Nun sollte man sich mal fragen warum Bier noch öffentlich verkauft werden darf wenn es so Krebserregend ist.
Inhalt:
1. Artikel
2. Hintergründe
3. Quellen
1. Artikel
Wie gefährlich ist die e-Zigarette wirklich?
Teaser:
Gegner des elektrischen Rauchens führen als eines der Hauptargumente gegen die E-Zigarette die vermeintliche Schädlichkeit aufgrund nachgewiesener Nitrosamine in den Liquids an – bei genauerer Quellenbetrachtung erweist sich jedoch auch dieses Argument als nicht stichhaltig.
Artikel:
Derzeit sehen sich Konsumenten sogenannter E-Zigaretten (sog. „Dampfer“) geradezu einer Diffamierungskampagne von Ministerien, Ärzten, Apothekern und anderen vermeintlichen ‚Experten‘ ausgesetzt: In diversen Pressemitteilungen behaupten diese immer wieder bezugnehmend auf Frau Dr. Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum [1], dass der Inhaltstoff der in E-Zigaretten verdampften ‚Liquids‘ mit Nitrosaminen verseucht sei – Dies habe die amerikanische Gesundheitsbehörde (FDA) herausgefunden[2, 4]. Und dieser Argumentation folgend, hat Frau Ministerin Steffens (NRW) den Verkauf als Illegal deklariert und stellt damit Händler und ehemalige Raucher auf eine Stufe mit Drogendealern und Junkies [3].
Dabei ist die immer wieder zitierte FDA-Studie eigentlich kein Argument gegen, sondern vielmehr für die E-Zigarette.
Fakt ist: Bei der Analyse für die FDA-Studie haben die Wissenschaftler Tabakspezifische Nitrosamine nachgewiesen [8].
Jedoch verschleiert der Text der Studie geschickt die gefundenen Mengen mit der kleingedruckten Fußnote „dass der Gehalt an Tabakspezifischen Nitrosaminen (TSNA) in einigen Produkten über der Nachweisgrenze, jedoch unter der Quantifizierungsgrenze liegt“.
Die FDA konnte keine genauen Zahlen nennen, da die angewandte Untersuchungmethode erst ab 0.2 Nanogramm (Milliardstel Gramm) verlässliche Zahlen liefert [9]. Das bedeutet für die von der FDA untersuchten Liquids, dass in 13 Liquids keine TSNA und in 5 Liquids nicht mehr als 0,2 Nanogramm TSNA pro ml Liquid gefunden wurden.
Daraus folgt, dass die Lobbyisten und Politiker eine höhere Gefahr aus dem E-Zigarettenkonsum konstruieren, die jedoch je verdampften Milliliter
– ca. 40 mal weniger Nitrosamine enthalten als ein Nicotinkaugummi oder Nicotinpflaster [6].
– ca. 15.000 mal weniger Nitrosamine als EINE Zigarette enthalten [6].
– halb so viele Nitrosamine enthalten, wie in einem Liter Bier noch als unbedenklich gilt [10, 11, 15].
Ein Rechenbeispiel anhand der e-Zigarette: Ein ehemaliger starker Raucher, welcher umgestiegen ist, verbraucht jeden Tag ca. 5 Mililiter Liquid. Dieser könnte das von der FDA analysierte Liquid 8 Jahre lang jeden Tag dampfen – und hätte immer noch nicht die Gesamtmenge an Nitrosaminen einer einzelnen herkömmlichen Zigarette inhaliert.
Die Darstellung der Gefahren durch E-Zigaretten und der darin verdampften Liquids führt die Bevölkerung an der Nase herum. Es käme auch niemand auf die Idee, Bier zu verbieten oder in Apotheken zu verbannen, das pro Liter mindestens die doppelte Menge an Nitrosaminen als vereinzelte Liquidproben enthalten kann. Neuere Tests von E-Zigarettenhändlern fanden im Übrigen keinerlei Nitrosamine in den jüngst untersuchten Liquids [13, 14].
Zur Zeit gibt es in Deutschland ca. 1,2 Millionen Dampfer, welche sich nicht jeden Tag eine Schachtel Zigaretten kaufen. Damit gehen der Industrie und dem Staat jeden Tag mind. 6 Millionen Euro an Umsatz und Steuern verloren.
Sehr einfach mit ein wenig Quellenforschung nachvollziehbar (die von den in diesem Fall opportunistisch agierenden Ministerien und Politikern mindestens grob fahrlässig unterlassen wurde), haben die populistischen Aussagen der Frau Dr. Pötschke-Langer so gar nichts mit dem wissenschaftlichen Grundsatz der Nachvollziehbarkeit gemein. Es handelt sich auch um keine Verallgemeinerung oder versehentliche Miss- beziehungsweise Falschinformation mehr.
