Archiv der Kategorie: Allgemein

Alles was sonst nirgendwo passt…

E-Zigarette Holland

In den Niederlanden hat ein Gericht jetzt ein Urteil gesprochen das die E-Zigarette kein Arzneimittel ist.

Quelle: siehe Link
Sinngemäss übersetzt…

Der Beschluss des Ministers die E-Zigarette definitiv als Arzneimittel zu qualifizieren basiert auf dem Arzneimittelgesetz. Der Richter muss jetzt ein vorläufiges Urteil geben, ob die Begriffsbeschreibung
im Arzneimittelgesetz diese Entscheidung tragen kann.
Bei der Beantwortung dieser Frage muss das Arzneimittelgesetz – wo nötig und möglich – in Übereinstimmung mit den Arzneimittelrichtlinien betrachtet werden (richtlinienkonforme Interpretation). Dem Standpunkt des Staates, dass die E-Zigarette pharmakologische Eigenschaften hat, die die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers beeinflussen und deswegen nur als Arzneimittel eingestuft werden können, kann nach vorläufigem Urteil nicht entsprochen werden.Die E-Zigarette ist nicht dazu bestimmt, solche Effekte zu bewirken. Durch die Worte „soll verwaltet oder verwendet werden als“ in der gesetzlichen Definition sind Genussmittel wie Alkohol und Tabak aus der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen. Das gleiche gilt für das Urteil des Gerichts für die E-Zigarette.

Dies bedeutet nicht, dass Nikotinhaltige Produkte keine Arzneimittel sein können. Somit hat sich der Nicorette Inhaler
bereits aufgrund seines Präsentationskriteriums als Arzneimittel qualifiziert.

Bei der Beantwortung der Frage bleibt offen, ob eine richtlinienkonforme Auslegung der gesetzlichen Definiton zu einer Einstufung der E-Zigarette als Medikament führen kann. Der Staat hat argumentier, dass es nicht seine Aufgabe ist wissenschaftlich zu belegen, dass die E-Zigarette die pharmakologischen Wirkungen
eines Arzneimittels im Rahmen der Arzneimittelrichtlinien hat und somit unter das Arzneimittelgesetz fällt.
Diese Ansicht hät der Richter für nicht haltbar.
Es ist in der Tat der Minister, der beschlossen hat, E-Zigaretten
als Arzneimittel anzusehen. Nun ist es auch an ihm für eine ausreichende Begründung zu sorgen.
In diesem Fall ruht gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung die Beweislast im Prinzip auf der Seite des Staates,
das an was er sich gesetzlich binden will, nachzuweisen.

Aufgrund dieser Vorlage ist der Richter der Auffassung, dass die Entscheidung des Ministers die E-Zigarette endgültig als Arzneimittel anzusehen im Konflikt mit dem Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen einer guten Regierungsführung steht – insbesondere bezüglich des Rechtfertigungsprinzip und der Rechtssicherheit.

Dies bedeutet, dass der Boden der geänderten regressiven Politik des Ministers ins Rutschen kommt.

Das geforderte Gebot um die Einfuhr von E-Zigaretten aus dem EU-Ausland und den Handel mit ihnen in den
Niederlanden zu erlauben, soll deswegen zugewiesen werden.

Knapp 1 Jahr

Vor ca. einem Jahr feierte man 50 namenlose Helden die in Fukushima kämpften um ein noch grösseres Unglück zu verhindern.

Was ist bisher passiert, man hört aus dem Unglücksreaktor nichts mehr, man spricht nicht mehr darüber.

Doch was das schlimmste ist die 50 Helden deren Namen man bis heute noch nicht findet sind aus den Köpfen der Welt anscheinend gestrichen worden

Die Betreiberfirma Tepco hat bis heute anscheinend die Namen nicht veröffentlicht, was will uns diese Firma verschweigen?

Wie aber wäre es wenn es bei uns passieren würde?

Würdest du dein Leben einsetzen um ein noch grösseres Unglück zu verhindern?

Würde es in Deutschland überhaupt jemanden geben der sich in ein verwüstetes AKW begeben würde um es zu sichern?

