Schlagwort-Archive: e-zigarette

E-Zigarette Holland

In den Niederlanden hat ein Gericht jetzt ein Urteil gesprochen das die E-Zigarette kein Arzneimittel ist.

Quelle: siehe Link
Sinngemäss übersetzt…

Der Beschluss des Ministers die E-Zigarette definitiv als Arzneimittel zu qualifizieren basiert auf dem Arzneimittelgesetz. Der Richter muss jetzt ein vorläufiges Urteil geben, ob die Begriffsbeschreibung
im Arzneimittelgesetz diese Entscheidung tragen kann.
Bei der Beantwortung dieser Frage muss das Arzneimittelgesetz – wo nötig und möglich – in Übereinstimmung mit den Arzneimittelrichtlinien betrachtet werden (richtlinienkonforme Interpretation). Dem Standpunkt des Staates, dass die E-Zigarette pharmakologische Eigenschaften hat, die die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers beeinflussen und deswegen nur als Arzneimittel eingestuft werden können, kann nach vorläufigem Urteil nicht entsprochen werden.Die E-Zigarette ist nicht dazu bestimmt, solche Effekte zu bewirken. Durch die Worte „soll verwaltet oder verwendet werden als“ in der gesetzlichen Definition sind Genussmittel wie Alkohol und Tabak aus der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen. Das gleiche gilt für das Urteil des Gerichts für die E-Zigarette.

Dies bedeutet nicht, dass Nikotinhaltige Produkte keine Arzneimittel sein können. Somit hat sich der Nicorette Inhaler
bereits aufgrund seines Präsentationskriteriums als Arzneimittel qualifiziert.

Bei der Beantwortung der Frage bleibt offen, ob eine richtlinienkonforme Auslegung der gesetzlichen Definiton zu einer Einstufung der E-Zigarette als Medikament führen kann. Der Staat hat argumentier, dass es nicht seine Aufgabe ist wissenschaftlich zu belegen, dass die E-Zigarette die pharmakologischen Wirkungen
eines Arzneimittels im Rahmen der Arzneimittelrichtlinien hat und somit unter das Arzneimittelgesetz fällt.
Diese Ansicht hät der Richter für nicht haltbar.
Es ist in der Tat der Minister, der beschlossen hat, E-Zigaretten
als Arzneimittel anzusehen. Nun ist es auch an ihm für eine ausreichende Begründung zu sorgen.
In diesem Fall ruht gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung die Beweislast im Prinzip auf der Seite des Staates,
das an was er sich gesetzlich binden will, nachzuweisen.

Aufgrund dieser Vorlage ist der Richter der Auffassung, dass die Entscheidung des Ministers die E-Zigarette endgültig als Arzneimittel anzusehen im Konflikt mit dem Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen einer guten Regierungsführung steht – insbesondere bezüglich des Rechtfertigungsprinzip und der Rechtssicherheit.

Dies bedeutet, dass der Boden der geänderten regressiven Politik des Ministers ins Rutschen kommt.

Das geforderte Gebot um die Einfuhr von E-Zigaretten aus dem EU-Ausland und den Handel mit ihnen in den
Niederlanden zu erlauben, soll deswegen zugewiesen werden.

Chest Studie zur e-Zigarette

Auch die neueste Studie mit der gewisse Damen gegen die e-Zigarette stimmung macht scheint durchschaut zu sein.

Es zeigen sich immer neue Studien die anfangs herhalten müssen wie schädlich die e-Zigaretten sind und nach genaueren Hinsehen sich dann zum gegenteil wandeln, sei es die FDA Studie die zeigt wie wenig Nitrosamine enthalten sind oder wie jetzt auch die Chest Studie mit der gewisse Personen auf Anzeichen einer Infektion  in den Bronchien warnen.

Richtig ist das der FeNo wert ein Indikator für entzündungen im Körper sein kann, bei der Chest Studie wurde nach 5 minuten Inhalation einer e-Zigarette ein abfall dieses FeNo wertes bei den Probanten festgestellt, was allerdings unter den Tisch fällt ist das ein steigender FeNo wert auf entzündungsanzeichen hinweist.

Dies würde auch erklären weshalb die Nichtrauchenden Probanten in der Kontrollgruppe zu beginn des tests schon einen wesentlich niedrigeren FeNo wert aufwiesen, ob nun die e-ZIgarette auswirkungen auf die Testpersonen hatte oder ob es am verzicht von Tabakprodukten lag das sich der Gesundheitszustand der Probanten verbessert hat sei mal dahin gestellt aber für mich zeigt sich mal wieder das es reine Panikmache ist wenn mit halbwahrheiten vor der e-Zigarette gewarnt wird.

E-Zigaretten Verbot setzt sich fort

Nach dem Verbot in  NRW schliessen sich auch andere Bundesländer an zum Beispiel in Thüringen.

Ob dies jedoch rechtlich Haltbar ist lässt sich zweifeln, in Antwortschreiben diverser Anfragen liest man immer wieder folgende Begründung

Dabei stellte die Thüringer Landesregierung fest, dass sie die E-Zigaretten als Arzneimittel einstuft und nach geltender Rechtslage diese nicht verkauft werden dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden, welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technisches Produktsicherheitsrechts beauftragt sind, diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen.

