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Gonzo darf heute oben schlafen

Ok nicht das ganze Auto aber ein paar teile von ihm dürfen heute nacht in der Wohnung übernachten, da ich bei unserem Auto das Dach abdichte ist jetzt erstmal der Innenhimmel und die Abdeckleisten der Fahrerseite in der Wohnung gelandet.

Da der Innenhimmel nicht mehr schön ist und sich auch schon der bezug an einigen Stellen löst wird das ganze komplett überarbeitet und auch gleich mit neuem Stoff bezogen.
Ich musste zum glück nicht mit dem Fön am Auto stehen da der Schnee sehr Locker war reichte ein abfegen mit den Handfeger um das Dach frei zu machen.

Beim zerlegen hat sich aber mal wieder einiges an Arbeit aufgetan von der ich bisher noch keine Ahnung hatte, durch den Wassereinbruch hat sich fleissig im Innenraum am Dach Rost gebildet der nun auch noch bekämpft werden möchte.

Also heist es die Tage noch Rost entfernen und fröhlich alles mit Fertan einstreichen.

Ich hoffe jedoch das ich das ganze dann bis Samstag fertig habe.

Änderungen am SGB II und ihre auswirkungen

Ortsabwesenheit

Der Verweis auf die „entsprechende“ Anwendung der Erreichbarkeits-Anordnung wurde gestrichen, gilt aber übergangsweise weiter, bis die BA eine eigenständige Verordnung für § 7 Abs. 4a SGB II erlassen hat (§ 77 Abs. 1 SGB II). Insofern gilt Nachfolgendes auch erst dann.

Die Dauer von max. 3 Wochen Ortsabwesenheit „ohne wichtigen Grund“ wurde fest im SGB II verankert (§ 7 Abs. 4a S. 5 SGB II).

Somit gilt diese 3 Wochenregel auf für Arbeitnehmer welche Aufstockend ALG II beziehen sowie für Schüler, egal wie lange deren Urlaub oder Ferien eigentlich sind.
Somit würd ich mal sagen Hausarrest von der Regierung verordnet.

Einkommensanrechnung ALG II

Der Freibetrag für Elterngeld wurde ersatzlos gestrichen (§ 10 Abs. 5 BEEG lt. Haushaltsbegleitgesetz 2011).

Dies gilt auch für Aufstocker, die von der Politik angekündigte Ausnahmeregel für Aufstocker ist nicht zustande gekommen.

Pflicht zur Bildung von Rücklagen (Ansparungen)

ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden (§ 20 Abs. 1 S. 4 SGB II).

Das heist wer jetzt mit den Ansparbeträge seine Stromrechnung bezahlt oder Lebensmittel kauft kann eine Sanktion erhalten.

Unterkunftskosten

Die Länder können die kommunalen Leistungsträger ermächtigen oder verpflichten, zu bestimmen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind (§ 22a Abs. 1 S. 1 SGB II). Die oberste Landesbehörde muss die Angemessenheit nur dann prüfen oder ihr zustimmen, wenn das Land dies so festlegt (§ 22a Abs. 1 S. 2 SGB II). Dabei hat der jeweilige kommunale Leistungsträger weitestgehend freie Hand und darf auch Pauschalen festlegen, insbesondere eine Warmmiete (§ 22b Abs. 1 S 1. Nr. 2 i.V.m. S. 2 und 3 SGB II). Anmerkung: Bisher galt zur Angemessenheit der Unterkunftskosten die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die mit der Gesetzesänderung umgangen und nicht mehr anwendbar wird.

Also gibts demnächst dann wohl überall Pauschalmieten anhand des örtlichen Mietenspiegels zu dem man eh kaum noch Wohnraum bekommt.
Da man jedoch auch keine Ansparbeträge für die höhere Miete aufwenden kann spart man sich dann wohl die Mietkosten demnächst vom Munde ab…

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Diese Leistungen werden, bis auf die zusätzlichen Leistungen für die Schule, als Gutschein oder Kostenübernahmeerklärungen erbracht (§§ 29, 30 und 3a SGB II). Um mittels Kostenübernahmeerklärung oder Gutschein abrechnen zu können, muss der Anbieter einen Vertrag mit dem SGB II- Leistungsträger schließen (§ 30 Abs. 2 SGB II, § 30a Abs. 2 SGB II).

