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Bewertungsplattform oder privater Pranger

Bewertungsplattformen können Kunden und Händlern helfen, wenn jedoch die Betreiber dieser Bewertungsplattform selbst diese als Pranger für von Ihm ausgewählte Händler nutzen ist dies schon sehr zweifelhaft.

So wurden von Steamer-Rating.com einige Liquid produzierende Shops angeschrieben mit der Bitte die Inhaltsstoffe der Liquids zu veröffentlichen, im Grunde nicht verkehrt jedoch reicht es nach Ansicht von Steamer-Rating nicht dies im Gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu machen.

Ein Beispiel liest man dort unter Dampf-Mary.de, im Shop werden bereits die Gesetzlichen vorgaben eingehalten jedoch bei Steamer-Rating.com liest man folgenden Beitrag:

Keine Auskünfte über Inhaltsstoffe von Liquids und Aromen ist mehr als fragwürdig. Mehr als einen Hinweis vom „Team Dampf-Mary“ auf die (unvollständige) Liste der Inhaltsstoffe, welche im Shop unter den Artikeln ist, haben wir seitens des Betreibers nicht erhalten. (Quelle)

Einige Aromenhersteller wollen nicht mit e-Zigaretten in Verbindung gebracht werden und wenn ein Shop das ganze dann aber dennoch machen würde sei es mit Zertifikaten oder einfach so kann sich wohl jeder Ausmahlen wie es für den Shop weitergeht.

Steamer-Rating  wirbt in Facebookgruppen immer fleissig damit das deren Seite  in Zukunft ein Vorteil für Händler sein wird weil Kunden dann einfach einen Preisvergleich haben werden wenn Sie ein Produkt suchen, davon ist auf der Seite aber keine Spur bisher ist es ein wilder Mix aus Produktkategorien die einmalig aus den Shops ausgelesen werden inkl Schreibfehlern, es wird nicht akktualisiert oder ähnliches wie es bei einem Markt der sich ständig ändert nötig wäre, so gibt es für den beliebten CE4+ beispielsweise grade mal 2 Händler laut derem Suchergebniss.

Auf Grund meiner nähe zu dem ein oder anderen Shop scheine ich allerdings jetzt als Kunde auch bereits in das Visier des genannten Seitenbetreibers geraten zu sein, anders als bei Shopbetreibern hat dieser nämlich kein Interesse an Gesetzlichen vorschriften und seine eigene Meinung ist die einzig richtige, so kommt es dann auch zu solchen kleinen Anspielungen wie auf meinen Kommentar bei der IGeD dieser Kommentar von Herrn Sch. zeigt aber sehr gut wo es mit Steamer-Rating hingehen soll.

Nebenbei sollte sich der Betreiber von Steamer-Rating vielleicht mal mit den Penalty regeln von google auseinandersetzen, die Startseite besteht aus einer wunderbaren Linkliste aller Shops ohne jeglichen Mehrwert/Inhalt sollte diese Seite einmal in den Raster von Google kommen werden sich die Händler freuen die dort nicht gelistet sind und darum keine abstrafung (rückstufung in den suchergebnissen) erhalten.

 

UPDATE:

Heute erhielt ich eine unfreundliche Nachricht mit der Androhung einer Abmahnung da ich angeblich mit meinem Zitat gegen den Datenschutz von dem Bewertungsportal verstoßen würde, ja Datenschutz angeblich und nicht Urheberrecht.
Man bedenke das dieses Zitat vollständig veröffentlicht war entgegen dem Willen des Händlers, es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Erfahrungsbericht sondern lediglich die persönliche Meinung des Betreibers.

Es zeigt mir persönlich wie man mit Kritik dort umgeht.

Was ist wirklich in der E-Zigarette

Es wurde ein schönes und übersichtliches Ergebnis in Form einer Tabelle veröffentlicht in der 8 Züge aus einer E-Zigarette mit 8 Zügen einer normalen Tabakzigarette verglichen wurden.

Jeder der sich für E-Zigaretten Interessiert und wegen der Lügenkampagne aus NRW Zweifel hat sollte sich diese Tabelle mal ansehen.

http://www.janty.com/en/news/item/vapor-test-results-by-keca

 

Das Ergebnis bestätigen sogar einige Erfahrungen von Dampfern die alle Warnungen in den Wind geschrieben haben und trotz einer COPD (Raucherasthma) erkrankung angefangen haben zu Dampfen.

Hier hört man oft von einer Linderung der Symptome, verbesserter Lungenleistung, bis dahin das man Medikamente absetzen konnte.

COPD Threat im Dampfertreff

Erfahrungsberichte mit ergebniss vom Lungenfacharzt

E-Zigaretten Verbot setzt sich fort

Nach dem Verbot in  NRW schliessen sich auch andere Bundesländer an zum Beispiel in Thüringen.