 

Ok demnach vergleichen sie alle Dampfgeräte mit dem einen Gerät welches als Arzneimittel zugelassen wurde, ist anscheinend rechtens.

Auch der gern verwendete Text aus einer Veröffentlichten Sitzung der BfArM steht für mich nun in einem anderen Licht.

Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt. Dabei ist die Anwendung des Nicorette inhaler deutlich von dem Gebrauch einer E-Zigarette abzugrenzen. Für den Nicorette inhaler wurden Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen einer Raucher-Entwöhnungsbehandlung belegt. Die Freistellung von der Verschreibungspflicht erfolgte bereits 2002. Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.

Somit sagen sie nur aus das es nicht Ihre Sache ist ob die e Zigarette frei verkäuflich ist oder ob man diese nun mit dem als Rauchentwöhnungmittel welches auch so eingestuft wurde gleichstellen muss.

Ups nun wird das ganze Verbot auch rechtlich Haltbar aber…

Es gibt ja noch eine Stelle, die über Arzneimittel und deren einstufungen vornimmt, dies allerdings nicht in Deutschland sondern in der EU und diese Richtlinien sind für alle EU Mitgliedsstaaten rechtlich bindend.

Abweichungen von diesen Richtlinien sind der EU anzuzeigen und mit Ihr abzusprechen, warum erwähne ich das nun, bereits 2008 hat sich die European Medicals Agency mit der e Zigarette beschäftigt und darüber auch etwas in Ihrer Richtlinie CHMP/EWP/369963/05 von Dezember 2008 verabschiedet.

Diese Richtlinie ist mit Wirkung 1.Juli.2009 für alle Eu Staaten rechtlich bindend wenn ich mich nicht irre.

Zitat aus dieser Richtlinie:
„Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosamine contents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations. 6/12 3.

LEGAL BASIS This document should be read in conjunction with Directive 2001/83/EC (as amended) and all relevant CHMP Guidelines, among them

Leider reichen meine Englischkentnisse nicht um dieses Fachenglisch in ein verständliches Deutsch zu übersetzen aber hier geht es wohl eindeutig um die einstufung von unseren Heissgeliebten Dampfgeräten.

Wenn also die Grünen Sagen es sind Rauchentwöhnungsmittel dann müssen sie auch wie die in der benannten Richtlinie Geräte behandelt werden, these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations..

 

 

 

Danke an HolgerNils

Eine Ausarbeitung von HolgerNils aus dem Dampfertreff Forum die seinesgleichen suc.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre anerkennenswerte Arbeit für die Bevölkerung über die Mittel einwandfreier Recherchen und
die damit verbundene Aufklärung zu brenzligen Sachthemen hat mich in der Vergangenheit immer
wieder als Zuschauer und Konsument dieser Informationen gefesselt. Sie greifen Themen auf, die
den normalen Bürger interessieren und Sie fördern Informationen ans Licht und bieten den
Sachthemen und der Aufklärung hierzu eine Plattform.

Daher möchte ich mich an sie wenden mit der Bitte ein Thema aufzugreifen, welches brandaktuell
ist und mich selbst – sowie rd. 19 Millionen Bundesbürger direkt oder indirekt – betrifft.

Denn ich bin Raucher! Vielmehr, ich war es. Bis ich vor fast einem halben Jahr auf die elektrische
Zigarette umgestiegen bin und es mir seitdem gesundheitlich enorm besser geht! Dieser
persönliche Erfolg täuscht allerdings in keiner Weise über die Hetzjagd hinweg, die aktuell auf der
politischen Showbühne stattfindet und zu der ein informierter Betroffener keine Worte mehr findet.

Derzeit läuft in der deutschen Presse- und Fernsehlandschaft eine beispiellose Kampagne, an der
sich viele deutsche Verlage und Sender ohne nach zu denken beteiligen. Die nahezu schon
täglichen Berichte mit Unwahrheiten, gefährlichem Halbwissen und auch dreisten Lügen nehmen
kein Ende, dabei sind Informationen und Daten allein im Internet frei zugänglich und von
vertrauensvollen Herausgebern und Stellen verfasst. Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgend
Rechercheansätze und Informationsquellen geben.

Seit vielen Jahren ist die Problematik rund um das Rauchen bekannt und wird beackert. Die
Gefährlichkeit des Tabakrauchens ist ergründet, bewiesen und mit mehr Belegen bewiesen als es
eigentlich notwendig wäre.

Nun gibt es seit einigen Jahren aber eine Alternative zum Rauchen von Tabakprodukten: Das
Dampfen mit einer elektrischen Zigarette. Gegen diese Alternative wird derzeit in einem Umfang
mobil gemacht, dass man vom Glauben abkommen könnte auch nur einer der agierenden
Politiker und Stellen würde nur im Ansatz die Volksgesundheit und im speziellen die Gesundheit
von Rauchern interessieren; dabei ging es in den letzten Jahren eigentlich immer nur um die
Gesundheit – aber plötzlich scheint dieses hohe Gut nicht mehr zu zählen, zumindest nicht für die
Millionen Raucher.

