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Alle Jahre wieder

Auch dieses Jahr herrscht wieder wilder Trubel in der Toys Company Hamburg.

Dieses Jahr ist die Toys Company Hamburg wieder voll besetzt und die Hamburger Recyclinghöfe Sammeln auch wieder gebrauchtes Pielzeug das dann von den Mitarbeitern der Toys Company aufgearbeitet, gereinigt und im zweifel repariert wird bevor es dann kostenlos an Bedürftige Familien abgegeben wird.

Ganz besonders kurz vor Weihnachten ist der Besucherandrang jedes Jahr unbeschreiblich.

Obwohl ich schon nachgefragt habe möchte mich das Jobcenter dort nicht hinlassen, vermutlich braucht man die Plätze für Leute die man dann sanktionieren kann wenn sie nicht auftauchen und nicht für Leute die gern arbeiten würden.

Es war einmal…

Oma wie war das eigentlich als du noch jung warst?

Ja kleiner, da war noch alles anders, damals hatten wir noch eine Demokratie da durften die Bürger nur alle 4 Jahre an einem Tag zur Wahl gehen um einen Bundestag zu wählen, dieser hat dann für die Bürger entscheidungen getroffen egal ob die Bürger diese so wollten oder nicht.
Das führte natürlich zu einer Politikverdrossenheit und gab den Nährboden für eine Partei die sich die Piraten nannten, diese kam mit der Idee den Bürger an entscheidungen zu beteiligen was der Grundstein für unsere heutige Basisdemoktratische Politik wurde, natürlich haben sich die grossen Parteien dagegen geweht so gut es ging, so gab es Schmutzkampagnen, anriufe bei Fernsehsendern die von den Politikern unter Druck gesetzt wurden und und und.

Am Ende kam es dann sogar zu einem Aufstand der Bürger, es gab Straßenschlachten mit der Polizei, tote und Verletzte, die Bürger haben sich gegen die selbstgewählte Politik zur Wehr gesetzt, sie haben den Bundestag gestürmt, es sind tausende dabei gestorben und eigentlich nur weil es keine sinnvolle Alternative in der Politik gab, die Bürger im Wahljahr belogen wurden und diese Wahlversprechen fast nie eingelöst wurden, die Politiker die Probleme der Bürger erst mit 10 jahren verspätung bemerkt haben…

Zu dieser Zeit gab es auch noch Tabakzigaretten, das waren Blätter die kleingeschnitten wurden und dann in Papier eingerollt wurden, das hat man dann angezündet und den Qualm durch die Glut eingeatmet, viele Menschen sind damals am Rauchen noch gestorben.

Was Oma? man konnte damals am Rauchen Sterben?

Ja damals gab es noch keine Dampfen bzw. kamen sie grade erst unter dem Begriff „elektrische Zigaretten“ raus und es gab nur einen kleinen Kreis von Leuten die damals gedampft haben, jedoch war das Dampfen auch ein Dorn im Auge dieser Politiker, die Tabaksteuer war damals eine der Haupteinnahmequellen für die Politiker.
Man wollte das Dampfen verbieten obwohl  es keinen Beweis gab das sie dem Menschen schaden, die Inhaltsstoffe waren schon damals als Lebensmittel zugelassen, abgesehen vom Nikotin.

Oma das ist doch blöde etwas zu verbieten was dem Menschen nicht schadet wenn es dagegen ein erlaubtes Teil gibt das das gleiche macht aber Menschen töten kann.

Ja kleiner so war es damals, der kleine Kreis der Dampfer hat sich auch dagegen gewehrt die „elektrischen Zigaretten“ zu verbieten, sie haben Vereine gegründet, die anderen Menschen aufgeklärt, versucht die Politiker aufzuklären, Ihre erfahrungen damit erzählt, die Verkäufer dieser Dampfen haben sogar Untersuchungen machen lassen doch die Politiker aben diese Untersuchungen alle abgelehnt da sie ja von den Händlern beauftragt sind.

Oma dann hätten doch diese Politiker selbst Untersuchungen machen können oder?