– Kinder sollen zusätzlich Kosten für eintägige Schulausflüge erhalten (§ 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II).

– Kinder sollen die (über einen Euro pro Mittagessen hinausgehenden: § 9 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz) Kosten der schulischen Mittagsverpflegung erhalten (§ 28 Abs. 5 SGB II).

– Kinder sollen die Kosten für eine erforderliche, ergänzende angemessene Lernförderung erhalten (§ 28 Abs. 4 SGB II).

– Kinder sollen Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder vergleichbare Angebote i.H.v. 10 Euro pro Monat erhalten (§ 28 Abs. 6 SGB II).

In § 7 Abs. 2 S. 3 SGB II wird ergänzend dazu festgelegt, das auch Kinder, die aufgrund genügend eigenen Einkommens/Vermögens keinen ALG II-Anspruch haben, diese Leistungen erhalten, wenn eine Person, mit der das Kind eine BG bildet, ALG II erhält.

Es gibt aber noch eine kleine Einschränkung, denn Schließt der Anbieter keinen Vertrag mit dem SGB II- Leistungsträger ab, kann das Kind die entsprechende Leistung nicht in Anspruch nehmen, also keine Kosten für Schulausflüge oder den Mehrbedarf für die Essensversorgung erhalten, nicht an der Lernförderung teilnehmen und nicht das gewünschte Freizeitangebot wahrnehmen.
Der SGB II- Leistungsträger ist übrigens auch nicht verpflichtet mit jeder Einrichtung einen Vertrag abzuschliessen.

Hartz IV Sanktionen

Bisher war es für eine Sanktion zwingende Voraussetzung, dass der Betroffene im konkreten Einzelfall vor der Pflichtverletzung vom SGB II-Leistungsträger über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen schriftlich belehrt wurde, das hat auch das BSG in mehreren Entscheidungen (u.a. BSG, B 14 AS 53/ 08 R) klargestellt. Nach der neuen Festlegung ist es ausreichend, wenn der Betroffene „Kenntnis“ davon hatte (§ 31 Abs. 1 SGB II). Anmerkung: Es reicht also die bloße Unterstellung des SGB II- Leistungsträgers, der Betroffene hatte zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung Kenntnis von den Folgen der Pflichtverletzung. Es ist wahrscheinlich, dass diese Festlegung keinen rechtlichen Bestand haben wird. Zudem ist der SGB II- Leistungsträger in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Betroffene tatsächlich vor der Pflichtverletzung diese Kenntnis hatte.

Der SGB II-Leistungsträger muss die Sanktion nun innerhalb von 6 Monaten, nach dem er von der Pflichtverletzung erfahren hat, erlassen (§ 31b Abs. 1 S. 5 SGB II). Anmerkung: bisher war in der Rechtsprechung überwiegend ein Zeitraum von 3 Monaten anerkannt, dieser fand sich bisher auch im Gesetzesentwurf wieder, wurde aber nun auf 6 Monate geändert.

Sanktionen wegen Abbruch oder Nichtantritt von Maßnahmen zur Eingliederung dürfen nun eigenständig sanktioniert werden (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II). Anmerkung: Bisher war Voraussetzung einer Sanktion, dass die jeweilige Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart wurde. Die Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung wird nicht mehr sanktioniert.

Die Verletzung einer Pflicht, welche in einer als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung genannt wird, wird nun eigenständig sanktioniert (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II). Anmerkung: Bisher war dies mangels Erwähnung derselben in § 31 SGB II nicht möglich.

Ebenfalls konkret sanktioniert wird nun, wenn der Hilfeempfänger die Anbahnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder einer mit Beschäftigungszuschuss nach § 16e geförderten Arbeit durch sein Verhalten verhindert (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II). Die Beweislast trägt dabei der Hilfeempfänger (§ 31 Abs. 1 S. 2 SGB II).
Anmerkung: Bisher war dies zwar möglich (§ 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II), wurde jedoch aus Rechtsunsicherheit der SGB II-Leistungsträger kaum angewendet. Das wird sich nun vermutlich ändern.

Es wird klargestellt, dass der Betroffene einen wichtigen Grund vor einer Sanktion darlegen muss (§ 31 Abs. 1 S. 2 SGB II).
Anmerkung: damit wird klargestellt, das vor der Sanktion eine Anhörung des Betroffenen erfolgen muss.