19 Millionen Bundesbürger sind Raucher.

25% der Bundesbürger.

http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/05/PD10__
190__239,templateId=renderPrint.psml

Sie rauchen in dem Wissen, dass das, was sie tun höchst schädlich für sie selbst und auch für
Andere ist.  Was sie gemeinsam haben ist, dass sie einer Sucht nachkommen: der Sucht nach
Nikotin. Und auch wenn der erste Gedanke sich leicht anhört, so ist das Rauchen –nach 10, 20,
30 oder noch mehr Jahren des Tabakkonsums – wirklich kein einfaches Vorhaben.

Die meisten Raucher haben mehr als einmal probiert auf zu hören – und sind immer wieder
gescheitert. So rauchen sie weiter, starten nach einiger Zeit den nächsten Versuch auf zu hören
und setzen sich aus ihrem eigenen Zwang heraus einer enormen gesundheitlichen Gefahr aus.
Grotesk! Ohne Zweifel! Aber auf zu hören ist leider nicht einfach. Nicht umsonst ist nicht nur der
Tabakwarenmarkt sondern auch der Markt der Entwöhnungsprodukte milliardenschwer.
Aber ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch mehr Hintergründe aufzeigen, daher fange ich mal
ganz vorne an:

Vor rund 7 Jahren tauchte ein Produkt auf, welches neue Hoffnung gab: die elektrische Zigarette.

Das Konzept einer elektronischen Zigarette wurde 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert. Seine
Idee einer rauch- und tabakfreien Zigarette, mit erhitzter, befeuchteter und aromatisierter Luft als
harmlosen Ersatz für die konventionelle Zigarette, ging allerdings niemals in Produktion.

2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version der elektronischen Zigarette und brachte sie
ein Jahr später in China auf den Markt. Das Unternehmen, für das er arbeitete, änderte seinen
Namen von Golden Dragon Holdings zu Ruyan und begann 2005/2006 mit dem Export.

Scheinbar hat der aktuelle Erfolg – derzeit sind ca. 1,2 Millionen Raucher auf elektrische
Zigaretten umgestiegen – die Politiker wachgerüttelt, allerdings scheint der Grund nicht die
Gesundheit der Raucher und Bevölkerung zu sein, sondern andere Gründe über die nur spekuliert
werden kann… Hierzu aber später etwas mehr.

Erst einmal zum Verständnis: Die eZigarette besitzt einen Akku zur Stromversorgung sowie einen
Verdampfer, der ein sog. „Liquid“ bei relativ geringen Temperaturen verdampft. Hierbei erzeugt
der Verdampfer eine Temperatur, die ca. 5-10% der Temperatur entspricht, die bei der
klassischen Tabakverbrennung (ca. 800-1100°C) erzeu gt wird. Allein dieser Unterschied ist sehr
wichtig. Verbrennungsprodukte und Produkte aus unvollständiger Verbrennung können nicht
entstehen und das wurde auch bereits nachgewiesen!

Quellen:
http://www.toxcenter.de/artikel/Tabakverbrennung.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch

Details zu elektrischen Zigaretten gibt es z. B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette

Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise Liquid genannt und besteht zu geringen
Teilen aus Wasser, Benzylalkohol, Glycerin und künstlichen Lebensmittelaromen in
unterschiedlichen Mengenverhältnissen. Als Trägerflüssigkeit fungiert, zum größten Teil,
Propylenglycol (= 1,2-Propandiol), welches ein in Deutschland zugelassenes
Nahrungsergänzungsmittel ist. Das Liquid kann auf Wunsch des Verbrauchers auch Nikotin
enthalten. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das
verdampfte Liquid erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort
benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt), als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen von
Depots und Tanks, oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.

Während der auf Verbrennung – oder vielmehr unvollständiger Verbrennung – basierende Rauch
einer Tabakzigarette mehr als 3800 (!!) chemische Verbindungen in Form von lungengängigen
Feinstaubpartikeln enthält, wobei 200 davon als giftig eingestuft sind und von diesen wiederum 40
als krebserregend gelten (http://www.infantologie.de/raucher/inhaltsstoffe.php und
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch), schien die elektrische Zigarette auf den ersten Blick
schadstofffrei zu sein, sofern man das Nikotin, welches ggf. je nach Wahl des „Dampfers“
enthalten sein kann – oder nicht – einmal ausblendet. Aber das Nikotin – auch in der
Tabakzigarette – war niemals das Problem. Nikotin ist sicherlich ein Nervengift und Suchtstoff,
aber kein Karzinogen.

Problematisch sind bei der Tabakverbrennung die Verbrennungsprodukte. Schaut man sich die
Inhaltsstoffe und ihre Wirkung wie auch ihre Klassifizierungen (krebserregend, giftig, reizend,
usw.) an, so muss man sich ohne Zweifel grundsätzlich wundern, dass Tabakprodukte überhaupt erlaubt und frei zugänglich sind. In diesem Bezug muss man den Anti-Raucher-Kampagnen
sicherlich Recht geben, aber leider ist ein langjähriger Raucher trotz der ihm bekannten Gefahren
nur relativ schwer vom Rauchen und den Suchstoffen zu entwöhnen.

