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Bewertungsplattform oder privater Pranger

Bewertungsplattformen können Kunden und Händlern helfen, wenn jedoch die Betreiber dieser Bewertungsplattform selbst diese als Pranger für von Ihm ausgewählte Händler nutzen ist dies schon sehr zweifelhaft.

So wurden von Steamer-Rating.com einige Liquid produzierende Shops angeschrieben mit der Bitte die Inhaltsstoffe der Liquids zu veröffentlichen, im Grunde nicht verkehrt jedoch reicht es nach Ansicht von Steamer-Rating nicht dies im Gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu machen.

Ein Beispiel liest man dort unter Dampf-Mary.de, im Shop werden bereits die Gesetzlichen vorgaben eingehalten jedoch bei Steamer-Rating.com liest man folgenden Beitrag:

Keine Auskünfte über Inhaltsstoffe von Liquids und Aromen ist mehr als fragwürdig. Mehr als einen Hinweis vom „Team Dampf-Mary“ auf die (unvollständige) Liste der Inhaltsstoffe, welche im Shop unter den Artikeln ist, haben wir seitens des Betreibers nicht erhalten. (Quelle)

Einige Aromenhersteller wollen nicht mit e-Zigaretten in Verbindung gebracht werden und wenn ein Shop das ganze dann aber dennoch machen würde sei es mit Zertifikaten oder einfach so kann sich wohl jeder Ausmahlen wie es für den Shop weitergeht.

Steamer-Rating  wirbt in Facebookgruppen immer fleissig damit das deren Seite  in Zukunft ein Vorteil für Händler sein wird weil Kunden dann einfach einen Preisvergleich haben werden wenn Sie ein Produkt suchen, davon ist auf der Seite aber keine Spur bisher ist es ein wilder Mix aus Produktkategorien die einmalig aus den Shops ausgelesen werden inkl Schreibfehlern, es wird nicht akktualisiert oder ähnliches wie es bei einem Markt der sich ständig ändert nötig wäre, so gibt es für den beliebten CE4+ beispielsweise grade mal 2 Händler laut derem Suchergebniss.

Auf Grund meiner nähe zu dem ein oder anderen Shop scheine ich allerdings jetzt als Kunde auch bereits in das Visier des genannten Seitenbetreibers geraten zu sein, anders als bei Shopbetreibern hat dieser nämlich kein Interesse an Gesetzlichen vorschriften und seine eigene Meinung ist die einzig richtige, so kommt es dann auch zu solchen kleinen Anspielungen wie auf meinen Kommentar bei der IGeD dieser Kommentar von Herrn Sch. zeigt aber sehr gut wo es mit Steamer-Rating hingehen soll.

Nebenbei sollte sich der Betreiber von Steamer-Rating vielleicht mal mit den Penalty regeln von google auseinandersetzen, die Startseite besteht aus einer wunderbaren Linkliste aller Shops ohne jeglichen Mehrwert/Inhalt sollte diese Seite einmal in den Raster von Google kommen werden sich die Händler freuen die dort nicht gelistet sind und darum keine abstrafung (rückstufung in den suchergebnissen) erhalten.

 

UPDATE:

Heute erhielt ich eine unfreundliche Nachricht mit der Androhung einer Abmahnung da ich angeblich mit meinem Zitat gegen den Datenschutz von dem Bewertungsportal verstoßen würde, ja Datenschutz angeblich und nicht Urheberrecht.
Man bedenke das dieses Zitat vollständig veröffentlicht war entgegen dem Willen des Händlers, es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Erfahrungsbericht sondern lediglich die persönliche Meinung des Betreibers.

Es zeigt mir persönlich wie man mit Kritik dort umgeht.

Verband der eZigaretten-Händler wehrt sich gegen Falschaussagen

Seevetal (ots) – In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die elektrische Zigarette veröffentlicht. Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von berufener Seite. Ziel ist die Image-Schädigung eines sehr erfolgreichen Produktes, welches erheblich weniger schädlich ist als die Tabakzigarette. Über die Gründe der Kampagne kann nur spekuliert werden.

Im weiteren Verlauf werden die Verlautbarungen der einzelnen Stellen aufgelistet und juristischen sowie wissenschaftlichen Fakten gegenübergestellt.

1. Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen am 16.12.2011

„Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten.“

Widerlegung:

Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, nach mehreren Gerichtsentscheiden des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit sogar nicht einmal geregelt werden dürfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bestätigte dies jüngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel nicht nur über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen sondern auch dazu bestimmt sein müssen, was bei dem Genußmittel eZigarette nicht zutrifft. (Eine Liste der Urteile ist auf der beigefügten PDF einsehbar)

2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 19.12.2011

„Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.“

Widerlegung

Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist höchst umstritten, da von der US-Behörde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Das renommierte Analyselabor „Eurofins Dr. Specht Laboratorien“ in Hamburg hat Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht nachweisbar.

3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in Heidelberg „Propylenglykol ist ein Reizgas.“

In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das Ergebnis der „Untersuchung“: „Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl.“ (Zitat Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention DKFZ)

Widerlegung

Dieser mündliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst höchst unwissenschaftlich.

Zitat Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz „Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten im oralen und dermalen Anwendungsbereich eingesetzt.“ http://ots.de/VrRUh

Diese drei Aussagen sind Beispiele für eine gezielte Desinformations-Kampagne zur Verunsicherung des Marktes. Der Verband fordert die genannten Stellen dazu auf, diese Kampagne mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Unterzeichner
Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.)

