Regelsatz ab 2011 ein paar Fragen zur Berechnung

Liebe Frau von der Leyen!

Das BVerfG hat ihnen aufgetragen das die Berechnung der zukünftigen Regelsätze nachvollziehbar sein müssen, aus diesem Grund habe ich mir mal den Referenzvorschlag welcher auf seiten der Bmas zu finden ist zu gemüthe geführt.
Leider musste ich feststellen das die Berechnung für mich doch nicht ganz so nachvollziehbar ist, es kann natürlich auch an meiner Schulbildung liegen die nun auch schon ein paar Jahre her ist.
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere Leser noch ein paar Fragen beantworten die mich beschäftigen.

4. Ergebnisse der Sonderauswertungen nach Abteilungen der EVS
Einzelne in den nachfolgenden Tabellen mit „/“ gekennzeichnete Felder geben an, dass dem
entsprechenden Wert Angaben von höchstens 25 Haushalten zugrunde liegen und dieser
Wert – für sich genommen – wegen niedriger Validität nicht veröffentlicht wird.

Diese Tatsache das es dort Daten gibt die lediglich von 25 oder weniger Haushalten stammen lassen mich daran zweifeln ob die Grundlage von 15% des geringsten Einkommens ausreichend ist um eine Verfassungsgemässe Berechnung durchzuführen.
Selbst wenn diese Berechnungsgrundlage für den Gesetzgeber ausreichend ist so ist es für mich doch sehr schwer folgendes Ergebniss nachzuvollziehen.

Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 0 bis unter 6 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Kauf von Fahrrädern /
Zubehör, Einzel- und Ersatzteile
für Fahrräder /
Wartungen/Reparaturen /
Fremde Verkehrsdienstleistungen
(ohne im Luftverkehr…) 9,52
Fremde Verkehrsdienstleistungen /
=11,79

Unter folgendem Teil findet man einen Korrekturbetrag, schön das er erwähnt wird aber wie soll ich den Nachvollziehen?
Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 01 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke

Nahrungsmittel 74,93
Getränke(Alkfrei) 8,84
Korrekturbetrag 12,78
=96,55

Abteilung Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

/
/
/
/
/
=14€

Super es gibt also irgendwo dazwischen etwas worauf ein ALG II empfänger Anspruch hat aber was mag das sein…

Somit sind die Kriterien die das BVerfg an sie und Ihr Ministerium gestellt hat in meinen Augen bei weitem nicht erfüllt.
Schon alleine die Tatsache das der neue Regelsatz auf Angaben geringer Validität beruht als auch die mangelnde Nachvollziehbarkeit stellt in meinen Augen eine Missachtung des Gerichts dar.

Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere diesen Artikel verlinkt denn vielleicht erreicht es so jemanden von Gewicht.

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