Ab einer Sanktion i.H.v. 60% des maßgeblichen Regelbedarfes werden nun die Unterkunftskosten direkt an den Vermieter gezahlt (§ 31 Abs. 3 S. 3 SGB II).

Anmerkung: Es bleibt bei den bisherigen Sanktionshöhe und -stufen, der mittlerweile als verfassungswidrig weil gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßenden separaten deutlich härteren Sanktionen für unter 25jährige und der verfassungswidrigen Kürzung des Existenzminimums (ALG II) bis auf NULL ohne die Pflicht zur ersatzweisen Erbringung von Sachleistungen im Umfang der Kürzung, wie sie in der Rechtsprechung mittlerweile gefordert wird.
An der schon bisher geltenden Pflicht („soll“, § 31 Abs. 3 S. 7 SGB II), bei Sanktionen von mehr als 30% ergänzende Sachleistungen bei Minderjährigen in der BG zu erbringen, hat sich nichts geändert (neu „hat“ in § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II).

Antragserfordernis

Bisher bestand mit Antrag auf ALG II Anspruch auf alle Leistungen des SGB II (vgl. BSG, B 14 AS 6/ 09 R).
Mit der Änderung müssen Leistungen nach § 24 Abs. 1 und 3, § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 und 5 SGB II gesondert beantragt werden, damit erfolgt ein Rückschritt in BSHG-Zeiten. Im Einzelnen handelt es sich um:

– Darlehen zur Deckung eines unabweisbarer Bedarfs,
– Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
– Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt,
– Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten,
– mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,
– eine, schulische Angebote ergänzende, angemessene Lernförderung,
– Mehraufwendungen für in schulischer Verantwortung angebotene gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.

Alle diese Leistungen erhält man erst nach gesonderter Antragstellung und für Zeiten ab dieser Antragstellung (§ 37 SGB II).
Anmerkung: D.h. insbesondere einmaligen Leistungen, wie Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, müssen zwingend und nachweislich vor dem bedarfauslösenden Ereignis beantragt werden, damit man den Anspruch darauf nicht generell verliert. I.V.m. der Neuregelung in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II wirkt eine Antragstellung jedoch auf den 1. des Monats zurück.

Überprüfungsanträge

Die rückwirkende Nachzahlung von Leistungen infolge erfolgreicher Überprüfungsanträgen für Leistungen des SGB II wird, abweichend von § 44 SGB X, auf 1 Jahr begrenzt (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II).

vorläufige Zahlungseinstellung

Neu sind SGB II- Leistungsträger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II).

Das wurde ersatzlos gestrichen

Befristeter Zuschlag nach Bezug von ALG II
Wurde ersatzlos gestrichen.

Zuschüsse für nicht gesetzlich rentenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II
Wurde ersatzlos gestrichen.

Freibetrag für Elterngeld
Wurde ersatzlos gestrichen. (siehe „Einkommensanrechnung“)
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Bei diesen Änderungen kann ich garnicht so viel essen wie ich Kotzen muss.
Ich habe hier nur einen Teil der ganzen Änderungen eingetragen, eine komplette Übersicht findet man auf:
prekaer.info

Regelsatz ab 2011 ein paar Fragen zur Berechnung

Liebe Frau von der Leyen!

Das BVerfG hat ihnen aufgetragen das die Berechnung der zukünftigen Regelsätze nachvollziehbar sein müssen, aus diesem Grund habe ich mir mal den Referenzvorschlag welcher auf seiten der Bmas zu finden ist zu gemüthe geführt.
Leider musste ich feststellen das die Berechnung für mich doch nicht ganz so nachvollziehbar ist, es kann natürlich auch an meiner Schulbildung liegen die nun auch schon ein paar Jahre her ist.
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere Leser noch ein paar Fragen beantworten die mich beschäftigen.

4. Ergebnisse der Sonderauswertungen nach Abteilungen der EVS
Einzelne in den nachfolgenden Tabellen mit „/“ gekennzeichnete Felder geben an, dass dem
entsprechenden Wert Angaben von höchstens 25 Haushalten zugrunde liegen und dieser
Wert – für sich genommen – wegen niedriger Validität nicht veröffentlicht wird.