Über den Verband des deutschen eZigarettenhandels

Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Vereins ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verein gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Vereinsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verein ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.

Quelle:

http://www.presseportal.de/pm/103765/2169160/verband-der-ezigaretten-haendler-wehrt-sich-gegen-falschaussagen

 

E-Zigaretten gefährlicher als gedacht

So lautete der Titel einer Berichterstattung von RTL über die E-Zigaretten, darin ging es darum das in einigen Liquids Nitrosamine gefunden wurden.

Die amerikanische Regulierungsbehörde für Nahrungs- und Arzneimittel (FDA) hat in einigen Flüssigkeiten von E-Zigaretten tabakspezifische Nitrosamine gefunden.

Mir schwirren derzeit Zahlen von 30 verschiedenen Liquids von denen 5 Nitrosamine beinhielten im Kopf rum, allerdings hat die FDA bisher keine Angaben gemacht in welcher höhe die Nitrosamine vorkamen, mir ist auch nicht bekannt ob diese Liquids rein zufällig Tabakextrakt enthielten denn genau dort kommen nämlich Nitrosamine her.

Nitrosamine sind auch in kleiner Dosis Krebserregend, umso schöner ist die Tatsache das sie in jeder normalen Zigarette vorhanden sind, das wird aber irgendwie vergessen, scheint also nicht so wichtig zu sein.

Umso schöner ist aber Tatsache das Red Kiwi GmbH regelmässig Liquids zur Analyse in ein Labor gibt, die letzte Untersuchung stammt von Eurofins Dr. Specht Laboratorien und dort wurden keinerlei Nitrosamine gefunden.

Bei RTL wurde auch von Reizgas berichtet das die Dampfer Inhalieren und somit ausatmen, der Hauptbestandteil von Liquids ist allerdings propylenglykol welches mehrfach als unbedenktlich eingestuft wurde und in einer Vielzahl von dingen des täglichen Bedarf vorhanden ist, zum Beispiel auch als Träger für Medikamente bei Asthmaerkrankungen.

Desweiteren wird Propylenglykol jedes Wochenende in Discos Literweise als Nebelfluid verdampft.

Wer sich gern selbst ein Bild über die Gefahr machen möchte dem kann ich diesen Beitrag empfehlen.

Wer nach dem Lesen neugierig geworden ist der kann sich durch ein ganzes Forum mit reichlich Informationen wühlen.
Das ERF ist ein sehr umfangreiches Forum über die E-Zigarette.

Im ERF kann man auf jeden Fall reichlich Erfahrungsberichte finden in denen man eigentlich immer wieder lesen kann das es den Leuten schon nach einem Monat des Verzichts von normalen Zigaretten wesentlich besser geht obwohl sie nun die bösen E-Zigaretten Dampfen.

Regelsatz ab 2011 ein paar Fragen zur Berechnung

Liebe Frau von der Leyen!

Das BVerfG hat ihnen aufgetragen das die Berechnung der zukünftigen Regelsätze nachvollziehbar sein müssen, aus diesem Grund habe ich mir mal den Referenzvorschlag welcher auf seiten der Bmas zu finden ist zu gemüthe geführt.
Leider musste ich feststellen das die Berechnung für mich doch nicht ganz so nachvollziehbar ist, es kann natürlich auch an meiner Schulbildung liegen die nun auch schon ein paar Jahre her ist.
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere Leser noch ein paar Fragen beantworten die mich beschäftigen.

4. Ergebnisse der Sonderauswertungen nach Abteilungen der EVS
Einzelne in den nachfolgenden Tabellen mit „/“ gekennzeichnete Felder geben an, dass dem
entsprechenden Wert Angaben von höchstens 25 Haushalten zugrunde liegen und dieser
Wert – für sich genommen – wegen niedriger Validität nicht veröffentlicht wird.

Diese Tatsache das es dort Daten gibt die lediglich von 25 oder weniger Haushalten stammen lassen mich daran zweifeln ob die Grundlage von 15% des geringsten Einkommens ausreichend ist um eine Verfassungsgemässe Berechnung durchzuführen.
Selbst wenn diese Berechnungsgrundlage für den Gesetzgeber ausreichend ist so ist es für mich doch sehr schwer folgendes Ergebniss nachzuvollziehen.

Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 0 bis unter 6 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Kauf von Fahrrädern /
Zubehör, Einzel- und Ersatzteile
für Fahrräder /
Wartungen/Reparaturen /
Fremde Verkehrsdienstleistungen
(ohne im Luftverkehr…) 9,52
Fremde Verkehrsdienstleistungen /
=11,79

Unter folgendem Teil findet man einen Korrekturbetrag, schön das er erwähnt wird aber wie soll ich den Nachvollziehen?
Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 01 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke

Nahrungsmittel 74,93
Getränke(Alkfrei) 8,84
Korrekturbetrag 12,78
=96,55

Abteilung Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

/
/
/
/
/
=14€

Super es gibt also irgendwo dazwischen etwas worauf ein ALG II empfänger Anspruch hat aber was mag das sein…

Somit sind die Kriterien die das BVerfg an sie und Ihr Ministerium gestellt hat in meinen Augen bei weitem nicht erfüllt.
Schon alleine die Tatsache das der neue Regelsatz auf Angaben geringer Validität beruht als auch die mangelnde Nachvollziehbarkeit stellt in meinen Augen eine Missachtung des Gerichts dar.

Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere diesen Artikel verlinkt denn vielleicht erreicht es so jemanden von Gewicht.