2. Hintergründe:
Derzeit sehen sich Konsumenten sogenannter E-Zigaretten geradezu einer Diffamierungskampagne von Ministerien, Ärzten, Apothekern und anderen vermeintlichen ‚Experten‘ ausgesetzt: In diversen Pressemitteilungen behaupten diese, dass zum Einen die Inhaltsstoffe der in E-Zigaretten verdampften sogenannten ‚Liquids‘ unbekannt wären. Jedoch trifft bereits das nicht zu, sind Liquids doch bekanntermaßen Mischungen aus Glycerin, Propylenglykol, Wasser, Lebensmittelaromen und gegebenenfalls geringen Mengen von Nikotin. Bis auf letzteres handelt es sich dabei um in der Lebensmittelindustrie zugelassene Zusatzstoffe. Sie kommen sogar in medizinischen Inhalationsprodukten [15] zum Einsatz und sind allesamt auch in herkömmlichen Zigaretten enthalten – und werden dort sogar in einen giftigen, stinkenden Chemiecocktail verbrannt anstatt chemisch unverändert verdampft.
Zum Anderen seien krebserregende Nitrosamine in den Liquids nachgewiesen worden[2, 3, 4]. Meist stellen [die sich offenbar mehr um versiegende Einnahmequellen wegen wegfallender Tabaksteuer als um die Volksgesundheit sorgenden] Institutionen und Politiker nicht einmal eine Quelle für diese Behauptung zur Verfügung. Diese vermeintlichen Fakten, von hohen staatlichen Stellen verbreitet und damit eigentlich als seriös einzustufen, wurden in diversen Medien veröffentlicht und führten zu einer – wenn auch kleinen – Hysterie. So wiederholt Frau Dr. Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum [1] unermüdlich:
„Die amerikanische Regulierungsbehörde für Nahrungs- und Arzneimittel, FDA, habe in einigen Flüssigkeiten von E-Zigaretten tabakspezifische Nitrosamine gefunden. Diese seien auch in geringen Mengen krebserzeugend.“ [2, 3, 4]
Daraus wird jetzt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Gesundheitsgefahr für den Konsumenten konstruiert, rhetorisch aufgebauscht zu einer vom Leser verstandenen größeren Schädlichkeit, als von herkömmlichen Zigaretten ausgehe – in der, zur Erinnerung, dieselben und weit mehr Inhaltsstoffe verbrannt und in einen giftigen Rauch umgehandelt werden, anstatt einfach nur vernebelt und chemisch unangetastet wie beim Dampfen bleiben. Leider wird die FDA-Studie [8] hier jedoch – wie zum damaligen Zeitpunkt von der FDA selbst vorgeführt – missbräuchlich interpretiert oder noch deutlicher im groben Verstoß der wissenschaftliche Gebräuche genutzt.
Zur besseren Einschätzung der FDA-Studie kurz zu deren Hintergrund: Im September 2008 setzte die FDA (die Amerikanische Gesundheitsbehörde) eine Ladung „elektronische Zigaretten“ mit „Liquids“ der Firma „Smoking Everywhere Inc.“ fest, da sie der festen Überzeugung war, dass diese Ware „entweder verfälscht, falsch gekennzeichnet oder anderweitig gegen das Amerikanische Arzneimittelgesetz (FDCA) verstoße“ [7]. Kurze Zeit später wiederholte die FDA diesen Vorgang mit Ware der Firma „NJOY“. Die FDA versuchte nichts anderes, als die elektronischen Zigaretten als Medizinpräparate darzustellen. Dazu ließ sie (nach der Festsetzung der Ware) eiligst eine Studie über die Inhaltsstoffe [8] – die spätestens damit als bekannt gelten dürften – anfertigen.