Aber woraus besteht nun dieses Liquid, welches in eZigaretten verdampft wird?

Auch wenn die Kritiker immer wieder anführen das wäre nicht bekannt so ist diese Aussage
schlichtweg falsch! Die Inhaltsstoffe sind sehr wohl bekannt und die meisten der Liquids verfügen
mittlerweile über Herstellerzertifikate und Inhaltsangaben. Sicherlich gibt es Importe, die dieser
Ideologie nicht folgen, aber die Verbraucher strafen diese durch Nichtkauf und Ausweichen auf
adäquate Produkte ab und dieser Umstand wäre ggf. eine politische Reaktion wert, aber
stattdessen will man das elektrische Rauchen verbieten.

Aber zurück zu dem aktuellen Sachpunkt: Das Liquid setzt sich im Wesentlichen aus folgenden
Inhaltsstoffen zusammen:

1,2-Propylenglycol   E 1520
Glycerin    E 422
Ethanol
Aromastoffe

ggf. Nikotin

Allein die E-Nummern verraten, dass es sich um bekannte – und sogar in DE und der EU
zugelassene – Stoffe handelt. Der Hauptbestandteil mit über 90% ist allerdings das
Propylenglycol – kurz PG genannt. Dieser Stoff ist bereits jetzt in einer Vielzahl von Produkten
enthalten, darunter auch Inhalationsflüssigkeiten für Asthmatiker und diverse Lebensmittel
(http://www.gelbe-liste.de/pharmindex/wei…glycol/16725/6/).

Dass man aus PG auch Frostschutzmittel herstellt und PG in solchen enthalten ist wird von den
Kritikern sehr gerne als Argument benutzt, denn allein „Frostschutzmittel“ klingt gefährlich und
dieses Argument hat so seine ganz eigene Wirkung angesichts dieser Halbweisheit.

Ein Argument der Kritiker und jüngst auch die Antwort von „Bündnis90/Die Grünen“ zu einer
Anfrage ist: „Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus
Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann.“

Dieses Argument greift nicht. PG ist in den Liquids enthalten, weil es einen sichtbaren weißen
Dampf erzeugt. Daher ist es auch das PG, welches in Nebelmaschinen in Diskotheken, auf
Festen, bei Filmen, in Clubs und Vergnügungsparks eingesetzt wird: wegen des sichtbaren
Dampfes welcher bei der eZigarette das „Raucherfeeling“ erzeugt. Ich habe recherchiert und mir
ist kein Fall bekannt, bei dem Diskothekenbesucher nach stundenlanger Einwirkung von PG-
Dampf Schäden davon getragen hätten, es sei denn die jeweilige Person hätte eine individuelle
Unverträglichkeit. PG-Dampf ist bereits heute erlaubt und wird im gleichen Umfang eingesetzt wie
bei der eZigarette: als Dampf, welcher auch eingeatmet wird. Allein die bekannte Anwendung als
Vernebelungsstoff in einer Vielzahl von medizinischen Inhalatoren als zugelassene und
unbedenklich eingestufte Arzneimittel für Asthmatiker und Lungenkranke, auch wenn dieses PG
vor der Applikation nicht erhitzt wird, spricht eine andere Sprache als die Politiker, die derzeit mit
diesem Argument ins Feld gehen.

Die Wirkungsweise von PG wurde bereits 1997 ergründet
http://www.atsdr.cdc.gov/toxprofiles/tp189.pdf

Ein weiteres Argument, welches immer wieder angeführt wird: „Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die
amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in
einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine
nachweisen können.“

In den USA veröffentlichte am 22. Juli 2009 die Gesundheitsbehörde FDA eine Pressemitteilung,
in der bekannt gegeben wurde, dass mehrere Ladungen von elektronischen Zigaretten an der
Grenze abgefangen wurden. Die FDA ließ die E-Zigarette im Labor untersuchen und berichtete,
dass einige dieser Produkte giftige Substanzen enthielten, eben die genannten Nitrosamine.
Weiterhin vertrat die Behörde die Ansicht, dass E-Zigaretten als Medikamente einzustufen seien.
Die FDA-Berichterstattung über die giftigen Substanzen in den E-Zigaretten wurde von vielen
Wissenschaftlern deutlich kritisiert. Gegen die Beschlagnahme und Einstufung als Arzneimittel
erhoben die betroffenen Firmen Klage vor dem Bundesbezirksgericht. Am 14. Januar 2010 wurde
der Klage stattgegeben. In dem Urteil wurde die FDA wegen der „fortwährenden, aggressiven
Bemühungen Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente oder Medikamentenapplikatoren unter
dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“ kritisiert. Im April 2011 ließ die FDA
verlauten, dass sie die Regulierung von E-Zigaretten als Tabakwaren plane.

