Die neuen Regelsätze sind noch nicht da aber schon zeigt mir die Berechnung zweifel an der Verfassungsmässigkeit.
Ich möchte hier gern mal einige Gründe zeigen warum ich meine Zweifel habe.
Regelsatz berechnung:
Bei den Regelsätzen für Erwachsene gibt es 15 Positionen die auf Grund Daten mit geringer Validität dennoch mit eingeflossen sind.
Das sind immerhin knapp 3%.
Bei Kindern von 14-18 sind das aber schon 35 von 82 Positionen, also über 33%.
Diese Positionen sind nicht mit Zahlen eingeflossen sondern mit einem / was schon mal gegen das Urteil vom 9.2.2010 verstösst.
Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
Daten mit geringer Validität sind in meinen Augen keine verlässlichen Zahlen dazu kommt das ein / weder eine Zahl ist noch nachvollziehbar ist.
Der Abzug bei einer Bedarfsgemeinschaft wo die Partner nur 90% der Regelleistung erhalten ist nur zum Teil nachvollziehbar, denn man spart vielleicht an Lebensmitteln und Strom aber:
Die Abzüge setzen sich beispielsweise bei Bekleidung fort.
Soll ich mir nun mit meiner Frau die Schuhe teilen?
Spart man wirklich bei Geschirr wenn man 2 Teller kauft anstatt einem?
Bei Fahrkosten sieht es ähnlich aus, gibt es denn bei öffentlichen Verkehrsmittel Rabatt wenn man zu zweit fährt?
Meiner Kentniss nach muss man auch im Kino für jede Person den vollen Preis zahlen solange man nicht gleich mit 10 Personen kommt.
Also aus meiner Sicht muss die Regierung somit für die Positionen mit geringer Validität eine grössere Referenzgruppe nehmen bis dort Valide Daten vorliegen und die Abzüge für Partner aufgliedern ob man bei den einzelpositionen wiklich Spart oder nicht.
Falls jemand weitere Gründe kennt so darf er diese gern als Kommentar anhängen.
Viele Sozialverbände monieren zwar die zukünftigen Regelsätze aber wirkliche Verfassungsbrüche werden meist nicht genannt, was ich sehr schade finde denn je eher diese Publik werden umso schneller können sich ALG II empfänger zu einer erneuten Klage vor dem BundesverfassungsGericht vorbereiten.