Ja das hätten Sie aber es ging eigentlich nur um das Geld damals, wie gesagt war die so genannte Tabaksteuer einer der Haupteinnahmequelle des Landes.

Einnahmequelle Oma? heist das damals gab es noch dieses komische Geld?

Ja damals gab es noch Geld, man musste alles bezahlen was man haben wollte, nicht wie heute wo man sich alles einfach so holen kann, es gab Arbeitslose die mit wenig Geld auskommen mussten und es gab reiche die nicht wussten wo sie Ihr Geld anlegen sollten.

Das ist ja ein schwachsinn Oma, warum haben die Reichen dann nicht einfach den armen etwas abgegeben?

Doch auf diese Frage wusste Oma dann leider auch keine Antwort mehr und zuckte nur noch mit der Schulter.

Bewertungsplattform oder privater Pranger

Bewertungsplattformen können Kunden und Händlern helfen, wenn jedoch die Betreiber dieser Bewertungsplattform selbst diese als Pranger für von Ihm ausgewählte Händler nutzen ist dies schon sehr zweifelhaft.

So wurden von Steamer-Rating.com einige Liquid produzierende Shops angeschrieben mit der Bitte die Inhaltsstoffe der Liquids zu veröffentlichen, im Grunde nicht verkehrt jedoch reicht es nach Ansicht von Steamer-Rating nicht dies im Gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu machen.

Ein Beispiel liest man dort unter Dampf-Mary.de, im Shop werden bereits die Gesetzlichen vorgaben eingehalten jedoch bei Steamer-Rating.com liest man folgenden Beitrag:

Keine Auskünfte über Inhaltsstoffe von Liquids und Aromen ist mehr als fragwürdig. Mehr als einen Hinweis vom „Team Dampf-Mary“ auf die (unvollständige) Liste der Inhaltsstoffe, welche im Shop unter den Artikeln ist, haben wir seitens des Betreibers nicht erhalten. (Quelle)

Einige Aromenhersteller wollen nicht mit e-Zigaretten in Verbindung gebracht werden und wenn ein Shop das ganze dann aber dennoch machen würde sei es mit Zertifikaten oder einfach so kann sich wohl jeder Ausmahlen wie es für den Shop weitergeht.

Steamer-Rating  wirbt in Facebookgruppen immer fleissig damit das deren Seite  in Zukunft ein Vorteil für Händler sein wird weil Kunden dann einfach einen Preisvergleich haben werden wenn Sie ein Produkt suchen, davon ist auf der Seite aber keine Spur bisher ist es ein wilder Mix aus Produktkategorien die einmalig aus den Shops ausgelesen werden inkl Schreibfehlern, es wird nicht akktualisiert oder ähnliches wie es bei einem Markt der sich ständig ändert nötig wäre, so gibt es für den beliebten CE4+ beispielsweise grade mal 2 Händler laut derem Suchergebniss.

Auf Grund meiner nähe zu dem ein oder anderen Shop scheine ich allerdings jetzt als Kunde auch bereits in das Visier des genannten Seitenbetreibers geraten zu sein, anders als bei Shopbetreibern hat dieser nämlich kein Interesse an Gesetzlichen vorschriften und seine eigene Meinung ist die einzig richtige, so kommt es dann auch zu solchen kleinen Anspielungen wie auf meinen Kommentar bei der IGeD dieser Kommentar von Herrn Sch. zeigt aber sehr gut wo es mit Steamer-Rating hingehen soll.

Nebenbei sollte sich der Betreiber von Steamer-Rating vielleicht mal mit den Penalty regeln von google auseinandersetzen, die Startseite besteht aus einer wunderbaren Linkliste aller Shops ohne jeglichen Mehrwert/Inhalt sollte diese Seite einmal in den Raster von Google kommen werden sich die Händler freuen die dort nicht gelistet sind und darum keine abstrafung (rückstufung in den suchergebnissen) erhalten.