Diese Tatsache das es dort Daten gibt die lediglich von 25 oder weniger Haushalten stammen lassen mich daran zweifeln ob die Grundlage von 15% des geringsten Einkommens ausreichend ist um eine Verfassungsgemässe Berechnung durchzuführen.
Selbst wenn diese Berechnungsgrundlage für den Gesetzgeber ausreichend ist so ist es für mich doch sehr schwer folgendes Ergebniss nachzuvollziehen.

Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 0 bis unter 6 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

Kauf von Fahrrädern /
Zubehör, Einzel- und Ersatzteile
für Fahrräder /
Wartungen/Reparaturen /
Fremde Verkehrsdienstleistungen
(ohne im Luftverkehr…) 9,52
Fremde Verkehrsdienstleistungen /
=11,79

Unter folgendem Teil findet man einen Korrekturbetrag, schön das er erwähnt wird aber wie soll ich den Nachvollziehen?
Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 01 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke

Nahrungsmittel 74,93
Getränke(Alkfrei) 8,84
Korrekturbetrag 12,78
=96,55

Abteilung Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 07 für Kinder
von 6 bis unter 14 Jahre:
Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel)

/
/
/
/
/
=14€

Super es gibt also irgendwo dazwischen etwas worauf ein ALG II empfänger Anspruch hat aber was mag das sein…

Somit sind die Kriterien die das BVerfg an sie und Ihr Ministerium gestellt hat in meinen Augen bei weitem nicht erfüllt.
Schon alleine die Tatsache das der neue Regelsatz auf Angaben geringer Validität beruht als auch die mangelnde Nachvollziehbarkeit stellt in meinen Augen eine Missachtung des Gerichts dar.

Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere diesen Artikel verlinkt denn vielleicht erreicht es so jemanden von Gewicht.

Feuchter Fussraum & beschlagene Scheiben im Astra F

Ein sehr häufiger Grund für Wassereinbruch im Fussraum beim Opel Astra F sind Blätter und ähnliches vor den Ablauflöchern.
Um dieses problem zu lösen müssen wir hinter dem Motorblock an den Innenraumluftfilter, bei der gelegenheit können wir den am besten gleich wechseln denn meist möchte man die Lüftung nicht mehr benutzen wenn man ihn gesehen hat.

Als erstes müssen wir die Gummidichtung an der gezeigten Kante abziehen, dabei muss man nicht sonderlich vorsichtig sein.

Als nächstes müssen wir die Abdeckung dahinter entfernen aber achtung wenn sie brechen sollte wird vermutlich ständig Wasser in den Innenraum tropfen, daher schön vorsichtig vorgehen.

Wie man sieht habe ich bereits den Innenraumluftfilter auf dem Bild ausgebaut, dazu müsst ihr nur die beiden Klipse nach vorne ziehen und herunterklappen.
Glaubt mir einfach wenn ich hier schreibe das ihr meinen nicht sehen wollt.

Im Bereich der Kotflügel sieht man nun auch diese kleinen Löcher an der Seite, die sind dafür da das Wasser welches an der Scheibe herunterläuft fleissig ablaufen kann, wenn dort Blätter oder sonst irgendwas vor liegt müssen wir es entfernen.

Nun wirds allerdings etwas eng denn direkt vor der Lüftung sitzt auch noch ein Ablauf, dort müssen wir den Unterdruckschlauch an der Lüftung lösen und danach den kompletten Schlauch nach vorne zum Motor rausnehmen um ihn zu reinigen (der Schmutz sammelt sich gern unten am ausgang).

Wenn wir schon mal soweit sind entfernen wir noch Laub und anderen Unrat der sich um den Kasten der Lüftung angesammelt hat (am besten durch das Loch wo wir den Schlauch abgenommen haben durchfegen) und bauen dann alles in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammen.

Beim Einbau der Abdeckung müssen wir aufpassen das wir die Kante richtig einfädeln wie auf dem folgenden Bild zu sehen ist.
Wenn es nicht eingefädelt wird sondern einfach drunter liegt wird unser Astra sicher sehr schnell zu einem Aquarium.

 

Oft ist der verschmutzte und feuchte Innenraumluftfilter auch der Grund für eine beschlagene Scheibe sobald man die Lüftung einschaltet, Grund ist ganz einfach das der sich im Filter sammelnde Schmutz feuchtigkeit speichert die dann beim einschalten der Lüftung fleissig an die Scheibe gepustet wird im Innenraum.