Die betroffenen Firmen klagten umgehend gegen die FDA und gewannen den Prozess. In der Urteilsbegründung rügte der vorsitzende US-Richter Leon die FDA außergewöhnlich deutlich:
„Dieser Fall scheint ein weiteres Beispiel für die aggressiven Bemühungen der FDA zu sein, um „Genusstabakwaren“ (gemeint sind die Nikotinliquids) als Medikamente oder Geräte unter dem „FDCA“ zu regulieren. Ironischerweise lässt sich die FDA ungeachtet dessen, dass der Kongress der FDA jetzt die Hoheitsgewalt über genau diesen Zuständigkeitsbereich entzogen hat, nicht beirren. Leider fährt die FDA auf ihrem eingeschlagenen Kurs hartnäckig fort und versucht weiter, ihre Regelungsbefugnis zu maximieren.“[7]
Diese Studie, mit der die FDA also trotz bester Anwälte und Rhetoriker eine Einordnung als Medizinpräparat nicht durchsetzen konnte und in der Wissenschaftlichen Fachwelt allgemein nicht anerkannt wird [5], wird nun von deutschen Lobbyisten und Politikern in genau derselben Manier missbraucht. Sei es, um E-Zigaretten EU-Rechtssprechungswidrig (ein Medikament muss eine Heilwirkung haben) [17] als Medikamente einzustufen [3], oder um Raucher zu verunsichern und „bei der Stange zu halten“ und damit den Einnahmeverlust durch ausbleibende Tabaksteuer-Einnahmen zu verhindern.
Bei der Analyse für die FDA-Studie haben die Wissenschaftler Tabakspezifische Nitrosamine nachgewiesen.
Geschickt verschleiert der Text der Studie jedoch die gefundenen Mengen in einigen – nicht einmal in allen! – Proben. Dabei handelt es sich um einen politisch motivierten Schachzug, denn auch bei Nitrosaminen „macht die Dosis das Gift“, beziehungsweise geht es eher darum, Angst durch das gezielte Einwerfen eines negativ besetzten Begriffes zu schüren.
Beim genaueren Hinsehen kann man jedoch die Mengen abschätzen. Auf Seite 4 der FDA-Studie [8] steht in den Fußnoten zu der „Nitrosamin-Tabelle“:
„A analyte was detected but at a level less than the limit-of-quantitation“.
Etwas frei übersetzt heißt das, „dass der TSNA-Gehalt (Tabakspezifische Nitrosamine) in einigen Produkten über der Nachweisgrenze, jedoch unter der Quantifizierungsgrenze liegt“.
Diese Quantifizierungsgrenze wird allerdings in der Studie nicht genannt. Aber die Verfasser der Studie benennen auf Seite 7 das Verfahren, mit dem die Nitrosamine festgestellt worden sind:
„Wu, J., Joza, P., Sharifi, M., Rickett, W. Lauterbach, J. Quantitative Method for the Analysis of Tobacco-Specific Nitrosamines in Cigarette Tobacco and Mainstream Cigarette Smoke by Use of Isotope Dilution Liquid Chromatography Tandem Mass Spectrometry. Anal. Chem., 80, 2008, 1341-1345“.
Im Internet findet man die Beschreibung des Verfahrens, inklusive der Nachweis- und Quantifizierungsgrenzen:
„The linear range of the method was from 0.2 to 250 ng/mL with a limit of detection of each TSNA varied from 0.027 to 0.049 ng/mL.“ [9]
Das heißt, dass für dieses Verfahren die Nachweisgrenze für Tabakspezifische Nitrosamine zwischen 0,027 bis 0,049 Nanogramm pro Milliliter und die Quantifizierungsgrenze bei 0,2 Nanogramm pro Milliliter liegt. Der lineare Messbereich für dieses Verfahren reicht von 0,2 bis 250 ng/ml.
Das bedeutet für die von der FDA untersuchten Liquids, dass nicht mehr als 0,2 Nanogramm Nitrosamine pro ml Liquid gefunden wurden. Die von der FDA gefundene Menge an Nitrosaminen in einem Milliliter Liquid einiger E-Zigaretten war maximal ein 15tausendstel der beim Rauchen einer einzigen herkömmlichen Tabakzigarette aufgenommenen Dosis.
Daraus folgt, dass die Lobbyisten und Politiker eine höhere Gefahr aus dem E-Zigarettenkonsum konstruieren, die jedoch je verdampften Milliliter
– bis zu 40 mal weniger Nitrosamine enthalten als ein als Präsentationsarzneimittel (nicht als Medikament!) zugelassenes Nicotinkaugummi oder Nicotinpflaster [6].
– bis zu 15.000 mal weniger Nitrosamine als EINE Zigarette enthalten [6].
– halb so viele Nitrosamine enthalten, wie in einem Liter Bier noch als unbedenklich gilt [10, 11, 15].
Ein weiteres Rechenbeispiel. Ein „Dauerdampfer“ verbraucht jeden Tag ca.5 Mililiter Liquid. Dieser könnte das von der FDA analysierte Liquid acht Jahre lang jeden Tag dampfen – und hätte immer noch nicht die Gesamtmenge an Nitrosaminen einer einzelnen herkömmlichen Zigarette inhaliert.