Auf unser aktuelles Problem bezogen muss man allerdings auch wissen, dass in einer
klassischen (und zugelassenen wie auch frei verkäuflichen) Tabakzigarette ebenfalls Notrosamine
– allerdings IMMER – nachweisbar sind und das in Mengen, die mehrere Hundert male höher
liegen als es in wenigen der geprüften Liquids der Fall war.

Informationen hierzu sind ebenfalls im Internet zu finden:

FDA Bericht:
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/ScienceResearch/UCM173250.pdf

FDA warnt zunächst vor eZigaretten:
http://www.fda.gov/newsevents/newsroom/pressannouncements/ucm173222.htm

http://www.fda.gov/downloads/Drugs/ScienceResearch/UCM173250.pdf

Wissenschaftler kritisieren FDA-Vorgehensweise:
http://www.24-7pressrelease.com/press-release/the-real-meaning-of-the-fdas-anti-ecigarette-
report-119100.php

US Bezirksgericht hebt Einfuhrverbote von eZigaretten auf und rügt FDA für die versuchte
Einstufung der eZigarette als Medikament
http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/district-of-
columbia/dcdce/1:2009cv00771/136376/54/

http://abcnews.go.com/Business/wireStory?id=13453151#.TxgMpIEnUrD

Die Harvard-Universität hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und in vergleichbaren Studien
nachgewiesen, dass eZigaretten bzw. Ihre Liquids einen Bruchteil der Nitrosamine enthalten, die
von Hause aus in Tabakzigaretten enthalten sind.

Studie der Harvard-Universität:
http://www.hsph.harvard.edu/centers-inst…rticle.jphp.pdf

Weitere frei zugängliche Studien von vertrauenswürdigen Instituten:
http://www.biomedcentral.com/1471-2458/11/786
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116

Im übrigen wurde folgendes Fazit gezogen:
Conclusion
The use of e-Cigarette substantially decreased cigarette consumption without causing significant side effects in
smokers not intending to quit (http://ClinicalTrials.gov webcite number NCT01195597).

Dieses Fazit bringt im Übrigen die Problematik auf den Punkt. Die eZigarette wird nur von
Politikern als Entwöhnungsmittel angesehen. Der Raucher sieht in ihr eine Alternative zum
wissentlich gefährlichen Tabakrauchen wobei sein Nikotinsucht wie auch der gewohnte Habitus
(Rauchbewegung, die Hände haben etwas zu tun, usw.) gegeben die Gefährlichkeit aber um
Längen reduziert ist.

Der Dampf einer eZigarette, das haben namhafte Institute und Wissenschafter belegt, enthält bis
zu 1000-fach weniger Schadstoffe (http://www.e-zigarette-test.de/index.php/e-zigarette-test-
interview-murray-laugeson.html), aber sie ist ohne Zweifel nicht ganz frei von Schadstoffen und
daher auch nur die – bei weitem – nicht so gefährlichere Alternative. Selbst die strengste
Zulassungsbehörde der USA – die FDA hat lediglich in wenigen Proben in Spuren Nitrosamine
nachweisen können; übrigens in Mengen, die selbst von einer deutschen Leberwurst mehrfach
übertroffen wird!

Hier weitere Auszüge aus obigen Quellen:

Maximum tobacco-specific nitrosamine levelsa in various cigarettes and nicotinedelivery
products (ng/g, except for nicotine gum and patch that are ng/patch or ng/gum piece)6
Product NNN NNK NAT NAB Total
Nicorette gum (4 mg)18 2.00 ND ND ND 2.00
NicoDerm CQ patch (4 mg)18 ND 8.00 ND ND 8.00
Electronic cigarettes6 3.87 1.46 2.16 0.69 8.18
Swedish snus18 980 180 790 60 2010
Winston (full)18 2200 580 560 25 3365
Newport (full)18 1100 830 1900 55 3885
Marlboro (ultra-light)18 2900 750 1100 58 4808
Camel (full)18 2500 900 1700 91 5191
Marlboro (full)18 2900 960 2300 100 6260
Skoal (long cut straight)18 4500 470 4100 220 9290

The concentrations here represent nanograms (ng) of toxin detected in 1 ruyan 16-mg multidose
cartridge (which contains approximately 1gm of e-liquid). They are compared to the
amount of toxin contained in approximately one tobacco cigarette (approximately 1gm of
tobacco) or one unit of nicotine replacement product.
Abbreviations: NNN=4-(methylnitrosamino)-1-(3-pyridyl)-1-butanone; NNK=N0-nitrosonornicotine;
NAT=N0-nitrosoanatabine; NAB=N0-nitrosoanabasine.
ND=Not detected.

Man beachte, dass im angelsächsischen der Punkt das Komma ersetzt. Eine eZigarette enthielt
also 8,18 ng Nitrosamine, eine „Marlboro ultra-light“ *lediglich* 4808 ng.