Ich habe aber meine Zweifel ob es der Chef von RWE, EON oder sonstige Betreiberfirmen wären die aktiv eingreifen würden.

Ich habe aber auch meine zweifel ob ich bereit wäre mein Leben wegzuwerfen…

Vergesst diese 50 Namelosen bitte nicht, denkt dran das vermutlich jeder von Ihnen Familie hatte.

Chest Studie zur e-Zigarette

Auch die neueste Studie mit der gewisse Damen gegen die e-Zigarette stimmung macht scheint durchschaut zu sein.

Es zeigen sich immer neue Studien die anfangs herhalten müssen wie schädlich die e-Zigaretten sind und nach genaueren Hinsehen sich dann zum gegenteil wandeln, sei es die FDA Studie die zeigt wie wenig Nitrosamine enthalten sind oder wie jetzt auch die Chest Studie mit der gewisse Personen auf Anzeichen einer Infektion  in den Bronchien warnen.

Richtig ist das der FeNo wert ein Indikator für entzündungen im Körper sein kann, bei der Chest Studie wurde nach 5 minuten Inhalation einer e-Zigarette ein abfall dieses FeNo wertes bei den Probanten festgestellt, was allerdings unter den Tisch fällt ist das ein steigender FeNo wert auf entzündungsanzeichen hinweist.

Dies würde auch erklären weshalb die Nichtrauchenden Probanten in der Kontrollgruppe zu beginn des tests schon einen wesentlich niedrigeren FeNo wert aufwiesen, ob nun die e-ZIgarette auswirkungen auf die Testpersonen hatte oder ob es am verzicht von Tabakprodukten lag das sich der Gesundheitszustand der Probanten verbessert hat sei mal dahin gestellt aber für mich zeigt sich mal wieder das es reine Panikmache ist wenn mit halbwahrheiten vor der e-Zigarette gewarnt wird.

Danke Niedersachsen, Danke Herr Bullerdiek

Niedersachsen sieht die einstufung der eZIgaretten ebenso wie die Dampfer und hat sich anscheinend auch mit der Rechtslage auseinandergesetzt, dementsprechend wird es in Niedersachsen wohl vorerst kein Verbot für eZigaretten geben.

Um ein Verbot der sogenannten „elektronischen Zigaretten“ durchzusetzen, bedarf es nach Einschätzung des Sprechers des Kommunalen Spitzenverbandes einer verlässlichen gesetzlichen Regelung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob dies erforderlich ist oder ob „elektronisches Rauchen“ mit geprüften Liquids eine Alternative zu echten Zigaretten ist, bleibt daher abzuwarten. Dies zu beurteilen ist Aufgabe des Verbraucherschutzes. Für die Städte und Gemeinden gibt es derzeit keine Möglichkeit Verbote auszusprechen und damit ohne gesetzliche Regelung Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.

Was aber noch besser ist er regt an das es eine Regulierung nach Lebensmittelrecht geben sollte, Viele Dampfer wünschen sich regelmässige Prüfungen bei Liquids und auch Verdampfern, was man jedoch nicht möchte ist eine einstufung gemäss Arzneimittelgesetz denn das würde vermutlich den Verkaufspreis von Liquids ins unbezahlbare treiben, nicht ohne Grund spricht man oft von Apothekerpreisen.

Problematisch kann es aber werden, wenn der Handel der Produkte nicht mehr offen und damit kontrollierbar erfolgt, sondern sich ein „grauer“ Markt entwickelt. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abgabe der in den Verdampfern verwendeten Liquids nicht besser lebensmittelrechtlich kontrolliert und mit den Inhaltsstoffen ausgezeichnet im Supermarkt oder Tabakladen unter Beachtung des Jugendschutzes erfolgt und nicht unkontrolliert“, so Bullerdiek.

Ein Herzliches Dankeschön für eine solche einschätzung der Sachlage und den Mut dies auch bei der derzitigen Negativpresse zu veröffentlichen.

Quelle: Niedersächsischer Städte und Gemeindebund