In Zahlen: 1 ml „FDA-Liquid“ enthält maximal 0,2 Nanogramm Nitrosamine – bei 5 ml pro Tag kann man darüber also bis zu 1 Nanogramm der Substanz zu sich nehmen. Um die etwa 3000 Nanogramm Nitrosamine einer herkömmlichen Zigarette zu erreichen, müsste man 3000 Tage – entsprechend 8,22 Jahre – dauerhaft jeden Tag 5 ml des untersuchten Liquids inhalieren.
Die Darstellung der Gefahren durch E-Zigaretten und der darin verdampften Liquids durch vermeintlich darin ausgebildeten Wissenschaftlern entbehren damit nachweislich jedweder Grundlagen Wissenschaftlichen Arbeitens:
„Wissenschaftliches Arbeiten beschreibt ein methodisch-systematisches Vorgehen, bei dem die Ergebnisse der Arbeit für jeden objektiv nachvollziehbar oder wiederholbar sind. Das bedeutet, Informationsquellen werden offen gelegt (zitiert) und Experimente so beschrieben, dass sie reproduziert werden können. Wer eine wissenschaftliche Arbeit liest, kann stets erkennen, auf der Grundlage welcher Fakten und Beweise der Autor zu seinen Schlussfolgerungen gelangt ist, auf welche Forschungsergebnisse anderer Wissenschaftler er sich beruft (Zitation) und welche (neuen) Aspekte von ihm sind.“ [16]
Sehr einfach mit ein wenig Quellenforschung nachvollziehbar (die von den in dieser Causa opportunistisch agierenden Ministerien und Politikern mindestens grob fahrlässig unterlassen wurde), haben die populistischen Aussagen der Frau Dr. Pötschke-Langner so gar nichts mit diesem wissenschaftlichen Grundsatz gemein. Es handelt sich auch um keine Verallgemeinerung oder versehentliche Miss- beziehungsweise Falschinformation mehr.
3. Quellen:
[1] Vita Frau Dr. Pötschke-Langer
http://www.akdae.de/Kommission/Organisat…anger.html
[2] BZgA (Direktorin Fr. Prof. Dr. Elisabeth Pott) warnt vor von der FDA gefundenen Nitrosaminen in Liqudis.
http://www.bzga.de/presse/pressemitteilu…nummer=716
[3] Aktuelle Meldung MGEPA Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2011
http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu…/index.php
[4] Presse: Frau Dr. Pötschke-Langer warnt vor von der FDA gefundenen Nitrosaminen in Liquids
http://www.berlin.de/special/gesundheit-…eziga.html
[5]US Wissenschaftler weisen im Okt. 2009 auf Fehlerhafte FDA-Studie hin
http://www.24-7pressrelease.com/press-re…119100.php
[6] Studie „Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes“
http://www.hsph.harvard.edu/centers-inst…e.jphp.pdf
[7] Gerichtsurteil US District Court „Smoking Everywhere, Inc. & NJOY vs FDA
http://docs.justia.com/cases/federal/dis…136376/54/
[8] FDA-Studie „Evaluation of e-cigarettes“
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/Scien…173250.pdf
[9] Inhaltsangabe der Studie „Quantitative Method for the Analysis of Tobacco-Specific Nitrosamines in Cigarette Tobacco and Mainstream Cigarette Smoke by Use of Isotope Dilution Liquid Chromatography Tandem Mass Spectrometry“
http://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/ac702100c
[10]Nitrosamine – Spekulationen ( 0,5 Nanogramm gelten in 1 l Bier unbedenklich )
http://www.passiv-rauchen.de/nitrosamine1.htm
[11] Nitrosamine Untersuchungsergebnisse 2008 ( u.A. Nitrosamingehalt von Bier, Babysauger, Kosmetika )
http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ch…samine.htm
[12] Nitrosamine in Nahrungsmitteln
http://www.inform24.de/nitro.html
[13] Pharmakologisch-toxikologishes Fachgutachten zur elektrischen Zigarette
http://www.nevas-berlin.de/icons/gutachten.pdf
[14] Hamburger Labor bestätigt: e-Zigaretten sind frei von Nitrosaminen
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2…trosaminen
[15] Gelbe Liste: Medikamente mit Propylenglycol
http://www.gelbe-liste.de/pharmindex/wei…lenglycol/
[16] Wikipedia: Wissenschaftliches Arbeiten
http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaf…s_Arbeiten
[17] EU-Rechtssprechung bezüglich Arzneimittel
http://lexetius.com/2007,3165