Die „American Association of Public Health Physicians” zieht ebenfalls ein Statement:
„As of April 2010, The American Association of Public Health Physicians (AAPHP) supports
electronic cigarettes sales to adults, „because the possibility exists to save the lives of four million
of the eight million current adult American smokers who will otherwise die of a tobacco-related
illness over the next twenty years.“ However, the AAPHP is against sales to minors. The AAPHP
recommends that the FDA reclassify the electronic cigarette as a tobacco product (as opposed to
a drug/device combination).”

http://www.aaphp.org/Resources/Documents/20100207FDAPetitionSummary.pdf

http://www.aaphp.org/Resources/Documents/20100207FDAPetition2.pdf

Die “Boston University School of Public Health study” berichtete:  A study by researchers at the Boston University School of Public Health in 2010 concluded that
electronic cigarettes were safer than real cigarettes and may aid in breaking the habit of smoking.
Researchers said that while further studies on electronic cigarettes were needed, „few, if any,
chemicals at levels detected in electronic cigarettes raise serious health concerns.“ Electronic
cigarettes were found to be „much safer“ than traditional tobacco ones, and had a level of toxicity
similar to existing nicotine replacements.
In the report, the level of carcinogens in electronic cigarettes was found to be up to 1,000 times
lower than regular cigarettes. It also said early evidence shows that electronic cigarettes may help
people to stop smoking by simulating a tobacco cigarette.“

http://www.physorg.com/news/2010-12-evidence-e-cigs-safer-cigarettes.html

http://www.sify.com/news/e-ciggies-much-safer-than-real-ones-study-news-health-
kmrmajgggbi.html

Gouverneur Schwarzenegger verweigerte z. B. die Unterschrift unter ein Gesetz, welches
seinerzeit die eZigarette in Kalifornien verbieten sollte:

http://leginfo.ca.gov/pub/09-10/bill/sen/sb_0351-0400/sb_400_vt_20091012.html

Ein weiteres Argument der Politik ist:
„Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz.“

Das BfArm (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erkannte in ihrem Bericht vom
27. Mai 2009 und hat eindeutig festgestellt, dass Nikotin zwar pharmakologisch wirksam sei,
Nikotin allein aber noch kein Arzneimittel darstellt. Die Abschrift ist im Internet leicht zu finden:

http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.pdf

Noch in ihren Unterlagen von 2009 empfiehlt der Sachverständigenrat der BfArM Nikotin nicht als
Arzneimittel einzustufen und Nikotin ist bis heute kein Arzneimittel:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/gremien/Verschreibungspfli
cht/62Sitzung/anlage1.pdf?__blob=publicationFile

Beeindruckend interne Schulungsunterlagen der BfArM über elektrische Zigaretten:
http://www.docstoc.com/docs/36064671/Die-elektrische-Zigarette-Medizi

Hier wird eindrucksvoll dargestellt, dass die Vorgehensweise von z. B. Frau Steffens, ihres
Zeichens Gesundheitsministerin der NRW-Landesregierung, sehr gewagte Vorstöße gemacht hat.
Der Vollständigkeit halber auch hier die Verweis:

http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index
.php

Ihr angeblicher Erlass und die Aufforderung der kommunalen Behörden den Verkauf von
eZigaretten und Liquids wie auch ihre willkürliche Einstufung von Liquids als Arzneimittel ist
haltlos und zudem noch rechtlich unhaltbar. Eine Gesundheitsministerin sollte eigentlich wissen,
welche Bundesbehörde für Arzneimittel und ihre Einstufung zuständig ist; ihr Ministerium ist es
jedenfalls nicht. Sie mischt damit die Bevölkerung auf und schafft gezielt Unsicherheit die in den
aktuell der Presse vorhandenen „Berichten“ mündet: gespickt von Unwahrheiten und haltlosen
vermeintlichen Fakten.

Auch zu der Willkürlichen Einsortierung von Stoffen, Geräten und Produkten als Arzneimittel kennt
die deutsche Rechtsprechung wie auch die EU eindeutige Vorschriften:
Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
„…Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel „nach der Funktion“ müssen sich die
Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben
kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)…“.

Das BverwG geht in diesen Entscheidungen noch einen Schritt weiter:
Bundesverwaltungsgericht 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06, alle vom 25. Juli 2007
„Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen
Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (…) Es geht nicht an, zum
Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen.“

Die nachfolgenden Urteile gehören sachlich zusammen:
Vorabentscheidung des EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009

„3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten
Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt – abgesehen von den Stoffen oder
Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose
angewandt zu werden – nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann,
wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung – einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe – und
bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter
Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung
wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“

Dieses hatte der EuGH ähnlich bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03
vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007
ausgesprochen.

Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03,
C-317/03 und C-318/03 festgestellt:

„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine
Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein
Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive
wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest
eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“

Bundesverwaltungsgericht 3 C 5.09 vom 26. Mai 2009
In diesem Urteil konkretisiert das BVerwG noch einmal die Voraussetzungen zur Einstufung von
Produkten als Arzneimittel:

„Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/
83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den
wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische,
immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder
beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen
Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt
werden.“

Bezüglich unzulässiger Einstufung von Produkten als Arzneimittel ist Deutschland in der
Vergangenheit bereits mehrfach vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 und 30 EG
verurteilt worden:  z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007

Die Einstufung als Arzneimittel hat in Deutschland wie auch der EU gewissen „Spielregeln“ zu folgen:
Richtlinie 2001/83/EG – Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 – Begriff ‚Funktionsarzneimittel‘ – Produkt,
dessen Eigenschaft als Funktionsarzneimittel nicht nachgewiesen ist – Berücksichtigung der
Dosierung der Wirkstoffe

http://lexetius.com/2009,15

Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
„…Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel „nach der Funktion“ müssen sich die
Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben
kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)…“.

Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03,
C-317/03 und C-318/03 festgestellt:

„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine
Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein
Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive
wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest
eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“

Eine sehr gute Sammlung von Internetquellen und Informationen findet sich unter folgendem Link:
http://www.smok-e.de

Vermeintliche Fachleute, wie beispielsweise die in letzter Zeit immer wieder zitierte Frau Dr. X-
Pötschke,

Eine sehr interessante Berichterstattung befindet sich unter folgender Quelle:
http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/tabakindustrie-die-grosse-vernebelung-
551524.html

Eine ebenfalls sehr gute Quelle mit einer Vielzahl von externen Dokumenten, Studien und
Informationen findet sich hier:
http://www.e-zigarette-test.de

Ob man in Nichtraucherbreichen nun dampfen darf oder nicht ist an dieser Stelle nicht das
Problem, dennoch der Vollständigkeit halber ein Ausdruck der Rechtsunsicherheit:
http://www.nsgb.info/magazin/artikel.php?artikel=1234&type=&menuid=3&topmenu=3

http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/district-of-
columbia/dcdce/1:2009cv00771/136376/54/

In UK wird die eZigarette offiziell als gute Alternative zur Tabakzigarette propagiert und auch US-
Forscher und Wissenschafter empfehlen „wenn schon rauchen, dann dampfen“

http://www.guardian.co.uk/society/2011/sep/14/smokeless-nicotine-cigarettes-
government?CMP=twt_gu

http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/312561.html

Zoll-  und andere Behörden verweigern die Einfuhr; nicht nur ohne rechtliche Grundlage, nein sie
wissen es sogar besser, dass z. B. eZigaretten und Liquids nach aktuell geltendem Recht keine
Arzneimittel sind und dennoch machen sie Probleme; weil eine Ministerin sich hinstellt und ihre Meinung äußert. Minister(innen), Politiker und Behörden gehen ohne rechtliche Grundlage gegen
Bürger, Geschäftsleute und Arbeitgeber vor – und er kleine Mann ist machtlos.

Soweit ein Ausschnitt aus den Informationen und der Sachlage, die bei Recherchen noch weiter
vertieft werden kann.

Angesichts der enormen Fülle an – alles andere als vernichtenden Informationen über die
eZigarette – vermag das Auftreten von Politik und Presse doch sehr verwundern.  Daher fragt man
sich berechtigterweise nach den Gründen.

Unter Nennung folgender Quelle http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/tabakindustrie-
die-grosse-vernebelung-551524.html möchte ich insbesondere eine Information herausgreifen, die
sicherlich ein Interessenansatz bieten könnte: „Die wissenschaftliche Abteilung des VdC unter
Leitung von Professor Franz Adlkofer hatte die Federführung bei der Einflussnahme auf deutsche
Ärzte und Wissenschaftler. Um weniger auffällig agieren zu können, gründete der VdC 1975 den
‚Forschungsrat Rauchen und Gesundheit’. Diese vermeintlich unabhängige Organisation
umfasste 15 hochrangige Wissenschaftler, die vom VdC bezahlt wurden – unter ihnen auch
Professor Dietrich Schmähl, Direktoriumsmitglied des Deutschen Krebsforschungszentrums, der
den Forschungsrat mit aufbaute.“ (Seiteneinschub)

Dass die deutsche Rot-Grüne Politik schon mehrfach Nichtrauchermaßnahmen zu verhindern
versucht hat ist einschlägig bekannt:
http://www.klemperer.com/tabak/2002-10stern.pdf

Was aber treibt sie aktuell zu der Hetzkampagne gegen ein Alternativprodukt, welches – ja man
kann sagen „nachweislich“ – weitaus weniger schädlich ist als die Tabakzigarette?

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist ein Produkt verfügbar was über das Potential verfügt die
Nachteile und Gefahren des Rauchens zumindest dramatisch zu reduzieren. Ein Produkt, welches
tausenden von Rauchern das Leben retten und Schmerzen reduzieren könnte. Ein Produkt,
welches geruchs- und immissionslos auch den Ansprüchen von Nichtrauchern entgegen kommt
ohne jetzt den Anspruch erheben zu wollen überall dampfen zu wollen.

Was sind die Gründe?
Ein paar Milliarden Tabaksteuer vielleicht?
Arbeitsplätze in der Tabakindustrie in Relation zu Arbeitsplätzen im Ausland hinsichtlich der
eZigaretten- und Liquidhersteller?
Eine Lobby der Tabakindustrie?