Astra F Mittelkonsole Beleuchtung wechseln

So da ich in den verschiedensten Foren immer wieder die wildesten anleitungen gelesen habe wie man am „leichtesten“ die Glühlampen in der Mittelkonsole beim Opel Astra F wechselt möchte ich hier mal meinen Senf beigeben.

Zigarettenanzünder:

Die Glühlampe des Zigarettenanzünders ist eigentlich sehr leicht zu wechseln, alles was man braucht ist ein langer Arm und ein wenig Fingerspitzengefühl.
Man greift einfach auf der Beifahrerseite von hinten in die Mittelkonsole und tastet sich bis zum Zigarettenanzünder vor, die Halterung der Birne sitzt neben dem eigentlichen Anzünder und muss einfach nur herausgezogen werden, dann einfach die Kabel vom Lampensockel abziehen und GlühObst auswechseln.

Schalter für Heckscheibenheizung

Eigentlich auch sehr simpel, man muss nur wissen wie denn sonst baut man wirklich die komplette Mittelkonsole aus und ärgert sich die Pest wenn die Heizungsregelung später nicht mehr richtig hinhaut.

Punkt 1 wir nehmen den Knopf ab, dafür ziehen wir den Schalter der Heckscheibenheizung heraus und pieksen mit einem kleinen schraubendreher wie auf dem Bild unten zu sehen in den Schalter hinein während wir vorsichtig weiter am Knopf ziehen, wenn der Schraubendreher getroffen hat lässt sich der Knopf sehr leicht abziehen.

Nun sind wir schon mal am Innenleben angekommen, hier drücken wir nun die beiden Klammern zusammen die den eigentlichen Schalter festhalten zusammen (am besten mit einer Spitzzange) und ziehen den Schalter heraus.

Am besten mit der Zange zusammengedrückt halten bis der Schalter wirklich draussen ist, der hakt sonst nochmal am äusseren Ring.

Jetzt können wir schon den Sockel der Glühlampe sehen auch wenn er sich noch für uns etwas getarnt hat, auf dem Unteren Bild kann man aber eindeutig sehen wo er sich befindet und auch gleich erkennen das ich hier bereits auf LED umgerüstet habe.

Dann wird noch schnell die Stecksockellampe gewechselt und alles wieder anders herum eingebaut, sowohl der Schalter als auch der Knopf muss jetzt nur noch bis zum einrasten reingedrückt werden.
Das Wechseln der beiden Lampen für die Lüftungsregelung wird in einem anderen Beitrag in der Kategorie Auto beschrieben.

Über feedback würd ich mich freuen.

Heute kamen die Bremsbeläge

Heute morgen stand in der Track & Trace von DHl das die Bremsbeläge heute geliefert werden.

Voller erwartung hab ich den ganzen Morgen darauf gewartet das es an der Tür klingelt und das Paket kommt damit ich endlich anfangen kann.

Der Postbote kam dann auch gegen 12 uhr und erzählte mir dann auch noch frech das er das Paket heute morgen vergessen hat und an unserer Tür vorbei gedüst ist.

Na ja was solls, also ran an die Arbeit und Oskar wieder fahrtüchtig machen.

Auto aufbocken, Rad nummer 1 runter und die Splinte schon mal mit Rostlöser einweichen, dann folgte die suche nach einem geeigneten Werkzeug um die Splinte aus dem Bremssattel zu klopfen.

Plötzlich war Oskar der meinung es wäre mal wieder an der Zeit ne runde zu drehen, denn er rollte vorwärts, direkt runter vom Wagenheber.

Zum glück landete Oskar auf der Halterung vom Stoßdämpfer, ansonsten wäre es wohl zu einem teurem Schaden gekommen.

Nachdem ich Oskar also wieder auf den Wagenheber geholfen habe noch zärtlich die Splinte aus dem Bremssattel geprügelt, alte Beläge rausgehebelt (fast ohne Gewalt).

Schon konnte ich die neuen Bremsbeläge einsetzen, auf der anderen Seite ging das Spielchen dann auch ohne das Oskar vom Wagenheber hüpft.

Allerdings waren die Bremsbeläge auf der anderen Seite in einem noch schlechteren Zustand.