 

UPDATE:

Heute erhielt ich eine unfreundliche Nachricht mit der Androhung einer Abmahnung da ich angeblich mit meinem Zitat gegen den Datenschutz von dem Bewertungsportal verstoßen würde, ja Datenschutz angeblich und nicht Urheberrecht.
Man bedenke das dieses Zitat vollständig veröffentlicht war entgegen dem Willen des Händlers, es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Erfahrungsbericht sondern lediglich die persönliche Meinung des Betreibers.

Es zeigt mir persönlich wie man mit Kritik dort umgeht.

Aquariumfilter undicht…

Nein liebe Nachbarn keine Panik, ich habe den Aquariumfilter undicht bekommen ohne ihn im Produktiven Einstaz zu haben.

Ein bekannter hat mir gestern einen JBL CristalProfi e900 geschenkt da er ihm ausgelaufen ist und er keine Lust hatte das Problem zu suchen.

Also gestern abend noch das gute Stück zerlegt und alle in Frage kommenden Teil mal gefettet um wieder etwas besser abzudichten aber beim heutigen Probelauf in der Dusche nur Schwierigkeiten gehabt.

Er hat ständig irgendwo nebenluft gezogen und ich habe alle Schlauchverbindungen geprüft wie nichts gutes, also eben nochmal zerlegt und den verdächtigen etwas genauer angeschaut da der Filterdeckel schon wieder voll war mit Wasser.

Was mich da allerdings bei genauerer Betrachtung erwartete finde ich traurig, erklären kann ich mir das nur dadurch das der Dichtungszulieferer schlechte Infos bekommen hat oder die Designer der Handpumpe haben sich die Dichtung auf einer Betriebsfeier ausgedacht.

Pumpenaufsatz mit 2 vorstehenden trägern

Auf diesem Bild kann man sehen das vorn und hinten jeweils diese Plättchen etwas höher sind als die Ränder.

Pumpenaufsatz mit zugehöriger Dichtung

Hier sieht man dazu die Dichtung bei der bereits die erhebungen etwas eingedrückt sind, an den Seiten kam natürlich fleissig Wasser raus.

Meine Theorie würde jetzt sagen das soll nach dem Nut und Feder Prinzip da eigentlich rein gehören aber es gab auf der Dichtung keine Vertiefung die in die erhöhungen gepasst hätte.

Wie dem auch sein ich habe jetzt die Dichtung beidseitig einfach mal mit Aquarium Silikon eingeklebt und hoffe das das jetzt hält.

 

Update: erster Versuch hat leider nicht gehalten, ich hab noch einen Verauch mit Silikon gestartet…

Die Dampferszene

Bisher hatte ich das Gefühl die Szene der Dampfer (benutzer der e-Zigarette) wären eine Gemeinschaft denen Ihr Hobby am Herzen liegt doch der Wind in der Szene wird rauher.

Mir gefiel es das Händler und Kunden direkten Kontakt hatten, sich gegenseitig unterstützten und Tips gaben…

Doch inzwischen gibt es immer mehr Händler und dadurch wird die Stimmung härter.

Da wird langsam mit allen Mitteln gekämpft sogar mit Patentrechten die mehr als zweifelhaft sind, so hat sich ein Händler in Hamburg den Begriff eGo-T gesichert um andere Händler abzumahnen, ein Bastler hat sich einen Tankverdampfer Patentieren lassen bei dem selbst von einem anderen Modell Bestandteile kopiert wurden…

Alles in allem ist die Szene bald an einem Punkt angekommen wo ich mir die Frage stelle ob es nicht besser ist mich aus dem ganzen zurückzuziehen.

Eigentlich sehr Schade wie sich das ganze entwickel, das ein Patent genutzt wird um technische Weiterentwicklung zu verhindern…

 

Urteil vom OVG in NRW

Dieses Urteil wird von den Dampfern gefeiert, ich bin eigentlich kein Freund von Copy&Paste aber hier gönne ich mir mal die Faulheit.

Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

23. April 2012

Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem  Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Er ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php zu finden.

Aktenzeichen: 13 B 127/12

Quelle:http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php