Gerüchte besagen, dass Parteikolleg(inn)en der vorstoßenden Grünenpolitikerin Steffens eine
Heimstadt bei einem Verband der Tabakindustrie gefunden habe!? Hierüber konnten meine
Nachforschungen allerdings nichts herausbringen.

Eine entscheidende Person bei dieser Hexenjagd ist die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention
im Deutschen Krebsforschungszentrum, des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle und
Außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer.
Eine Wissenschaftlerin und Ärztin, die die Auswirkungen und Problematiken der Tabakzigarette
nur zu Genüge kennen sollte, verwehrt sich einer objektiven Befassung mit der eZigarette und
versteckt sich hinter Phrasen und fragwürdigen Positionen; vor allem interessant ist dies, weil sie
mit Hilfe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Mitarbeiter und Quellen aus Wissenschaft und
Forschung sehr schnell an eindeutige(re) Informationen über das elektrische Rauchen und die
Erkenntnisse in anderen Ländern kommen könnte.

Hierzu sei folgende Quelle beachtet, die die Statements der Dame in der Presse in den letzten
Wochen auf den Punkt bringt: http://www.die-zigarette.com/2011/12/e-zigarette-neue-studie-von-dr-martina-potschke-langer/

Angesichts dieser wissenschaftlich fundierten Feststellung muss angezweifelt werden, dass man
an dieser Stelle weiß, wovon man eigentlich spricht. Wenn diese Vorgehensweise allen Ernstes
die Arbeitsgrundlage dieser hoch dekorierten „Wissenschaftlerin“ ist, dann sollte man sämtliche
Arbeiten nochmals eingehend prüfen. Wovor hat Frau Dr. Pötschke-Langer Angst? Dass ihre
Arbeit wertlos würde, wenn ein Alternativprodukt plötzlich nur noch den Suchstoff Nikotin als
Agressor findet und die anderen negativen Elemente – die Basis ihrer Arbeit – Gefahr läuft nichtig
zu werden?

Es wäre grandios, wenn Sie in der Sache ein wenig „graben“ und sich der Thematik annehmen
würden. Die Fakten sprechen für die eZigarette und es muss einen Grund haben, den wir Otto-
Normal-Verbraucher momentan nicht ergründen können warum man uns Raucher an das Messer
des Tabaks liefern möchte anstatt uns eine Alternative zu gönnen möglicherweise auf dem Weg
zum Nichtraucher, in jedem Fall jedoch mit viel weniger Gefahren als bisher.

Das Thema ist HEISS und es muss einen Grund für das Feuer unter diesem Topf geben.

19 Millionen Raucher und Millionen Kinder von rauchenden Eltern wären ihnen Dankbar; egal was
ihre Nachforschungen ergeben: Pro oder Contra.

Ich übrigens auch!

Gefahr der e-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette

 

Schon alleine eine Auflistung der Inhaltsstoffe sagt viel aus.

Inhaltstoffe der normalen Tabakzigarette

Kanzerogen (Krebs auslösend):

  • Teer
  • Schwermetalle
  • Nitrosamine
  • Nickel, Hydrazin
  • Vinylchlorid
  • Benzol
  • Benzypren
  • Polonium 210
  • Dibenzacridin
  • s-Methylcholanthren
  • Furfural, Hydrochinon
  • Phenol, Kresol Benzopyren
  • Arsenverbindungen
  • Nickelkomplexe
  • Zinkoxid
  • Plutonium
  • Thorium
  • Dibenzanthrazen
  • Benzofluranthren
  • Dibenzpyren
  • Benzanthrazen
  • Chrysen
  • Dioxine
  • Indenopyren
  • Benzphenanthren
  • Methylbenzopyren
  • Methylchrysen
  • 7H-Dibenzcarbazol
  • Dimethylnitrosamin
  • N-Nitrosamine
  • N-Nitrosodimetylamin
  • 4-Aminobiphenyl
  • Betanaphtylamide.

Kanzerogen-verdächtige:

  • FormaldehydAnilin
  • Blei, Cadmiumchlorid
  • Akrolein
  • Cadmiumverbindungen
  • N-Nitrosonornikotin
  • N-Nitrosopyrrolidin
  • Dimethylnitrosamin
  • N-Dimethylamin
  • Methylnitrosamin
  • N-Ethyl-N-Methylnitrosamin
  • N-Diethylnitrosamin
  • N-Dimethylnitrosamin.

Giftig:

  • Nikotin
  • Kohlenmonoxid
  • Toluol
  • Acetaldehyd
  • Blausäure
  • Cyanid
  • Zink
  • Pyridin
  • Phenole

 

Demgegenüber stehen in der E-Zigarette:

Nicht nachgewiesen Schädlich:

  • Propylenglykol
  • Glyzerin nach Deutscher Arzneibuchqualität
  • Wasser
  • Lebensmittelaromen

Giftig:

  • Auf eigenen Wunsch Nikotin

 

Nun darf jeder für sich selbst entscheiden wie er seine Sucht befriedigt.

Das beste ist und bleibt allerdings auf die Sucht zu verzichten wer es denn kann.