Ob dies jedoch rechtlich Haltbar ist lässt sich zweifeln, in Antwortschreiben diverser Anfragen liest man immer wieder folgende Begründung

Dabei stellte die Thüringer Landesregierung fest, dass sie die E-Zigaretten als Arzneimittel einstuft und nach geltender Rechtslage diese nicht verkauft werden dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden, welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technisches Produktsicherheitsrechts beauftragt sind, diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen.

 

Ok demnach vergleichen sie alle Dampfgeräte mit dem einen Gerät welches als Arzneimittel zugelassen wurde, ist anscheinend rechtens.

Auch der gern verwendete Text aus einer Veröffentlichten Sitzung der BfArM steht für mich nun in einem anderen Licht.

Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt. Dabei ist die Anwendung des Nicorette inhaler deutlich von dem Gebrauch einer E-Zigarette abzugrenzen. Für den Nicorette inhaler wurden Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen einer Raucher-Entwöhnungsbehandlung belegt. Die Freistellung von der Verschreibungspflicht erfolgte bereits 2002. Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.

Somit sagen sie nur aus das es nicht Ihre Sache ist ob die e Zigarette frei verkäuflich ist oder ob man diese nun mit dem als Rauchentwöhnungmittel welches auch so eingestuft wurde gleichstellen muss.

Ups nun wird das ganze Verbot auch rechtlich Haltbar aber…

Es gibt ja noch eine Stelle, die über Arzneimittel und deren einstufungen vornimmt, dies allerdings nicht in Deutschland sondern in der EU und diese Richtlinien sind für alle EU Mitgliedsstaaten rechtlich bindend.

Abweichungen von diesen Richtlinien sind der EU anzuzeigen und mit Ihr abzusprechen, warum erwähne ich das nun, bereits 2008 hat sich die European Medicals Agency mit der e Zigarette beschäftigt und darüber auch etwas in Ihrer Richtlinie CHMP/EWP/369963/05 von Dezember 2008 verabschiedet.

Diese Richtlinie ist mit Wirkung 1.Juli.2009 für alle Eu Staaten rechtlich bindend wenn ich mich nicht irre.

Zitat aus dieser Richtlinie:
„Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosamine contents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations. 6/12 3.

LEGAL BASIS This document should be read in conjunction with Directive 2001/83/EC (as amended) and all relevant CHMP Guidelines, among them

Leider reichen meine Englischkentnisse nicht um dieses Fachenglisch in ein verständliches Deutsch zu übersetzen aber hier geht es wohl eindeutig um die einstufung von unseren Heissgeliebten Dampfgeräten.

Wenn also die Grünen Sagen es sind Rauchentwöhnungsmittel dann müssen sie auch wie die in der benannten Richtlinie Geräte behandelt werden, these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations..

 

 

 

Nikotingehalt einer normalen Zigarette

Der Rauch einer Zigarette dieser Marken enthält 0,XX mg Nikotin…

Was es mit diesem Text auf sich hat ist ganz einfach denn in zigaretten darf maximal 0,99mg Nikotin enthalten sein.

Was aber nicht viele Wissen ist das dieser Wert durch einen Rauchroboter ermittelt wird wie oft dieser an einer Zigarette zieht und wie stark weis ich leider nicht.

Wenn man eine Zigarette in die Bestandteile auflöst enthält man jedoch 12 mg Nikotin aus einer Zigarette (Quelle die-zigarette.com), vergleicht man diesen Wert nun mit dem Liquid in E-Zigaretten hat man fast den Inhalt eines Mililiters Liquid welches ca. 10 Zigaretten entspricht.

Beim Dampfen erfordert es etwas Übung um aus Liquid mit 18mg/ml Nikotin in etwa genauso viel Nikotin aufzunehmen wie ein normaler Raucher.

Weist du eigentlich wie gefährlich E-Zigaretten sind?

Diese Frage dürfte wohl jeder Dampfer in letzter Zeit mehr als oft genug haben.

Ich für meinen Teil beantworte immernoch liebend gern diese Frage mit folgenden Worten.

Jaaa ich weis das Liquid enthält das böse Reizgas propylenglykol welches jedes Wochenende in vermutlich schlechterer Qualität Literweise in Discotheken verdampft wird und in ähnlicher reinheit in über 700 Medikamenten als Trägerstoff dient unter anderem in Asthmasprays.

Jaaa ich weis auch das mein Liquid Glyzerin nach Deutscher Arzneibuchqualität enthält zusammen mit destiliertem Wasser.

Auch die Aromen welche in vielen Lebensmitteln vorkommen und eigentlich täglich beim Kochen verdampfen sind mir bewusst.

Auch vom Nikotin weis ich denn das ist der Hauptgrund das ich Dampfe.

 

SO ABER NUN BIST DU DRAN, erzähl mir doch mal was in deinen Zigaretten drinne ist. :mrgreen: