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Ohrfeige für Barbara Steffens

Barbara Steffens erhält vom Oberwerwaltungsgericht in Köln/Bonn eine kräftige Ohrfeige für Ihre Äusserung das E-Zigaretten Arzneimittel bzw Medizinprodukte sein sollen.

 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.

Das Thema geht derzeit durch alle Dampferforen und Facebookgruppen, das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen.

Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden.

 

Zur ganzen Pressemitteilung bitte klicken.

Fragen zum neuen Regelsatz Part II

Diesmal möchte ich mir die Regelsätze für Kinder von 0-6 jahre mal etwas genauer anschauen.

Nahrungsmittel 59,72€
Alkoholfreie Getränke 8,64€
Korrekturbetrag 10,32€

Ergibt zusammen 78,67€

Abgesehen davon das ich daran zweifel ob knapp 60€ für die Nahrungsmittel eines 5 jährigen ausreicht habe ich ausserdem noch zweifel daran wie weit man mit nicht mal 9€ für Getränke auskommt.

Ich gehe nun mal für einen liter Getränke von durchschnittlich 0,49€ (Günstig) aus.
Da komme ich auf ca. 18 Liter Getränke für einen Monat.
In anbetracht das der Monat 30-31 Tage hat wären das selbst bei wohlwollender Betrachtung grade mal 0,60 Liter Pro tag.
Infos aus dem Netz besagen aber das Kinder in dem Alter mindestens 1,2-1,5 Liter alleine durch Flüssigkeit zu sich nehmen sollten.

Da ich keine Ahnung habe wie der Korrekturbetrag zustande kommt da es ja angeblich eine Bedarfsdeckende Berechnung sein soll muss der Korrekturbetrag wohl komplett auf die Kosten für Getränke aufgebraucht werden.

Nun betrachten wir uns aber mal die Kosten für Nahrungsmittel.

Da hat ein Kind grade mal 1,99€ pro tag zur verfügung.
Wer nun einmal in den Supermarkt seiner Wahl geht und hier für ein Kind ein gesundes Menü zusammenstellt wird mit den nichtmal 2€ nicht sehr weit kommen.
Die preise von Gurken schwanken in letzter Zeit von 0,39-0,99€
Die Preise von Paprika muss ich wohl nicht erwähnen, wen wundert es in anbetracht des Regelsatzes nun das Kinder oft Pommes für 0,79€ bekommen statt einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.
Denn es gibt ja neben dem Mittag auch noch das frühstück sowie das Abendbrot welches ja auch noch in den GIGANTISCHEN 1,99€ drinne sind.

Wenn das kind nun auch noch einen Kindergarten besucht müssen in vielen Bundesländern auch noch Kindergartenbeiträge bezahlt werden die vom Regelsatz eines Kindes (211€) abgezwackt werden müssen.
Bei uns in Hamburg sind es beispielsweise ca. 35€ Monatlich eigenanteil welche nicht im Regelsatz enthalten sind aber dennoch nicht von der Arge übernommen werden.

Regelsatz ab 2011 ein paar Fragen zur Berechnung

Liebe Frau von der Leyen!

Das BVerfG hat ihnen aufgetragen das die Berechnung der zukünftigen Regelsätze nachvollziehbar sein müssen, aus diesem Grund habe ich mir mal den Referenzvorschlag welcher auf seiten der Bmas zu finden ist zu gemüthe geführt.
Leider musste ich feststellen das die Berechnung für mich doch nicht ganz so nachvollziehbar ist, es kann natürlich auch an meiner Schulbildung liegen die nun auch schon ein paar Jahre her ist.
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere Leser noch ein paar Fragen beantworten die mich beschäftigen.

4. Ergebnisse der Sonderauswertungen nach Abteilungen der EVS
Einzelne in den nachfolgenden Tabellen mit „/“ gekennzeichnete Felder geben an, dass dem
entsprechenden Wert Angaben von höchstens 25 Haushalten zugrunde liegen und dieser
Wert – für sich genommen – wegen niedriger Validität nicht veröffentlicht wird.

Diese Tatsache das es dort Daten gibt die lediglich von 25 oder weniger Haushalten stammen lassen mich daran zweifeln ob die Grundlage von 15% des geringsten Einkommens ausreichend ist um eine Verfassungsgemässe Berechnung durchzuführen.
Selbst wenn diese Berechnungsgrundlage für den Gesetzgeber ausreichend ist so ist es für mich doch sehr schwer folgendes Ergebniss nachzuvollziehen.

Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 0 bis unter 6 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Kauf von Fahrrädern /
Zubehör, Einzel- und Ersatzteile
für Fahrräder /
Wartungen/Reparaturen /
Fremde Verkehrsdienstleistungen
(ohne im Luftverkehr…) 9,52
Fremde Verkehrsdienstleistungen /
=11,79

Unter folgendem Teil findet man einen Korrekturbetrag, schön das er erwähnt wird aber wie soll ich den Nachvollziehen?
Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 01 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke

Nahrungsmittel 74,93
Getränke(Alkfrei) 8,84
Korrekturbetrag 12,78
=96,55

Abteilung Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

/
/
/
/
/
=14€

Super es gibt also irgendwo dazwischen etwas worauf ein ALG II empfänger Anspruch hat aber was mag das sein…

Somit sind die Kriterien die das BVerfg an sie und Ihr Ministerium gestellt hat in meinen Augen bei weitem nicht erfüllt.
Schon alleine die Tatsache das der neue Regelsatz auf Angaben geringer Validität beruht als auch die mangelnde Nachvollziehbarkeit stellt in meinen Augen eine Missachtung des Gerichts dar.

Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere diesen Artikel verlinkt denn vielleicht erreicht es so jemanden von Gewicht.

Regelsatz

Die Regelsätze sind ja derzeit mal wieder in aller Munde, aus diesem Anlass möchte ich die derzeitigen Regelsätze mal ein wenig unter die Lupe nehmen.
Hauptaugenmerk lege ich hier mal auf die Bedürfnisse von Kindern.
Unter diesem Link findet man eine Übersicht wie viel Geld wirklich für was vorgesehen ist.

Wenn ich mir mal den Posten für Kinderschuhe ansehe wo es sage und schreibe 4 cent im Monat für gibt und dagegen mal die Preise für günstige Kinderschuhe (10,-) anschaue komme ich also zu dem Schluss das ein Kind also alle 250 Monate Anrecht auf ein Paar Schuhe hat.
Da man ja noch die Erstlingsausstattung erhält von der man ja ein Paar Kinderschuhe holen kann müssen diese dann reichen bis das Kind erwachsen ist, dann ist genug Geld aus dem Regelsatz vorhanden um ein neues Paar zu kaufen.
Nun frage ich mich ob man Babyschuhe dann lieber gleich in Grösse 40 kaufen sollte.

Thema Kühlschränke, hierfür ist ein Ansparbetrag von 1,44 vorgesehen.
Das heist ich kann mir nach 12 Jahren einen neuen Kühlschrank kaufen, na hoffentlich hält der jetzige noch so lange denn sonst muss ich meinen 5 jahre lang eisern angesparten betrag doch für ein 10 jahre altes gerät investieren welches mich über die Stromrechnung auffrisst und der muss dann ja auch nochmal 12 jahre halten bis ich mir einen neuen Leisten kann…

Für den Kauf von Fahrrädern sind sage und schreibe 70 cent vorgesehen, na wen wundert es dann wenn die Kids heute erst mit 12 Fahrrad fahren können, sie mussten ja schliesslich 10 jahre auf ein gebrauchtes klappriges fahrrad sparen, die 70 cent bekommt allerdings nur ein Alleinstehender Erwachsener, kinder bekommen ja nur 60-80%.

Dies ist nur ein kleiner Teil aus den vielen Einzelpositionen und man könnte das sicher noch um einiges erweitern.