wieder Raucher. Das haben sie doch alle gewollt.“
Zitat Ende

Ich bin bin sehr traurig und zornig zugleich.
Frau Ministerin Steffens, Frau Dr. Pötschke-Langer, meine Damen und Herren von der Presse. Ist es das was sie wollen? Möchten Sie dass Leute wie Klaus wieder zu Rauchern werden? Warum tun sie das! Welche Interessen verfolgen Sie?

Falls Sie ein intaktes und funktionierendes Gewissen haben – denken Sie bitte an meinen Freund Klaus.

Jetzt bin ich schon Kriminell

Inzwischen kommen täglich neue Berichte über die E-Zigaretten wie gefährlich sie doch sind aber die heutige Meldung hätte mich doch fast vom Computerstuhl geworfen.

E-Zigaretten sind angeblich verboten, dann frage ich mich allerdings weshalb man überall in Deutschland Shops findet und auch immer mehr Tabakläden auf den Zug aufspringen.

Auch sind die E-Zigaretten ja sooo gefährlich weil man ja vermutlich eventuell vielleicht Kreberregende Stoffe zu sich nimmt…

Mir war bisher so als wäre in Tabakprodukten mit Garantie Krebserregende Stoffe drinne und das immerhin ca. 70 an der Zahl.

Ach vermutlich sind die E-Zigaretten so gefährlich weil da Nikotin drinne ist aber ist das Teufelszeug nicht auch in Tabakprodukten?

Ich möchte mal eine Passage aus folgendem Artikel zitieren.

„schließlich besteht der Dampf der E-Zigarette zu 90 Prozent aus Propylenglykol, einem Frostschutzmittel:“
Das beweist mir mit welcher Akribischen genauigkeit hier Informationen für den Artikel gesammelt wurden denn in diesem Gutachten finden wir folgenden Satz:
„Propylenglykol
Der zweiwertige Alkohol Propylenglykol (1,2-Propandiol) ist eine farblose, bei üblicher Verwendung ungiftige Flüssigkeit. Die Substanz ist in zahlreichen Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln und Tabakwaren als Hilfsstoff enthalten. Konservenfutter für Kleintiere enthält bis zu 13 % Propylenglykol. Bei den erwähnten Anwendungen dient Propylenglykol als Konservierungsmittel, Lösungsvermittler, Emulgator oder Feuchthaltemittel. Als Lebensmittelzusatz trägt es die Bezeichnung E 1520.
Abgesehen von allergischen Reaktionen, die durch nahezu alle Stoffe ausgelöst werden können, und leichten
Irritationen der Konjunktiva ist Propylenglykol toxikologisch unbedenklich.
An der Ratte beträgt die LD50 20 – 25g/kg, entsprechend 1,5 – 1,9 kg/75 kg, also mehrere Größenordnungen über dem Propylenglykol-Gehalt der „Elektrischen Zigarette“. Der Zusatz von Propylenglykol ist daher bei gegenwärtigem Kenntnisstand als toxikologisch irrelevant zu werten.“

Frau Dr. Martina Pötschke-Langer tritt regelmässig vor die Presse und Mahnt an wie gefährlich die E-Zigarette doch ist und das man schleunigst untersuchen muss wie sie sich auf den Menschen

auswirkt doch wer könnte diese Untersuchung besser in die Wege leiten als Die Leiterin des Deutschen Krebsforschungszentrum?

Meiner Ansicht nach müssten erstmal Tabakprodukte in Apotheken verbannt werden bevor man den Verkauf von E-Zigaretten einschränken will.

Immerhin enthält eine normale Zigarette ca. 4800 Schadstoffe also weit aus mehr als ein Liquid überhaupt hat.

Ich möchte Liquid auch nicht ins unendliche Loben denn sie können Nikotin enthalten je nach wunsch und es ist und bleibt ein Gift welches ausser Reichweite von Kindern gehört, aber mindestens ebenso giftig sind Zigaretten dies scheint Frau Pötschke-Langer gern zu vergessen.

Im übrigen berichten viele User im Elektronisches Rauchen Forum die vom Rauchen auf E-zigarette umgestiegen sind von positiven verbesserungen der Gesundheit, angefangen das sie wieder Luft bekommen wenn sie Treppen steigen oder auch das der Blutdruck gesunken ist…

Was aber nun wenn die E-Zigarette aus dem Verkehr gezogen wird, ist dann die Politik verantwortlich für den Gesundheitszustand der jenigen die vom Nikotin abhängig sind und damit wieder auf

normale Zigaretten umsteigen müssen?

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